Hallo Tanja,
gerne antworte ich Dir auf Deine Frage, besonders weil Du eine der wenigen bist, die ihre Identität - zumindest teilweise - offenbaren.
Aus meiner Erfahrung ist es für Ehepartner immer das beste, die gemeinsame Veranlagung zu wählen.
Zur Prüfung Deines spziellen Falles hole Dir bei FA die CD „Elster“ für die Steuererklärung oder down-laden im Internet.
Wenn Du Deine ( auch Deines Ehemannes ) Daten eingegeben hast, - einmal als gemeinsam veranlagt - Berechnung durchführen und ausdrucken.
Für Euch treffen neben dem Hauptbogen die Anlagen N ( 2 Mal ) und die Anlage V zu, wenn die Wohnung vermietet ist.
Dann das gleiche bei getrennter Veranlagung !!
Nur ein Kreuz muß auf Seite 1 Hauptbogen geändert werden !!!
Differenz vergleichen !!!
Noch ein kleines Wort zu Deinem Versicherungsmakler. Er darf zwar - genau wie ich - keine Steuerberatung duchführen. Aber diese einfachen Hinweise hätte er parat haben müssen.
Sei vorsichtig bei dem Abschluß von Versicherungen; gerade bei Menschen mit Heiratsplänes habe Versicherungsmakler so ihre Erfahrungen ( und für die Kunden negative ) wie sie Versicherungen abschließen können, die wirklich keiner braucht.
Wenn Du hierzu weitere Informationen benötigst, schreibe mich direkt an
unter [email protected]
Für Euren Hochzeitsurlaub / Flitterwochen biete ich Euch meine schöne Ferienwohnung an:
www.haus-sabine-direkt.de
Alles Gute und eine glückliche Ehe
Stefan Seidel