Gemeinsam oder einzelne Steuerliche Veranlagung

Hallo,
folgendes Probelem, da wir keine Ahnung haben.
Mann Arbeiter, Frau Rentnerin. Wollen heiraten.
Sollen wir zusammen uns veranlagern lassen für die Steuererlärung? Ich bin noch Eigentümerin einer Eigentumswohnung. Sonst besitze ich kein Kapital. Uns hatte nur der Versicherungsmakler erzählt das man die Wahl hat, sich gemeinsam zu veranlagern oder einzeln.
Was wäre eurer Ratschlag.

Gruß Tanja

Hallo Tanja,
da kann ich Dir leider nicht helfen.
Gruß Claus

Hallo Tanja,

das kommt auf die Einnahmen der einzelnen Eheleute an, am besten mal bei Elster die Zahlen eingeben einmal für Zusammenveranlagung und für die getrennte Veranlagung und dann schauen, bei welcher Methode weniger Steuern zu zahlen sind. Die Veranlagungsart kann man jedes Jahr wechseln, wenn die andere doch günstiger ist. Oder man lässt das ganze von einem Steuerberater ausrechnen, kostet aber was.

Viele Grüße,
C.

Hallo,
meines Wissens bringt die Zusammenveranlagung dann was, wenn einer sehr viel und der andere Partner sehr wenig verdient oder evtl. sogar gar nichts. Denn dann kann man den Freibetrag der Person mit niedrigen/keinem Einkommen mitnutzen und profitiert auch von ihrem niedrigeren Steuersatz. Da das bei euch der Fall zu sein scheint, könnte es sich gut für euch lohnen.
Gruß,
Thomas

Hallo Thomas,

ich glaube das Du mich verstehst. Ich beziehe eine Rente von knapp 530€ mein Partner verdient 1300€. Ich sehe es auch so, dass eine gemeinsame Besteuerung nicht schaden könnte. Nur was der kasus knaxus ist, ist die Miete die noh reinkommt. Was wir aber sofort in dem Haus stecken, was wir gemeinschaftlich gekauft haben.
Es war ja auch nur so eine Frage, weil der Versicherungsmakler so komisch geredet hatte. So von wegen, was weiß ich wie ihr das später machen wollt. Aber auch keine defentitiven Tipps gegeben hatte.

Ich danke Dir, für deinen Beitrag.

Gruß Tanja

das werden wir mal probieren, Danke!

Hallo Tanja,

gerne antworte ich Dir auf Deine Frage, besonders weil Du eine der wenigen bist, die ihre Identität - zumindest teilweise - offenbaren.

Aus meiner Erfahrung ist es für Ehepartner immer das beste, die gemeinsame Veranlagung zu wählen.

Zur Prüfung Deines spziellen Falles hole Dir bei FA die CD „Elster“ für die Steuererklärung oder down-laden im Internet.

Wenn Du Deine ( auch Deines Ehemannes ) Daten eingegeben hast, - einmal als gemeinsam veranlagt - Berechnung durchführen und ausdrucken.

Für Euch treffen neben dem Hauptbogen die Anlagen N ( 2 Mal ) und die Anlage V zu, wenn die Wohnung vermietet ist.

Dann das gleiche bei getrennter Veranlagung !!

Nur ein Kreuz muß auf Seite 1 Hauptbogen geändert werden !!!

Differenz vergleichen !!!

Noch ein kleines Wort zu Deinem Versicherungsmakler. Er darf zwar - genau wie ich - keine Steuerberatung duchführen. Aber diese einfachen Hinweise hätte er parat haben müssen.

Sei vorsichtig bei dem Abschluß von Versicherungen; gerade bei Menschen mit Heiratsplänes habe Versicherungsmakler so ihre Erfahrungen ( und für die Kunden negative ) wie sie Versicherungen abschließen können, die wirklich keiner braucht.

Wenn Du hierzu weitere Informationen benötigst, schreibe mich direkt an
unter [email protected]

Für Euren Hochzeitsurlaub / Flitterwochen biete ich Euch meine schöne Ferienwohnung an:

www.haus-sabine-direkt.de

Alles Gute und eine glückliche Ehe

Stefan Seidel

Hallo,

im Jahr der Eheschließung könnt ihr wählen ob ihr die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung wollt.

Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Ehegatten einzeln ermittelt, dann zusammengerechnet und die Ehegatten wie ein Steuerpflichtiger behandelt. Insbesondere findet die Splittingtabelle Anwendung. Diese Verfahrensweise ist in der weitaus größten Zahl der Fälle die für die Ehegatten günstigste Variante.

mfg
Michelle

Hallo Tanja, die Auskunft stimmt, Ehepaare haben jedes Jahr die Wahl zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung. Über die Wahl kann man nur entscheiden, wenn man die Beträge kennt, da es eine Sache der Progression ist.
Ich empfehle Euch Elster herunterzuladen und beide Varianten zu rechnen.
Gruss, Susanne

Hallo,
es ist zutreffend, dass Ehegatten die Wahl zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung haben.
Bei der Zusammenveranlagung wird das Einkommen zusammengerechnet, dann halbiert, dann die darauf entfallende Steuer verdoppelt. Dadurch wird die Progression gemildert, so dass m.E. in den meisten Fällen die Zusammenveranlagung die günstigere Wahl ist.
Mit freundlichen Grüßen

hallo Hofmann,

es ist richtig, dass man wenn man verheiratet ist die Wahl hat sich zusammen oder getrennt veranlagen zu lassen. Welche Variante für Euch richtig ist kann Euch nur ein Steuerberater anhand Eurer exakten Zahlen ausrechnen! Wenn z. B. für 2009 eine Zusammenveranlagung günstiger ist muss das für 2010 nicht zwingend genauso sein! Es ist jedes Jahr ein neues REchenexempel!

Viele Grüße
benhed

Hallo
Wenn ihr verheiratet seid würde ich schon eine gemeinsame Steuererklärung machen den dann würdest du in Steuerklasse 3 rutschen und bezahlst weniger Steuern
Die Rente wird selbstverständlich dann auch als Einkommen gerechnet das ist klar.
Deine Eigentumswohnung spielt nur eine Rolle wenn du sie beruflich nutzt aber allen Anschein nutzt du sie ja privat deshalb ist das völlig unerheblich. Du kannst nichts mit der Eigentumswohnung (ich meine steuerlich ) anfangen.
Vielleicht habe ich dir ein bisschen geholfen.
LG Mausi123

Hallo,

idR ist es günstiger eine sog. „Zusammenvernlagung“ durchzuführen.

Ich würde mir das einmalig mal vom STeuerberater / Lohnsteuerhilfeverein durchrechnen lassen.

Hallo Tanja,
so pauschale Aussagen gibt es nicht im Steuerrecht.
Die „Einzelveranlagung“ heißt richtig „Besondere Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung“.
Am besten die Erklärung mit Elster ausfüllen gemeinsam und getrennt und dann die Ergebnisse vergleichen. Dort wird die festgesetzte Steuer ermittelt.
Gruß

Hallo Hofmann59075,

erstmal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich mich jetzt erst melde, hatte einen kurzfritigen Krankenhaus-Aufenthalt.

In diesem Fall macht es Sinn im erstem Jahr eine gemeinsame Einkommenssteuer-Erklärung zu machen.
(Heiratsjahr).
Die Lohnsteuerkarte dann auf Mann 3 und Frau 5 umschreiben.

Abwarten wie es sich auf das Jahreseinkommen auswirkt, dann getrennt.

mfg
Angela06

Hallo,
Ich an ihrer Stelle würde ab dem Heiratsdatum (Jahr)gemeinsame Steuer machen.Ihr Partner kann ab diesem Datum eine andere Steuerklasse beantragen und bekommt dann monatlich schon viel mehr Lohn ausgezahlt ,wie als Single mit Steuerklasse 1.
Hat ein Partner ein geringes Einkommen wird dem meist die Steuerklasse 5 gegeben und der Partner mit dem Höchsteinkommen hat dann Steuerklasse 3.
Rechnen Sie ihre Rente + die Mieteinnahmen für 1 Jahr zusammen und vergleichen es mit dem Jahreseinkommen ihres Partners.
Beispiel: Sie mit Rente und Miete im Jahr 16000.-€
Partner: Jahresgehalt Brutto 40000.-€
dann ist Steuerklasse 3+5 am besten.
Ist ihre Rente+Miete ziemlich gleich mit dem Einkommen des Partners dann hat man normal beide Steuerklasse 4.

Ich hoffe das ich ihnen helfen konnte.

Gruß monika61

das stimmt was Ihr Makler Ihnen erzählt hat. Die Entscheidung der Veranlagung trifft vor Abgabe der EKST, meistens ist jedoch die Zusammenveranlagung die Günstigere - gruß maluzo