Hallo,
meine Problematik ist diese:
Wenn zwei Parteien etwas gemeinsam kaufen (Käufer A zu 70% und Käufer B zu 30%), der Kaufvertrag auf Käufer A läuft und Käufer B nun diese Ware an Käufer C weiterverkauft ohne das Wissen und die Zustimmung von Käufer A, macht sich Käufer B dadurch des Diebstahls oder gar der Hehlerei schuldig?
Welche Rechte hat Käufer A um an sein Recht zu kommen?
Kann/Sollte Käufer A nun Käufer B anzeigen, bzw. seine 70% des Verkaufspreises zurückfordern?
Danke für Antworten im Voraus.
Unterschlagung
Hallo,
die „Gemeinschaft nach Bruchteilen“ ist Zivilrechtlich im BGB in den §§ 741 f. http://dejure.org/gesetze/BGB/741.html geregelt. Insbesondere in §747 steht: „Über den gemeinschaftlichen Gegenstand im Ganzen können die Teilhaber nur gemeinschaftlich verfügen.“.
Verkauft nun ein Teilhaber den Gegenstand ohne Zustimmung des anderen so begeht er eine Unterschlagung nach §246 StGb (http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html) und macht sich ferner gegenüber dem anderen Teilhaber Schadenersatzpflichtig. D.h. dem ungefragten Teilhaber steht nicht nur der anteilige Kauferlös zu, sondern auch noch mehr, wenn der Gegenstand unter Marktpreis verkauft wurde. Diese Forderung ist schlimmstenfalls einzuklagen.
Sofern der Käufer C die Sache in dem guten Glauben, dass Käufer B der alleinige Eigentümer der Sache sei, gekauft hat, ist bei ihm nichts zu holen (gutgläubiger Erwerb).
Viele Grüße
Lumpi
Danke für die Infos.
So wie ich dich jetzt verstanden habe, besteht nur der Tatbestand der Untschlagung? Ich dachte aufgrund des Verkaufs einer Ware die nicht Eigentum ist, wäre es dadurch sogar schon Hehlerei.
Das bei Käufer C nichts zu holen ist, ist bekannt! Das hatte ich damals auch schon während meiner Ausbildung gelernt. Dennoch gut, nochmals daran zu erinnern, bzgl. des Käuferschutz (richtig?)
Hallo,
Zitat: § 246 Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
Reichen Dir maximal drei Jahre Knast nicht?
Viele Grüße
Lumpi