wenn eine Vereinigung von Gewerbetreibenden oder z.B. eine Grundstücksgemeinschaft zusammen etwas anschaffen, z.B. ein WG für 1.500€ und jeder Anteil beträgt unter 150 €, wie sollte man das richtigerweise buchen?
Ich würde ja einen Kompromiss eingehen und den Anteil auf 3 Jahre abschreiben. Aber die Frage ist, wie wäre es richtig? Bei Google ist nicht wirklich was zu finden.
wenn eine Vereinigung von Gewerbetreibenden oder z.B. eine
Grundstücksgemeinschaft zusammen etwas anschaffen, z.B. ein WG
für 1.500 € und jeder Anteil beträgt unter 150 €, wie sollte
man das richtigerweise buchen?
Ganz normal, also ob es ein Einzelunternehmer erworben hätte. Es bleibt ein Wirtschaftsgut. Wenn das WG „der Gemeinschaft“ gehört, dann hat man noch nicht einmal etwas mit Sonderbetriebsvermögen usw. zu tun.
Man kann auch kein geringwertiges WG daraus machen („weil ja jeder nur einen geringwertigen Anteil hat…“).
Ich würde ja einen Kompromiß eingehen und den Anteil auf 3
Jahre abschreiben. Aber die Frage ist, wie wäre es richtig?
Nö, die Art bzw. Größe der Gesellschaft hat doch nichts mit der Nutzungsdauer zu tun.