Hallo
selbständiger A hat mit selbständigen B einen Job im Bereich Aufmass / Vermessung gemacht. Nun will der Auftraggeber C aber nur eine Rechnung haben, er sagt er möchte einen Ansprechpartner im Bezug auf Haftung haben. Wie kann A nun eine Rechnung schreiben bei der klar wird, dass A und B zusammen gearbeitet haben und gleich für die Arbeit haften bzw daran beteiligt waren. A und B haben beide die gleichen Tätigkeiten gehabt und zusammen das Ergebnis erarbeitet. Kann der Auftraggeber C eigentlich erwarten eine Rechnung zu bekommen? Was kann er dagegen tun wenn A und B ihm zwei Rechnungen schreiben?
Und wie muss A die Rechnung schreiben wenn A seinen kollegen B da vermerken möchte? Vielleicht als Subunternehmer? Wie sieht so eine Rechnung aus?
Gruss
Maxdalno
Wenn A und B den Auftrag angenommen haben um ihn gemeinschaftlich zu erledigen und dem Auftraggeber gegenüber gemeinschaftlich aufgetreten sind, bilden sie nach Handelsrecht ein Gesellschaft der bürgerlichen Rechts (GbR).
Der Auftraggeber kann von der GbR eine Rechnung verlangen, die alle Angaben des § 14 Abs.1 UStG (Umsatzsteuergesetz) enthält, auch wenn die GbR Kleinunternehmer( ist und keine Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) zahlt. Im Briefkopf der Rechnung müssen A und B mit vollem Namen und dem Zusatz GbR aufgeführt sein. Umsatzsteuer darf bei Kleinunternehmern in der Rechnung nicht ausgewiesen werden.
Die Bestimmungen des BGB und des UStG kannst Du nachlesen:
www.gesetze-im-internet.de
Gruß, R.H.G.