Grundsätzlich kann der Rechnungsempfänger die Kosten absetzen. Wenn die Rechnung auf beide gemeinsam lautet, würde ich 50/50 aufteilen.
Sinnvoll wäre es natürlich, bei dem abzusetzen, der den höheren Steuersatz hat. Wenn Ihre Freundin nur 1/2 Jahr gearbeitet hat, wird sie ohnehin einen Großteil der gezahlten Steuern zurückbekommen.
Erst einmal steht die Frage, warum Umgezogen ?
Das Finanzamt erkennt in der Regel nur Umzugskosten wie von ihnen beschrieben an wenn der Weg zur Arbeit damit erheblich verkürzt wird oder wenn aus betrieblichen Gründen man näher an die Arbeitsstelle ziehen muß.Steuererklärung muss jeder für sich selbst einreichen,Kosten wenn sie gemeinsam getragen 50/50% aufteilen.
Der mit dem höheren Gehalt sollte die ganzen Unkosten absetzen.
Maklerkosten sind leider nicht absetzbar.
Die doppelte Miete kann man extra absetzen.
Ich möchte ihnen nur mitteilen das unsere Tochter ist im Dez. 2012 von München
nach Niederbayern umgezogen ist. Ihre Unkosten beliefen sich auf ca. 280.-€ :Sie konnte aber einen Pauschalbetrag von 1100.-€ für den Umzug absetzen,dass
sich natürlich steuerlich sehr zu ihrem Vorteil auswirkte.
Es mussten nur die vorhandenen Rechnungen beigelegt werden.
Als Privatperson weiss man über solche Sachen nicht bescheid.
Wir lassen unsere Steuer immer von einem Steuerberater machen.
Da kommt vieles ans Licht was man Privat nicht weiss und somit dem Finanzamt
das Geld schenkt. Was sind 100.-€ für den Steuerberater wenn ich danach das 3fache und mehr vom Finanzamt zurückbekomme als ich mir selbst ausrechnen kann.