Gemeinsame Elterliche Sorge , Umgangsrecht

Hallo zusammen,

Folgendes “Problem“, Ich der Vater eines Gemeinsamen Sohnes 6m Jung und die Mutter, haben uns vor kurzem getrennt. Das Alleinige Sorgerecht liegt bei ihr, da wir nicht miteinander Verheiratet sind. Die Vaterschaft ist auch anerkannt.

Nach der Trennung war Sie der Meinung, dass sie sich gar nicht mehr melden müsse oder gar zu Antworten usw. Da lange Zeit Null Reaktion kam, habe ich mich an das Jugendamt gewandt, worauf hin wir dort ein gemeinsames Gespräch hatten und vorerst Besuchszeiten in den Ungeraden Wochen 3x Wöchentlich abgemacht wurden.

Die ersten 4 Besuchstage verliefen recht gut. Beim 5ten Besuchstag, konfrontierte Ich sie mit wahren Gegebenheiten, womit sie sich fehlverhalten hatte. Daraufhin ist sie völlig Hysterisch und Zornig geworden und sagte: Lass „meinen“ Sohn los und ist weggefahren. Sie schrieb dann via WhatsApp: Bevor ich nicht mit dem Jugendamt geredet habe, findet erstmal kein Besuch statt.

Daraufhin, habe Ich mich selber an das Jugendamt gewendet und erfahren müssen, dass die Mutter behauptet ich hätte sie „Beleidigt“ und „Bedroht“ was aber absolut gar nicht stimmt, und deshalb sie erstmal kein Kontakt wünscht da sie sich unwohl fühlt usw.

Zu allem muss ich noch sagen, dass im Vorfeld keinerlei Beleidigungen, Handgreiflichkeiten oder sonstiges im Raume standen, oder gar das Kindeswohl irgendwie gefährdet war. Zu keiner Zeit und in Zukunft auch nicht.

Ich habe vor, die Gemeinsame Elterliche Sorge sowie ein Umgangsrecht zu beantragen, da Ich als Vater unter anderem für unser genauso Kind da sein zu können und auch zu dürfen, auch wenn die Mutter aus eigenen Prinzipien dagegen ist.

Eine vernünftige Kommunikation zu der Mutter, ist eher schwieriger und verläuft eher eintönig, obwohl Ich allgemein unter anderem für das Kindeswohl bin.

Vielleicht kann mir ja Jemand von Euch einen Rat geben, wie Ich im Schreiben an das Familiengericht am besten Formuliere, und wie allgemein die Chancen stehen. Ich habe auch nicht vor, mir einen Anwalt oder Anwältin zu nehmen, da Ich mir nichts Ansatzweise zu Schulden kommen lassen habe, auch nachweislich.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße und bleibt Gesund =)

Hallo

Hatte das irgendwas mit dem Kind zu tun? Oder war das eine Sache, die nur euch anging?

Ich denke nicht, dass du die Besuchstage dazu benutzen solltest, um irgendwas in eurer ehemaligen Beziehung zu klären geschweige denn ihr vorzuwerfen. -

Ohne das gemeinsame Kind hätte sie ja keinen Kontakt mehr zu dir, und müsste keinen haben. Du solltest das Kind nicht dazu benutzen, um da doch noch die schmutzige Wäsche aus vergangenen Tagen zu waschen.

Und einen Vater, der nicht in allererster Linie das Kind gemeinsam erziehen möchte, würde ich auch nicht als Mit-Sorgeberechtigten haben wollen. Das wäre nämlich auch gar nicht gut für das Kind.

Oder vielleicht schreibst du etwas genauer, was da passiert ist. Dann müssen wir nicht unsere gesammelten Vorurteile rauskramen.

Es ging „nur“ um die Allgemeine Corona Lage zu dem derzeitigen Zeitpunkt und dem „Kontaktverbot“ bzw die Auflage diese auf das Nötigste zu beschränken, und sich nicht zb. bei den Großeltern wenn nicht wirklich nötig aufzuhalten geschweige denn dort zu Übernachten, zumal die Mutter unseres Sohnes sowie in ihrer Familie Gesundheitliche Einschränkungen bekannt sind, und sie zur „Risikogruppe“ angehören könnten.

Mit diesem Hinweis an die Kindsmutter hat Du dann ja recht gehabt.
Das gemeinsame Sortgerecht ohne Anwalt geht nur wenn die Mutter auch damit einverstanden ist.
Da sie das nicht zu sein scheint, nimm Dir einen Anwalt denn das geht dann zwangsläufig über das Jugengericht und das geht nur mit Anwalt.
Ohne Anwalt vergeudest Du wertvolle Zeit wenn das erst über Medidation und Jugendamt läuft. ramses90

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Ach so, dann passt das wohl in keiner Weise, was ich geschrieben habe.