Mal folgendes angenommen:
A und B waren einmal Lebensgefährten und hatten ihre Wohnung wie auch ihr Büro zusammen in Musterdorf.
Nach 2 Jahren trennte man sich jedoch (privat) und B zog in die mehrere 100 km entfernte Musterstadt.
Beruflich blieben A und B aber zusammen und die Aufträge werden weiterhin gemeinsam bearbeitet von beiden und B hat in ihrer Wohnung einen Arbeitsplatz mit Internet/Telefon etc eingerichtet um auch weiterhin für die Muster GbR tätig zu sein (A und B sind gleichberechtigte Gesellschafter).
Wäre dieser Arbeitsplatz steuerlich absetzbar, also sprich Ausstattung, Telefon, Internet sowie auch die gelegentlichen Fahrten ins Hauptbüro in Musterdorf um vor Ort regelmäßige GbR Besprechungen abzuhalten?
Wären dann sowohl das Finazamt in Musterdorf wie auch in Musterstadt zuständig (also sehr aufwändige Steuererklärungen erforderlich)?
Danke!