Gemeinsame Immobilie - Vorkaufsrecht o. Ä. ?

Anton und Berta lassen sich scheiden. Berta ist unlängst aus dem gemeinsamen Haus, das beiden je zur Hälfte gehört, ausgezogen.

Berta will nun dass das Haus in ganz neue Hände kommt und verwehrt Anton die Möglichkeit sie auszubezahlen.

Warum tut sie das? Das Zugewinnausgleichsverfahren spricht Anton wahrscheinlich eine Ausgleichszahlung ca. in Höhe des halben Hauses zu (Die Entscheidung des Gerichtes steht noch aus!). Gesetz dem Falle würde Berta also die Hälfte des Verkaufserlöses bekommen, jedoch die gleiche Summe Anton schulden. Anton fragt sich was der Zirkus soll, da nach seiner Ansicht direkt Verrechnet werden kann, indem er die andere Haushälfte überschrieben bekommt und beide gehen ihrer Wege. Berta ist aber sauer, dass das Verfahren nicht nach ihren Vorstellungen verläuft und sieht hier eine Möglichkeit sich zu revanchieren.

Kann Berta also tatsächlich forcieren, dass Anton aus dem Haus muss? Anton versteht die Welt nicht mehr, da er gerne im Haus bleiben würde, da er es schließlich auch bezahlen kann. Beim Bau des Hauses wurde kein Vorkaufsrecht im Grundbuch formuliert.

Hat Anton noch eine Möglichkeit das Haus zu behalten?

Hallo Michael,

keine Bange weil ohne wenn und aber…Anton wird das Haus nach Zahlung des hälftigen (geschätzten) Anteils an seine Ex mit Beteiligung des Notars im Grundbuch eingetragen.

Ein weiterer Weg wäre die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.

Gruß Bernd

ohne vertragkich geregeltes Vorkaufsrecht kann deine EX verkaufen aber nur nach der Scheidung an wenn Sie will. Bei einem Verkauf vor der Scheidung ist es rechtlich klar, Missbrauch am gemeinsamen Eigentum und strafbar. Dir bleibt nur im Zuge des Scheidungsverfahren bzw. des Zugewinnausgleichs beim AG Widerspruch einzulegen und bei einem möglichen Verkauf beim Grundbuchamt Widerspruch auf Eintragung der Eigentümerübertragung einzulegen