Antwort:
Extern bleiben beide Ehepartner als Gesamtschuldner.
Da wird die Bank normalerweise keinen Mithafter aus dessen Verpflichtung entlassen.
Wenn einer für beide zahlt, hat das für den zweiten keinen Nachteil. Zahlt aber der Eine nicht die volle Rate, hält sich die Bank auch an den Zweiten.
Man kann zwar im Rahmen einer individuellen Anfrage bei der Bank testen, ob diese einen Kreditnehmer freigibt. Die Chancen sind nur da, wenn der eine verbleibende Kreditnehmer eine ausreichende Kreditbonität hat (keine schlechte Schufa, guter Leumund, Einkommensverhältnisse so, dass im Rahmen der pfändbaren Gehaltsteile die Ratenhöhe abgedeckt ist > siehe nachfolgende Web-Site:
http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldu…
Wer hat wieviel Kredit zu übernehmen?
Ich meine, die günstigste Lösung ist, sich aussergerichtlich zu einigen (Tabelle aufstellen:
- Wie hoch war der Kredit anfangs?
Wie hoch ist er jetzt? Differenz: bisherige Tilgung.
Wer von den beiden Kreditnehmern hat wieviel bezahlt.
Dann hat man schon mal Anhaltspunkte, wer wievel übernehmen könnte - siehe aber Punkt 2.
- Welche Gegenstände wurden gekauft? Was waren die anfangs wert. Wer übernimmt diese von den beiden
Kreditnehmern? Für diesen sind dann entsprechende Gegenwerte da, für die er den Kreditteil übernehmen kann.
So kann man eine einvernehmliche Rechnung aufstellen.
Ferner schlußfolgern, wie man den Kredit von der weiteren Zahlung her bedienen sollte, wohlgemerkt im Innenverhältnis zwischen Kreditnehmer 1 und Kreditnehmer 2.
Extern haften beide weiter voll bei der Bank.
Aber die bekommt im Regelfall nichts weiter mit, wenn die Rate voll bezahlt wird und keine Rückstände entstehen.
Das wäre der Idealfall.
Extremfall, leider der häufigere Fall > Man ist sich uneins.
Der Bank haften beide weiterhin voll, da beißt die Maus keinen Faden ab.
In solch einem Fall gehts ab zum Rechtsanwalt.
Eine automatische Haftung 50:50 gibt es nicht, weder im Innen- noch im Aussenverhältnis.
Nun bleibt nur noch eins, sich in einem Zivilprozess durchzusetzen.
Da ist es natürlich gut, nachweisen zu können, wer wievel bisher getilgt hat.
Wichtig ist aber auch, wer hat aus den mit dem Kredit erworbenen Gegenständen partizipiert, also:
wer hat wieviel Nutzen gehabt.
Das ist immer eine schwierige Angelegenheit.
Darum sollten Ehepaare, die sich trennen, nochmals die Zähne zusammenbeissen und sich aussergerichtlich arrangieren. Es kann natürlich nicht sein, dass der Eine alles bezahlen muß und der Andere happy ist.
Die Rechnung wird immer eine individuelle sein.
Z.B.
Angenommen, beide haben jeweils hälftig den Nutzen bisher gehabt und auch künftig.
Kredit 20.000,00 Euro ehemals nominal.
Kreditrest heute 10.000,00 Euro,
somit getilgt Euro 10.000,00
Angeschafft wurden:
Möbel, Hausrat, PKW usw.
Fakt:
Alle haben davon profotiert bzw. die Nutzung gehabt.
Restschuld wie o.a. Euro 10.000,00
Zeitwert Anschaffungen Euro 10.000,00
Er hat getilgt Euro 8.000,00 Euro
Sie hat getilgt Euro 2.000,00
Restschuld er Euro 2.000,00
Restschuld sie Euro 8.000,00.
Er zahlt somit künftig 10% der künftigen Rate,
sie 40%, macht zusammen 50%, also die Hälfte des
ursprünglichen Kredites.
Je nachdem, wie die angeschafften Gegenstände aufgeteilt werden kann die Rechnung dann differieren,
das ist lediglich eine Berichtigung der o.g. Rechng.
Wenn man miteinander nicht mehr redet, bleibt nur der Gang zu den Rechtsanwälten. Die kosten natürlich Geld.
Besser wärs, man spart sich die.
Grüsse
Bracco