Gemeinsame Kredite bei Trennung

Hallo,

ich hoffe jemand kann mir dise Frage beantworten:

Ist es wahr das bei Eheleuten der gemeinsame Kredit einfach durch zwei geteilt wird, weil man es eh nicht nachvollziehen kann wer was wieviel gehabt bzw. bezahlt hat???
Ich kann noch nachweisen wieviel es war und ich bezahlt habe.

Bitte helft mir. Vielen Dank im vorraus.

MfG
Markus

Gegenüber dem Kreditgeber haftet jeder der (Ex)Partner in der Regel für die gesamte Kreditsumme, sofern beide Personen als Kreditnehmer im Kreditvertrag unterschrieben haben.

Sofern sich beide Personen nach der Trennung nicht über die Rückzahlung einigen, oder wenn eine der beiden Personen ihren Anteil der Raten nicht zahlt (nicht zahlen kann), kann die Bank von der anderen Person die ausstehenden Raten einfordern.

Die Anwort bezieht sich auf einen allgemeinen Sachverhalt.

Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Rechtsberatung an einen Anwalt, oder die Schuldnerberatung.

Antwort:
Extern bleiben beide Ehepartner als Gesamtschuldner.
Da wird die Bank normalerweise keinen Mithafter aus dessen Verpflichtung entlassen.
Wenn einer für beide zahlt, hat das für den zweiten keinen Nachteil. Zahlt aber der Eine nicht die volle Rate, hält sich die Bank auch an den Zweiten.
Man kann zwar im Rahmen einer individuellen Anfrage bei der Bank testen, ob diese einen Kreditnehmer freigibt. Die Chancen sind nur da, wenn der eine verbleibende Kreditnehmer eine ausreichende Kreditbonität hat (keine schlechte Schufa, guter Leumund, Einkommensverhältnisse so, dass im Rahmen der pfändbaren Gehaltsteile die Ratenhöhe abgedeckt ist > siehe nachfolgende Web-Site:

http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldu…

Wer hat wieviel Kredit zu übernehmen?

Ich meine, die günstigste Lösung ist, sich aussergerichtlich zu einigen (Tabelle aufstellen:

  1. Wie hoch war der Kredit anfangs?
    Wie hoch ist er jetzt? Differenz: bisherige Tilgung.
    Wer von den beiden Kreditnehmern hat wieviel bezahlt.
    Dann hat man schon mal Anhaltspunkte, wer wievel übernehmen könnte - siehe aber Punkt 2.
  2. Welche Gegenstände wurden gekauft? Was waren die anfangs wert. Wer übernimmt diese von den beiden
    Kreditnehmern? Für diesen sind dann entsprechende Gegenwerte da, für die er den Kreditteil übernehmen kann.

So kann man eine einvernehmliche Rechnung aufstellen.
Ferner schlußfolgern, wie man den Kredit von der weiteren Zahlung her bedienen sollte, wohlgemerkt im Innenverhältnis zwischen Kreditnehmer 1 und Kreditnehmer 2.
Extern haften beide weiter voll bei der Bank.
Aber die bekommt im Regelfall nichts weiter mit, wenn die Rate voll bezahlt wird und keine Rückstände entstehen.
Das wäre der Idealfall.

Extremfall, leider der häufigere Fall > Man ist sich uneins.
Der Bank haften beide weiterhin voll, da beißt die Maus keinen Faden ab.

In solch einem Fall gehts ab zum Rechtsanwalt.
Eine automatische Haftung 50:50 gibt es nicht, weder im Innen- noch im Aussenverhältnis.

Nun bleibt nur noch eins, sich in einem Zivilprozess durchzusetzen.
Da ist es natürlich gut, nachweisen zu können, wer wievel bisher getilgt hat.
Wichtig ist aber auch, wer hat aus den mit dem Kredit erworbenen Gegenständen partizipiert, also:
wer hat wieviel Nutzen gehabt.
Das ist immer eine schwierige Angelegenheit.

Darum sollten Ehepaare, die sich trennen, nochmals die Zähne zusammenbeissen und sich aussergerichtlich arrangieren. Es kann natürlich nicht sein, dass der Eine alles bezahlen muß und der Andere happy ist.

Die Rechnung wird immer eine individuelle sein.

Z.B.
Angenommen, beide haben jeweils hälftig den Nutzen bisher gehabt und auch künftig.
Kredit 20.000,00 Euro ehemals nominal.
Kreditrest heute 10.000,00 Euro,
somit getilgt Euro 10.000,00

Angeschafft wurden:
Möbel, Hausrat, PKW usw.

Fakt:
Alle haben davon profotiert bzw. die Nutzung gehabt.

Restschuld wie o.a. Euro 10.000,00
Zeitwert Anschaffungen Euro 10.000,00
Er hat getilgt Euro 8.000,00 Euro
Sie hat getilgt Euro 2.000,00
Restschuld er Euro 2.000,00
Restschuld sie Euro 8.000,00.

Er zahlt somit künftig 10% der künftigen Rate,
sie 40%, macht zusammen 50%, also die Hälfte des
ursprünglichen Kredites.

Je nachdem, wie die angeschafften Gegenstände aufgeteilt werden kann die Rechnung dann differieren,
das ist lediglich eine Berichtigung der o.g. Rechng.

Wenn man miteinander nicht mehr redet, bleibt nur der Gang zu den Rechtsanwälten. Die kosten natürlich Geld.
Besser wärs, man spart sich die.

Grüsse
Bracco

Hallo Markus,
so einfach kann man das nicht sagen. Es kommt darauf an, wofür der Kredit war. Zum Beispiel für eine Immobilie. Dann kann es ja sein, dass einer der beiden das Haus behält und dafür auch die kompletten Darlehen übernimmt. Ich denke, man muß alles Vermögen und alle Verbindlichkeiten betrachten i.S. des Zugewinnausgleichs und dann schauen bzw.über die Anwälte klären, wie alles verteilt wird. Für die Bank selber sind beide Eheleute Gesamtschuldner, d.h. zahlt einer der beiden nicht mehr, kann die Bank die Rückzahlung vom anderen allein verlangen. Wie die beiden Eheleute das dann intern verrechnen und klären, ist der Bank egal. Vielleicht könnt Ihr Euch gemeinsam im Einverständnis einigen, wer was übernimmt. Nur meisten läuft alles nicht sehr fair ab in Gelddingen, wenn man sich trennt. Aber vielleicht kann ja jeder versuchen, fair zu sein. Mein Ex-Mann wollte von meinem Sparvermögen auch die Hälfte, weil er meinte,als ich ein Jahr in Elternzeit war, um unsere gemeinsame Tochter zu betreuen, hätte ja schließlich er das Geld verdient und quasi die Sparrate bezahlt. Ich finde diese Sichtweise sehr traurig und wenig fair. Auf alle Fälle wünsche ich Euch alles Gute und eine gute Einigung, denn das Scheitern einer Beziehung ist an sich schon heftig genug. Da gibt es ja genug aufzuarbeiten. Viele Grüße, Verena

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde morgen gleich den Weg zum Anwalt gehen…

MfG
Markus

Viele Dank für die schnelle und sehr ausführliche Antwort von Ihnen, Ich werde Morgen gleich meinen Anwalt aufsuchen um diese Sache zu klären…
Schönen Sonntag noch.

MfG
Markus

Hallo Verena,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort, Ich werd Morgen gleich den Weg zum Anwalt gehen um diese Sache zu klären.
Es war ne Umschuldung von drei Krediten (2 von Ihr 1 von mir) um nur noch eine günstigere Rate zu bezahlen, jetzt meint Sie das der Kredit sowieso geteilt wird und jeder 50/50 zahlen muss, obwohl meiner nur ein kleiner Teil war und von meinem Auto war/ist. Der Rest war ihr Auto und noch irgendwas.
Mal schauen was der Anwalt mir sagt.

Schönen Sonntag noch

Mfg
Markus