Hallo,
ich habe eine 4 jährige Tochter,und habe mich vor ca.1 Jahr von Ihrem Vater getrennt.
Von anfang an war uns bewusst das wir niemals, mit unserer Tochter spielen würden,das heißt sie hängt sehr an Ihren Vater war auch in der anfangszeit sehr gegen mich da ich gegangen bin, das hat sich aber mitlerweile gelegt obwohl sie dennnoch öfters traurig ist das wir nicht mehr zusammen sind.
Auf jedenfall, ist uns die kleine sehr wichtig und wir besprechen ALLES was mit ihr zu tun hat gemeinsam durch um irgendwie dan auch gemeinsam daran zu arbeiten. Auch was Arzt besuche oder evt. Krankheiten an geht wir infomieren uns auch immer darüber, wenn ihr etwas durch den Kopf geht, sie ist vom So. nachmittag bis Do.früh bei mir und den Rest bei Ihrem Vater, es kommt auch vor das sie manchmal so sehr sehnsucht nach dem anderen hat ( wenn sie krank ist), das wir uns anrufen um dann zu endscheiden das wir zu ihr fahren. Sprich wir teilen uns das Sorgerecht und die verantwortung gegenüber unserem Kind in jeder lage. Nun überlege ich das wir auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Da ich mir in letzter Zeit die Gedanken mache,daß dies einfacher wäre, wenn z.B. ich einen Unfall habe.Da ich mir 100% sicher sein will das meine Tochter dann nicht hin u.her gezogen wird nur weil ich bez.wir nicht vorher an die Behörden sachen gedacht haben. Da der Vater weder in der Geburtsurkunde steht,noch nach bez. vor unserer trennung am Jugendamt die Vaterschaft schrieftlich anerkannt hat. Er hat auch von anfang an Unterhalt an mich gezahlt, das meiner Meinhnung nach ja auch nicht fair ist, da das Kind auch zur hälfte des Monats bei Ihm lebt, man kann also nicht sagen wo das Kind die meiste zeit lebt.
Das wars erstmal ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
M F G
Hallo erstmal,
Hut ab das ihr euch so super versteht und an eure Tochter denkt. Was mich etwas wundert, warum steht der Vater nicht in der Geburtsurkunde und warum hat er die Vaterschaft nicht anerkannt ? Das würde ich ganz ganz schnell nachholen, da auch eure Tochter darauf ein Recht hat. Soweit ich weiss, ist es dann, wenn du bei der Vaterschaftsanerkennung zustimmst, eh das gemeinsame Sorgerecht. Und da es so super bei euch klappt denke ich nicht das es da ein Porblem gibt. was den Unterhalt angeht, vom Prinzip braucht er nur die hälfte des Unterhaltes an dich zahlen, da eure Tochter 1/2 bei dir und 1/2 bei ihm lebt. Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen. LG
Liebe Shaila,
ich will Ihnen zunächst einmal sagen, wie gut es tut, auch mal eine solche „positive“ Anfrage zu bekommen. Wenn man sich mit Sorgerecht beschäftigt, dann erhält man hier eigentlich fast ausschließlich „Problemfragen“: Wenn der Vater sich entzieht, wenn um das Kind gestritten wird.
Umso besser, dass man auch einmal sieht, dass es auch anders geht. Dazu erstmal herzlichen Glückwunsch - das ist wirklich eine Seltenheit!
Was Ihre eigentliche Frage angeht: Es wäre tatsächlich gut, ein gemeinsames Sorgerecht zu errichten. Aus mehrerlei Gründen. Zum einen - und das finde ich besonders wichtig - steigert es die Verantwortung für beide Eltern. Auch wenn ich Ihnen natürlich wünsche, dass Sie auch weitrhin so gut und unkompliziert mit dem Vater Ihrer Tochter umgehen können, kann es Zeiten geben, in denen das eben nicht mehr so ist. Dann ist ein gemeinsames Sorgerecht auch ein starkes Band der Verantwortung, das verhindern kann, dass sich einer der beiden Eltern aus dem Staub macht.
Richtig ist natürlich auch, dass es für den Vater rechtliche Wirkung entfaltet - bereits, ohne dass Sie dazu verünglücken müssten: Er ist gleichberechtigt befugt, Entscheidungen zu treffen und das Kind nach Außen zu vertreten.
Der Gesetzgeber hat mit der Entwikclung des Sorgerechts in der Vergangenheit klar gemacht, dass er eigentlich von einem gemeinsamen Sorgerecht ausgeht. Insofern ist es auch überhaupt kein Problem, dieses zu jeder Zeit zu errichten, auch nach der Geburt des Kindes.
Sie müssen dafür gemeinsam auf das Jugendamt gehen und dort eine Erklärung unterzeichnen, dass Sie mit der gemeinsamen Sorge einverstanden sind. Diese tritt dann sofort in Kraft.
Da Ihr Verhältnis zum Vater Ihrer Tochter offenbar recht unverkrampft ist, sollte Sie Ihn daneben auf eine zweite Sache hinweisen: Es ist in jedem Falle sinnvoll, auch eine Vaterschaftsanerkennung abzugeben. Das ist bei den Männern bisweilen nicht so beliebt, weil damit fast ausschließlich Pflichten verbunden sind. Aber gerade wenn Ihm das Kind am Herzen liegt - und das ist ja ganz offenkundig der Fall - wird er auch großes Interesse daran haben, dass das Kind in Zukunft abgesichert ist. Die Vaterschaftsanerkennung setzt das Kind vor allem erbrechtlich in allen Fragen als Kind ein. Und - auch das ist wichtig, gerade wenn Sie an den schlimmsten Fall denken, dass Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, das Kind zu versorgen - der Vater wird automatisch Betreuer für das Kind, wenn dies nötig ist. Ansonsten könnte zumindest theoretisch vom Familiengericht im Falle, dass Sie verunglücken, eine andere Person als Betreuer bestimmt werden.
Die Vaterachaftsanerkennung kann ebenfalls beim Jugendamt abgegeben werden.
Ich hoffe, dass Sie alles gut geregelt bekommen und ermuntere Sie ausdrücklich: Gemeinsames Sorgerecht ist gut! Und Vaterschaftsanerkennung auch.
Herzliche Grüße,
Matthias.
Hallo Matthias,
ich bedanke mich vom ganzen Herzen für Ihre Antwort. Sie hat mir gezeigt das ich bez. wir es auf jedem Fall so regeln werden.
Mir ist es vorallem wichtig das meine Tochter so aufwähst und weis das immer ein elternteil für sie da ist auch wenn man nicht zusammen lebt und das sie sich auf uns verlassen kann.Und ich hoffe sie wird so, niemals das Gefühl haben müssen das sie einen von uns weh tut, und sich ohne zwang darüber äußern kann das sie eine weile zum Papa möchte bez. mit Ihm oder mir z.B. in Urlaub fahren kann.
Und wie regelt sich das mit dem Unterhalt,ich bekomme jeden Monat Kindsunterhalt, aber man kann nie sagen das sie die meiste Zeit bei mir lebt. Ist das nicht ungerecht ???
MFG
Hallo,
ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
Ja,als meine Tochter geboren wurde,und ich eine Hausgeburt hatte war ich damals allein auf dem Standesamt und habe auch damals irgendwie nicht daran gedacht bez. auch nicht das mit der Vaterschaft da wir bis letzten Jahr aus unserer sicht eine Familie waren,und als wir uns dann getrennt haben hat er auch gleich Unterhalt gezahlt so das ich einfach nicht auf diesen Gedanken gekommen bin. Da ich mich seid einer Woche Gedanken darüber gemacht habe „was wäre wenn“ kam mir diese Sache plötzlich durch den Kopf und habe dann auch überlegt das auch das gemeinsame Sorgerecht sinnvoll wäre. Da ich noch SGB II (Arbeitslosengeld 2) bekomme, weis ich nicht wie das dann mit dem Unterhalt geregelt wird, wenn ich angebe das ich nur die hälfte verlangen kann oder muß er das über einen Anwalt laufen lassen ???
MFG
Hallo
ich denke wenn bei euch beiden alles so gut läuft dann finde ich das nichts dagegen spricht das sorgerecht zu teilen.
Dafür musste ja nur nen termin machen beim jugendamt ist zwar nen bissel papier kram aber egal.
Und sollte was mit dir sein dann kommt eure tochter auf jedemfall zum vater, der sich dann auch um kümmern kann.
Liebe Shaila,
nun, „Gerechtigkeit“ ist hie rein anstrengendes Thema. Lassen Sie mich das so formulieren: Wenn der Vater Ihrer Tochter das gerne macht und wenn er es sich leisten kann, dann ist es so sicherlich das Beste für das Kind, das frei von finanziellen sorgen aufwachsen darf.
Was ich wichtig fände: Dass Sie eine Regelung finden, mit der beide leben können. Mit der sich niemand ausgebeutet vorkommt und mit der niemand ein schlechtes Gewissen haben muss. Es ist dabei immer gut, wenn man eine schriftliche Vereinbarung trifft, die dann auch dokumentiert, dass die Regelung der Wille BEIDER Seiten ist.
Herzliche Grüße,
Matthias.
DAS GEMEINSAME SORGERECHT HAT VOR- UND NACHTEILE BEI EINER ELTERNTRENNUNG. INFORMIER DICH BITTE VORHER. EIN BEISPIEL: DEIN MANN IST IM AUSLAND FÜR LÄNGERE ZEIT UND DU WILLST EIN KONTO FÜR DIE KLEINE ERÖFFNEN. DAFÜR BRAUCHST DU SEINE UNTERSCHRIFT! SOLANGE ER NICHT UNTERSCHREIBT - GIBT´S KEIN KONTO. EIN TITEL, DER GEMEINSAME SORGERECHT REGELT TUT EURER TOCHTER WEDER SCHLECHT NOCH GUT! MANN KANN SICH OHNE WEITERES EINIGEN.
Hallo, das mit der Kontoeröffnung ist ja wohl der größte Unfug überhaupt, schonmal was von nem Faxgerät gehört???