Dann braucht ihr für Sie keine Steuererklärung abzugeben. Aber solltet ihr beide heiraten, empfehle ich euch dann in dem Fall die 3/5 zu wählen. Grund:
Mit der Steuerklasse 5 würde deine Frau ca. 100 € netto weniger verdienen, vorausgesetzt Sie fällt nicht unter die Gleitzone, sprich Bruttogehalt bis 799,99 €. Gleitzonenregelung kann vom vorbezeichneten Betrag gering abweichen, da in der Regel weniger von ihr einbehalten wird als würde sie ab 800 € verdienen. Diese 100 € netto im Monat, die deine Frau weniger verdienen würde, ist bei der Steuerklasse 5 die Lohnsteuer und ein geringer Betrag an Solidaritätszuschlag. Derzeit müsste sie mit Klasse 1 etwa 630-640 € netto verdienen. Mit Klasse 5 würde sie ca. 530 € verdienen. Du aber würdest nach deiner Berechnung 220 € mehr mit Klasse 3 verdienen, somit hättet ihr im Monat ca. 100 € mehr in der Haushaltskasse im Gegensatz zur Steuerklassenwahl 4/4, denn die 4/4 ändern nahezu nichts an eurem jetzigen Nettoverdienst mit Klassen 1 und 1.
Wenn ihr die getrennte Veranlagung wählt, dann müsst ihr beide jeweils Eine abgeben. Da kommt ihr leider nicht daran vorbei. Denke jedoch, dass die Zusammenveranlagung für euch günstiger sein wird! Die Pauschbeträge verdoppeln sich nahezu.
Meine Empfehlung an euch, wenn es soweit ist:
Zusammenveranlagung. Da deine zukünftige Frau studieren wird, werden wahrscheinlich die Großeltern auf euer Kind aufpassen?! Denn du musst ja arbeiten. Sie wird studieren, also könnt ihr in der Anlage Kind „Kinderbetreuungskosten“ geltend machen, wenn zum Beispiel das Kind in der Kita oder Tagesmutter ist und ihr dafür bezahlt. Kinderfreibetrag sowie Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag ebenfalls.
Des Weiteren wird deine Frau ja mit Sicherheit auch Kosten / Werbungskosten für das Studium haben? Fachliteraur, Bücher, Zeitschriften für bestimmte Themenbereiche / Fächer, Fahrtkosten Hin und Zurück zur Uni oder Fachhochschule, Lerngemeinschaften (Fahrten zur Lerngemeinschaft hin und zurück) Verpflegungsmehraufwendungen (6€ pro Tag bei einer Abwesenheit von minmdestens 8 Std. Fahrzeiten hin und zurück mitberücksichtigt), Arbeitsmittel (wie z.B. Schreibwaren, Ordner, Stifte etc.) Muss sie sich erst um einen Studiumsplatz bewerben, dann pro Bewerbung pauschal 5 € (Kosten für Bewerbungsmappe, Porto, Briefumschlag in den 5 € pro Bewerbung inbegriffen).
Falls sie eventuell ein Praktikum machen muss, dann auch die Fahrtkosten separat. Fachschulungen / Seminarbesuche / Messebesuche (fachspezifisch), dass sind alles Kosten die man als Werbungskosten ansetzen kann.
Da würde ich mir also keine Sorgen machen über eine hohe Nachzahlung!
Hoffentlich konnte es dir verständlich erklären?
Viel Glück!