Gemeinsame Steuerklärung im Trennungsjahr

Liebe/-r Experte/-in,

ich lebte mit meiner Frau seit April 2008 getrennt, obwohl sie aber bis Juni 2009 noch in meinem Haus wohnte. Anfang März 2009 entschieden wir uns dann einen Versöhnungsversuch zu wagen, mußten diesen aber nach 6 wochen für gescheitert erklären. Die Scheidung erfolgte dann Anfang November 2009.

Nun habe ich in meinem Steuerprogramm und im Netz gelesen daß in diesem Fall für 2009 die Stuererklärung gemeinsam gemacht werden kann. Dadurch würde mir eine Nachzahlung von mehreren tausend Euro erspartz bleiben.

Was muß ich hierbei beachten ?

Vielen Dank für Eure Hilfe !

Hallo,

Bedingung hierfür ist, dass beide Parteien die Zusammenveranlagung wünschen und dieses erklären, eine rückwirkende Aufhebung einer Willenserklärung ist dann nicht mehr möglich, fassen Sie diese Erklärung schriftlich mit Ihrer Frau ab, hierzu Urteil FG Köln

FG Köln vom 19.1.2005, Az. 15 V 6203/04

Generell können Sie zusammen veranlagen, wenn Sie mindestens 1 Tag nachweislich zusammen gelebt haben, hierzu das Urteil : Voraussetzung dafür ist, dass das Paar in diesem Jahr noch mindestens einen Tag zusammengelebt hat. Dies bestätigte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil z.B. bei einem Versöhnungsversuch. (BFH-Urteil vom 13.12.1985, Az.: VI R 190/82)

Weiter ist nichts zu beachten.

Grüße

Al

Hallo,

im trennungsjahr ist dies letzmalig möglich, aber die
ex muss mitspielen.

mfg ignaz

Liebe/-r Experte/-in,

ich lebte mit meiner Frau seit April 2008 getrennt, obwohl sie
aber bis Juni 2009 noch in meinem Haus wohnte. Anfang März
2009 entschieden wir uns dann einen Versöhnungsversuch zu
wagen, mußten diesen aber nach 6 wochen für gescheitert
erklären. Die Scheidung erfolgte dann Anfang November 2009.

… Dadurch würde mir eine Nachzahlung von mehreren

tausend Euro erspartz bleiben.

Was muß ich hierbei beachten ?

Hallo Matze47,

Grundsätzlich ist in diesem Fall für 2009 eine gemeinsame Veranlagung möglich. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass die Ex-Ehefrau mit der Zusammenveranlagung einverstanden ist und vor allem die Steuererklärung mit unterschreibt - nur so wird es zur gemeinsamen Veranlagung. Wenn sie dazu nicht bereit, gibt es keinen anderen Weg als den der Einzelveranlagung.
Herzlichen Gruß
Jan van Dieken

Hallo,

es ist richtig, dass du für 2009 noch letztmals eine Zusammenveranlagung durchführen kannst. Einfach in der Erklärung bei „Dauernd getrennt lebend seit“ das Datum der Trennung eintragen.

Ansonsten funktioniert die Erklärung ganz normal, wie sonst auch.

Hallo Matze,

Zusammenveranlagung ist nach §§ 26 ff. EStG möglich, wenn die Ehegatten mindestens an einem Tag im Jahr zusammengelebt haben; diese Voraussetzung erfüllt unstreitig auch ein Versöhnungsversuch. Das Zusammenleben muss aber im Zweifel bewiesen werden können (es genügt Aussage beider Eheleute).

Damit können Sie in Ihrem Fall die Zusammenveranlagung beantragen. dass die Scheidung noch im selben Jahr erfolgt ist ohne Bedeutung.

mfG

Uwe Grobshäuser

Hallo Matze47,

ihre Recherchen stimmen. Im Prinzip müssen Sie nur glaubhaft machen, dass der gemeinsame Haushalt in dieser Zeit bestanden hat. Nun, wie weist man sowas nach?, schließlich war der Haushalt ja nicht öffentlich wie bei „Big Brother“. Wichtig wäre, dass Sie in der Zeit nicht in einer eigenen Wohnung außerhalb gewohnt haben. Haben Sie in der Steuererklärung für 2008 bereits angegeben, dass Sie sich getrennt haben?

Legen Sie der Steuererklärung eine gemeinsam unterschriebenen Erklärung bei, dass es so war, wie sie es mir geschildert haben. Erklären Sie sich bereit, ggf. Eltern / Schwiegereltern oder gute gemeinsame Freunde als Zeugen zu benennen. Das hört sich gut an und die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt gegen eine so schwer zu widerlegende Behauptung etwas unternimmt, ist absolut unwahrscheinlich.
Natürlich muss auch die Steuererklärung entsprechend sein, d.h. wenn Sie während der Trennung wo anders gewohnt haben sollten, müssen natürlich für den Zeitraum des Versuchs die Fahrten zur Arbeit entsprechend sein…

Gruß
Ralf