Gemeinsame Veranlagung ... aber wie?

Hallo und guten Abend

Ich lebe seit Oktober 2001 von meinem Mann getrennt und muss nun aber die Steuererklärung für 2000 und 2001 abgeben. In beiden Jahren hatte ich die Lohnsteuerklasse 3, aber keine monatlichen Steuerabzüge vom Lohn.

Da ich, wenn ich auf Grund des schlechten Kontaktes zu meinem Mann alleine veranlage, mit einer sehr hohen Nachzahlung rechnen muss, möchte ich nun eine gemeinsame Veranlagung beantragen.

Ich weiss inzwischen, dass mein Mann in meinem speziellen Fall verpflichtet ist, der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen.

  • Muss ich nun zu aller erst mal den Antrag auf gemeinsame Veranlagung stellen oder reicht es wenn ich meine Unterlagen fristgerecht einreiche?

  • Muss er mir seine für die Steuererklärung nötigen Unterlagen aushändigen, oder kann er es direkt an das Finanzamt schicken, mit dem Antrag auf gemeinsame Veranlagung. Meine Unterlagen würde ich dann auch entsprechend einreichen. Wird das Finanzamt das so annehmen und gemeinsam veranlagen?

  • Muss ich eine bestimmte Vorgehensweise beachten?

Vorab schon mal vielen Dank für Eure Antworten!

Schöne Grüße
Brigitte

Hallo!

Die Zusammenveranlagung ist grundsätzlich schon dann nicht mehr möglich, wenn ein Ehegatte ausdrücklich getrennte Veranlagung wählt.
Eine solche Wahl ist nur dann nicht anzuerkennen, wenn die Schikane im Vordergrund steht. Dies ist der Fall, wenn sich der nahezu einkommenslose Ehegatte gegen die (nur für den anderen günstige) Zusammenveranlagung sperrt. Ich nehme an, dass Du diese Konstellation meinst.
Wenn eine getrennte Veranlagung nicht wirksam beantragt werden kann, müsst ihr für die Zusammenveranlagung zwingend einen gemeinsamen Antrag ausfüllen und unterschreiben. Dort muss „Zusammenveranlgung“ (oder ggf. nichts) angekreuzt werden. Zwei getrennte Erklärungen sind in diesem Fall nicht zulässig.

Ciao!
Nemo

Hi,

ist es nicht sinnvoll für die gemeinsame Steuererklärung einen Steuerberater sozusagen als Neutralen zwischenzuschalten?
Falls der Ehemann dem nicht zustimmen möchte, muss erst noch ein zivilrechtliches Verfahren durchgezogen werden. Es kann nicht schaden, wenn man seine eigene Steuererklärung mit den eigenen Angaben mal abgibt, die Zusammenveranlagung beantragt und mitteilt, dass da noch ein zivilrechtliches Verfahren zwecks Zustimmung läuft. Eventuell ist das Finanzamt auch schlauer und hat schon eine Erklärung vom Ehemann, bzw. wenn er nichts hat, lässt sich das doch auch nachweisen (Unterhaltsbelege etc.)

Viele Grüße
Cirwalda