Gemeinsame Veranlagung bei unverheiratetem Paar?

Hallo!

Angenommen, ein unverheiratet zusammenlebendes Paar macht jeweils eine eigene Steuererklärung. Im Jahr 2010 wurde eine haushaltsnahe Dienstleistung von Partner A in Anspruch genommen und auch nachweislich von ihm bezahlt. Auf der Rechnung stehen in der Anschrift aber beide Namen. Das Finanzamt erkennt für Partner A nun nur 50% des anzusetzenden Betrages an. Partner B hat diesen Posten in seiner Steuererklärung aber nicht angegeben. So verliert das Paar ja einiges an Euro.

Was kann man tun?

a) Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und mit dem Kontoauszug nachweisen, dass ausschließlich Partner A die Rechnung bezahlt hat?

b) Oder kann Partner B diesen Posten bei seiner bereits bearbeiteten Steuererklärung nachreichen?

Vielen Dank und viele Grüße,
sonne

Hallo, ich würde b) empfehlen, allerdings sollte B zur Klarstellung
erwähnen, daß bei A (Angabe dessen St.-Nr.) nur 50% anerkannt
wurden. Gruß

Variante b) würde funktionieren, allerdings nur wenn die Einspruchfrist von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides noch nich rum ist.

Andernfalls würde ich empfehlen, dass

  1. A Einspruch gegen seinen Bescheid einlegt
  2. B auf den Ansatz der 50 % bei sich verzichtet und diesen auf A überträgt. Da es eh immer 20 % der Lohnleistungen sind ist der Steuersatz in dem Fall wurscht.

So hat das bei mir für 2009 auch funktioniert.

MfG

Olle

Hi,

Andernfalls würde ich empfehlen, dass

  1. A Einspruch gegen seinen Bescheid einlegt
  2. B auf den Ansatz der 50 % bei sich verzichtet und diesen
    auf A überträgt. Da es eh immer 20 % der Lohnleistungen sind
    ist der Steuersatz in dem Fall wurscht.

So hat das bei mir für 2009 auch funktioniert.

und nach welcher Vorschrift?

Steuerrecht hat nichts damit zu tun, was mal kulanterweise irgendwie anerkannt wurde.

Schöne Grüße
C.

Hi,

a) Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und mit dem
Kontoauszug nachweisen, dass ausschließlich Partner A die
Rechnung bezahlt hat?

ja, würde ich bevorzugen, da Zahlung von ihm erfolgt ist. Hilfweise Abzug beim Lebensgefährten beantragen (im gleichen Brief)

Und zur Überschrift: gemeinsame Veranlagung bei unverheiratetem Paar gibt es nicht…

Schöne Grüße
C.