Hallo!
Angenommen, ein unverheiratet zusammenlebendes Paar macht jeweils eine eigene Steuererklärung. Im Jahr 2010 wurde eine haushaltsnahe Dienstleistung von Partner A in Anspruch genommen und auch nachweislich von ihm bezahlt. Auf der Rechnung stehen in der Anschrift aber beide Namen. Das Finanzamt erkennt für Partner A nun nur 50% des anzusetzenden Betrages an. Partner B hat diesen Posten in seiner Steuererklärung aber nicht angegeben. So verliert das Paar ja einiges an Euro.
Was kann man tun?
a) Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und mit dem Kontoauszug nachweisen, dass ausschließlich Partner A die Rechnung bezahlt hat?
b) Oder kann Partner B diesen Posten bei seiner bereits bearbeiteten Steuererklärung nachreichen?
Vielen Dank und viele Grüße,
sonne