Hej Experten!
Mal folgender Fall angenommen:
In einer Eheauseinandersetzung gibt es den „Rosenkrieg“. Die Ehe steht vielleicht kurz vor der Scheidung. Unterhalt und Zugewinn könnten schon geklärt sein. Nach Drohungen und Beschimpfungen könnte sich der Mann denken, er könne sich für das laufende Kalenderjahr noch eine gemeinsame Veranlagung beim Finanzamt vorstellen und fängt nun an, bei seiner Noch-Frau rumzuschleimen und von einer Versöhnung -zumindest auf dem Papier - zu träumen.
Was könnte ihn zu solch einer Vorgehensweise bewegen? Und: sollte die Frau sich einsülzen lassen und zustimmen?
Vielen Dank für viele Antworten.
Birgit
Hallo Birgit,
leider fehlen zur genauen Einschätzung noch wichtige Deteils.
Daher versuche ich mal folgende Vermutung. Dein Ehemann hat die LsTKlasse III und ggf. die Kinder auf der LStKarte. Er ist auch derjenige der das Haupteinkommen hat. Du bis als Ehefrau nicht berufstätig bzw. geringfügig auf LStKarte 5. Dein Ehemann möchte sich natürlich die Vorteile der Zusammenveranlagung nützlich machen, von denen Du, solange Du beruflich tätig bist, ja auch profitierst.
Wenn Du auf eine getrennte Veranlagung besteht, bedeutet das für Deinen Mann u.U. eine saftige Nachzahlung. Allerdings kann er Deine Unterschrift unter die gemeinsame Steuererklärung zivilrechtlich einklagen, solange Dir aufgrund der Zusammenveranlagung keine finanziellen Nachteile entstehen.
Bevor ich weitere Vermutungen anstelle, soll das hier erstmal reichen.
Gruß
Michael
Hallo Birgit,
er möchte einfach dem Staat nicht mehr Geld überlassen als notwendig. Den relativen Vorteil der Zusammenveranlagung kann man relativ leicht berechnen und dann Halbpart machen.
Hab in früheren Jahren einige vergleichbare Situationen steuerlich betreut und dabei festgestellt, dass Millionäre dem Staat keinen Pfennig schenken, auch wenn sie wie Hund und Katz sind - während Leute, die es eigentlich brauchen könnten, von der Idee besessen sind, wehe zu tun - wenn nicht anderen, dann wenigstens sich selber…
Schöne Grüße
MM
Was könnte ihn zu solch einer Vorgehensweise bewegen? Und:
sollte die Frau sich einsülzen lassen und zustimmen?
Falls nicht könnte es zu Problemen mit den Unterhaltszahlungen kommen.
Da ja beide von der gemeinsamen Veranlagung unterm Jahr profitiert haben.
Ich denke bei strikter Verweigerung zur gem. Veranlagung müsste die Nachzahlung ans Finanzamt vielleicht mit einem Kredit bezahlt werden.
Die Ratenzahlungen könnten dann evt. unterhaltsmindernd sein.
Also schön vernünftig bleiben und unterschreiben.
Im Jahr darauf wird ohnehin einzel veranlagt.
Feudelio