Gemeinsame Veranlagung: Kann der Ehemann die Werbungskosten der Frau absetzen?

Liebe „Wer-weiss-was“-Ratgeber,

nehmen wir an, Ehefrau A arbeitet kurz im Jahr 20xx und studiert danach (Wertung als Zweitstudium, also WK, Ehemann muss fortan alles allein finanzieren). Das Bruttoeinkommen der Ehefrau beträgt in dem Jahr z.B. 5000 €, die Werbungskosten betragen 7000 €. Beide werden gemeinsam veranlagt. Kann der Ehemann den „freien“ Anteil der Werbungskosten von ihr irgendwie für sich beanspruchen?

Wie ist es in den Folgejahren? Wenn die Ehefrau studiert, kein Einkommen erzielt, aber Werbungskosten in der Höhe anhäuft, die er zahlen muss? Gibt es einen Dreh, dass er sich einen Teil des Geldes über die gemeinsam veranlagte Einkommenssteuer zurück holt? 
Die Ehefrau möchte die Werbungskosten nicht als vorweggenommene WK für spätere Anstellungszeiten sammeln.

Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Servus,

weder er noch sie müssen da irgendwelche Klimmzüge unternehmen, vor allem tunlichst nicht falsche Angaben darüber machen, bei wem welche Werbungskosten angefallen sind - bei der gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten wird der Gesamtbetrag der Einkünfte zuerst für beide getrennt ermittelt und dann zusammengefasst - die dann folgende Rechnung bis zum zu versteuernden Einkommen erfolgt für beide Ehegatten. D.h. es gehr bei dieser Operation auch kein Sonderausgabenabzug „verloren“, wenn seine positiven Einkünfte hoch genug sind.

Wenn man mag, kann man das Ergebnis dieser Operation mit dem getrennter Veranlagung und Verlustrücktrag bei ihr vergleichen - ist bei den angegebenen Werten aber sehr wenig wahrscheinlich, dass das unterm Strich eine geringere ESt-Last bringt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Blumepeder hat recht. Die werbungskosten werden bei der Ehefrau angesetzt. Da die Werbungskosten ihre Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit übersteigen, sind die Einkünfte negativ. Dann erfolgt ein horizontaler Verlustausgleich. D.h. die Verluste bei ihr werden mit positiven Einkünften von ihm verrechnet. Die werbungskosten gehen so also nicht verloren und mindern die gemeinsame einkommensteuer.

Gruß

Hallo,

Bei Eheleuten wird immer das gesamte Einkommen und die gesamten Ausgaben gesehen, es gibt nicht seins und ihres bei der gemeinsamen Veranlagung.

Aus Erfahrug: Ehemann arbeitet und verdient gut, Ehefrau macht Umschulung, ist schwer krank. Die Frau hat kaum Einkommen, doch sehr hohe Ausgaben (Fortbildungskosten, Medikamentenkosten), die die Einnahmen um ein Vielfaches übersteigen.
In der gemeinsamen Steuererklärung wird zwar vorerst bei jedem das seine eingetragen, am Ende fasst das Steuerprogramm in der gemeinsamen Veranlagung jedoch alles zusammen.

Somit wird die „gemeinsame“ Steuerlast gesenkt und sehr wahrscheinlich eine höhere Erstattung folgen.

Viele Grüße
Elena

Servus,

wie bereits erläutert, gibt es „seines“ und „ihres“ auch bei gemeinsamer Veranlagung bis zum Gesamtbetrag der Einkünfte. Erst bei der weiteren Rechnung bis zum zu versteuernden Einkommen werden die einzelnen Beträge der Ehegatten zusammengefasst.

Daraus ergibt sich, dass Eheleute bei negativem Gesamtbetrag der Einkünfte eines Ehegatten diesen Betrag in eines von drei Jahren lenken können, in dem er sich am stärksten auswirkt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder