Liebe „Wer-weiss-was“-Ratgeber,
nehmen wir an, Ehefrau A arbeitet kurz im Jahr 20xx und studiert danach (Wertung als Zweitstudium, also WK, Ehemann muss fortan alles allein finanzieren). Das Bruttoeinkommen der Ehefrau beträgt in dem Jahr z.B. 5000 €, die Werbungskosten betragen 7000 €. Beide werden gemeinsam veranlagt. Kann der Ehemann den „freien“ Anteil der Werbungskosten von ihr irgendwie für sich beanspruchen?
Wie ist es in den Folgejahren? Wenn die Ehefrau studiert, kein Einkommen erzielt, aber Werbungskosten in der Höhe anhäuft, die er zahlen muss? Gibt es einen Dreh, dass er sich einen Teil des Geldes über die gemeinsam veranlagte Einkommenssteuer zurück holt?
Die Ehefrau möchte die Werbungskosten nicht als vorweggenommene WK für spätere Anstellungszeiten sammeln.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.