Hallo,
ich habe drei Fragen:
- Ehepaare beantragen ja normalerweise gemeinsame
Veranlagung. Bei getrennter fällt der Splittingvorteil weg,
sehe ich das richtig?
Richtig!! - unter Umständen kann im Jahr der Eheschliessung es besser anders sein
- Steuern zahlt man m. W. in dem Land, wo man seinen Wohnsitz
hat. Wenn nun ein Pensionär, der sein Ruhegehalt von einer
deutschen Landesregierung erhält, in einem Wohnmobil für
mehrere Jahre auf Weltreise geht, also keinen festen Wohnsitz
hat und seinen Wohnsitz in Deutschland abmeldet: Bekommt er
dann sein Geld Brutto und ist nirgendwo steuerpflchtig?
Rente ist immer Brutto für Netto - die Steuerpflicht und ggf. Steuererhebung - ergibt sich aus der Verpflichtung der Abgabe der Steuererklärung - ein Pensionär ist Begrifflich ein Besoldeter - also ein Beamter - der hat das Lohnsteuerabzugsverfahren laut Steuerkarte - zwangsläufig.
- Wenn er sich einen Wohnsitz in einem Null- oder Niedrig-
Steuerland zulegt: Ist er dann in Deutschland steuerfrei?
Wir wollen doch nicht Steuern umgehen?? - neben dem Wohnsitz (also Melderecht) - gilt in Deutschland das Prinzip - des „Wer einen Wohnsitz - oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt“ im Erhebungsgebiet hat. Diese Begriffsbestimmungen sind in der AO (Abgabenordnung nachlesbar)
Grüsse vom Raimer der sich immer um eine Rückantwort freut
Grüße
Carsten
Hallo,
ein Pensionär ist Begrifflich ein Besoldeter - also ein Beamter -
Nein, nicht ganz: Er ist ein Beamter i. R., und er ist kein Besoldeter mehr, sondern ein Versorgungsempfänger.
der hat das Lohnsteuerabzugsverfahren laut Steuerkarte - zwangsläufig.
Auch wenn er nicht hier wohnt (s. u.)?
- Wenn er sich einen Wohnsitz in einem Null- oder Niedrig-
Steuerland zulegt: Ist er dann in Deutschland steuerfrei?
Wir wollen doch nicht Steuern umgehen??
Nein. ich gehe davon aus, dass er wirklich dort wohnt. Irgendwann später.
- neben dem Wohnsitz (also Melderecht) - gilt in Deutschland das Prinzip - des „Wer
einen Wohnsitz - oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt“ im
Erhebungsgebiet hat. Diese Begriffsbestimmungen sind in der AO
Wer, wie beschrieben, jahrelang in einem Wohnmobil von Land zu Land reist, hat er seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ aber nicht mehr hier.
Grüße
Carsten
Hallo,
- Ehepaare beantragen ja normalerweise gemeinsame
Veranlagung. Bei getrennter fällt der Splittingvorteil weg,
sehe ich das richtig?
ja
- Steuern zahlt man m. W. in dem Land, wo man seinen Wohnsitz
hat.
Dieser Merksatz ist griffig, entspricht aber nicht dem deutschen Steuerrecht, denn es kommt immer auf Details an.
Wenn nun ein Pensionär, der sein Ruhegehalt von einer
deutschen Landesregierung erhält,
dann sind das weiterhin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Versorgungsbezüge)
in einem Wohnmobil für
mehrere Jahre auf Weltreise geht, also keinen festen Wohnsitz
hat und seinen Wohnsitz in Deutschland abmeldet:
o.k. keine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, aber hier greift § 49 EStG, da beschränkte Steuerpflicht vorliegt, siehe § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html
Bekommt er
dann sein Geld Brutto und ist nirgendwo steuerpflchtig?
es wird Lohnsteuer einbehalten, siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50.html
- Wenn er sich einen Wohnsitz in einem Null- oder Niedrig-
Steuerland zulegt: Ist er dann in Deutschland steuerfrei?
nein, das ist egal. Die beschränkte Steuerpflicht liegt an der Auszahlung von Deutschland aus. Deutschland hat als Quellenstaat das Besteuerungsrecht.
Schöne Grüße
C.
Hallo C.,
vielen Dank! Das klingt zwar nicht gut für die betroffene Person
, ist aber offenbar zutreffend.
Nur noch eine Frage: Warum nennt man das „beschränkt“ steuerpflichtig? Das hört sich ja an, als wäre man nur teilweise betroffen, hätte also einen Vorteil gegenüber den unbeschränkt Steuerpflichtigen. Aber den Begriff finde ich nicht.
Grüße
Carsten
Hi,
Nur noch eine Frage: Warum nennt man das „beschränkt“
steuerpflichtig?
schau dir mal die Überschrift vor § 49 EStG an
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html
Das hört sich ja an, als wäre man nur
teilweise betroffen,
in § 49 EStG sind alle davon betroffenen Einkünfte aufgelistet. Es handelt sich nur um Einkünfte mit Inlandsbezug
hätte also einen Vorteil gegenüber den
unbeschränkt Steuerpflichtigen.
Man ist dann ja im Normalfall in einem anderen Land unbeschränkt steuerpflichtig. Trotzdem hat der Quellenstaat Deutschland weiterhin sein Besteuerungsrecht.
Aber den Begriff finde ich
nicht.
wo hast du denn gesucht?
http://www.google.com/search?client=firefox-a&rls=or…
Schöne Grüße
C.