Gemeinsame Wohnung Kündigung?

Wir behandeln in der Schule gerade das Thema „Mietrecht“.Aktuell ein Fall wie er uns (sind alle zw. 18 und 20) gut bald passieren können.
Über folgenden Fall gehen die Meinungen erheblich auseinander, daher meine Anfrage hier ie ihr das sehen würdet.

Es geht um ein Paar : X und Y
Beide beziehen eine gemeinsame Wohnung, alles ist toll, und beide unterschreiben den Mietvertrag.
Nach etwa 1 Jahr ist aber nicht mehr alles so toll, das Zusammenleben hatten sich beide anders vorgestellt.

Y hat eine Entscheidung getroffen und trennt sich von jetzt auf gleich von X.

Y verlangt die Kündigung der Wohnun und das X bis zum Kündigungsende die halbe Miete bezahlt.Allerdings hat X seit insges.9 Mon. die Miete allein bezahlt (Kontoauszüge beweisen das).

X will eine schriftl. Vereinbarung das X noch 1mal die halbe Miete zahlt und Y dann die restl. Miete vollständig.
Dafür soll Y dann auch die Kaution behalten, dafür aber dafür sorgen das die Wohnung ordentlich übergeben wird.
Sogar den gemeinsam angeschafften teuren Kühlschrank will X dann Y überlassen.
Die restl. Möbel werden aufgeteilt wie sie mitgebracht wurden.

Y weigert sich diese Vereinbarung zu unterschreiben und will stattdessen X einfach einen Nachmieter ins Haus setzen.

Y meint er könne so einfach mal eben aus dem gemeinsamen Mietvertrag raus bzw. X dazu zwingen der Kündigung zuzustimmen.

Schon für den nächsten Tag bestellt Y einen potentiellen Nachmieter zur Wohnungsbesichtigung.

Nun die Fragen:

a) Kann Y die Kündigung von X erzwingen?
b) Kann er alleine kündigen?
c) Kann er verlangen das X den potentiellen Nachmieter in die Wohnung lässt?

Einige von uns meinen das Y einfach einseitig kündigen und ausziehen kann, zumal er einen Nachmieter besorgt.

Ich und einige andere denken das es so einfach nicht geht, zumal der Vermieter da auch noch mitzureden hat.

Die andere Gruppe denkt aber das ein Vermieter sowieso mindst. den 3. Nachmieter akzeptieren muss.

Was unsere Gruppe wiederum anders sieht.

Wie seht ihr das?

Ich bin der Meinung, zu einer Kündigung kann man niemanden zwingen. Die kündigung muß von beiden parteien zeit gleich an den Vermieter gegeben werden, da ja warscheinlich auch eine kündigungsfrist zu wahren ist.
oder beide müssen sich mit dem vermieter zusammen setzen und es mit dem vermieter regeln das beide aus dem vertrag kommen.

Y verlangt die Kündigung der Wohnun und das X bis zum Kündigungsende die halbe Miete bezahlt.Allerdings hat X seit insges.9 Mon. die Miete allein bezahlt (Kontoauszüge beweisen das )
auch wenn X seit 9 Mon. die miete alleine zahlt gab es doch bestimmt noch andere Unterhaltskosten wie nebenkosten, essen, telefon u.s.w… Wer kam dafür auf?
es muß ja eine regelung gegeben haben.

Mit freundlichen Grüßen

Nebenkosten: 26 € Strom
Essen usw. : vll. 100 je Person, da in der Gastronomie tätig
Telefon ect. gibt es nicht (jeder eigenes Handy)

Y hatte also höchstens 150 € monatl. an Belastung, dagegen stehen 325 € Mietanteil

Das Mietrecht ist, wie ihr wisst, sehr kompliziert. Hier weiß ich auch nicht weiter und würde in einem solchen Fall eine Rechtsberatung einschalten.

Hallo genervte, meine persönliche Meinung zu dem Rechtsfall ist folgende:
Ein gemeinsamer Mietvertrag kann nur gemeinsam gekün-digt werden. Falls Y nicht kündigen will, also alleine in der Wohnung weiterleben möchte, muß er auch die volle Miete übernehmen. Dem Vermieter gegenüber haften aber beide weiter als Gesamtschuldner.
Zu Frage A: Y kann die Kündigung nicht erzwingen
Zu Frage B: Y kann nicht alleine kündigen
Zu Frage C: Eine Nachmieterbenennung ist dem Mitmieter gegenüber nicht möglich. Nur gemeinsam dem Vermieter gegenüber.
Viele Grüße von Arthur Köppel