Gemeinsame Wohnung-Trennung

Zwei Personen die mal zusammen waren, haben eine gemeinsame Wohnung, beide Parteien haben den Vertrag unterschrieben.
Nun ist einer mit dem Kind ausgezogen.
Ich muss dazusagen, dieser war Hauptverdiener und hat der Vermieterin
auch als alleiniger die gewünschten Lohnabrechnungen vorgezeigt, um
zu beweisen, das die beiden, bzw er die Miete zahlen können. Der Mann hat auch immer alleine die Miete gezahlt und die Frau hat sonstige Kosten getragen für unsere verpflegung und so.

Die Frau ist derzeit in ihrem Job noch auf 50% beschäftigt und kann evtl.erst mitte bis ende Dezember auf 100% kommen, womit sie dann auch
alleine die komplette Miete zahlen kann. Da beide im Vertrag
stehen, und sie die Wohnung alleine im moment nicht halten kann, hat
er diesen Monat noch die komplette Miete überwiesen. Ab nächsten
Monat möchte sie die Miete anteilig selbst überweisen, also hälfte
hälfte. Will vorher noch die Vermieterin darüber informieren, das
zwei Zahlungen von uns eingehen. Hoffe das klappt auch.

Kann er nun die hälfte der Miete für diesen Monat von ihr zurück
verlangen???
Kann sie ihm rechtlich eine frist setzen, damit er JETZT sofort seine
sachen aus unsere gemeinsame Wohnung holt??? Denn damit lässt er sich
verdammt viel Zeit.

Ich hoffe ihr versteht was ich meine und habs verständlich
geschrieben. Ansonsten bitte einfach nachfragen.

Kann er nun die hälfte der Miete für diesen Monat von ihr
zurück
verlangen???

das ist ja keine sache des mietrechts. das hängt davon ab, wie die regelung unter den mietern getroffen wurde (das ist aber auch ein vertrag - auch wenn nix aufgeschrieben wurde!). zwei mieter im mietvertrag bedeutet nur für den vermieter, dass er die doppelten chancen hat, die miete einzutreiben, wenn mal nicht gezahlt werden sollte.

Kann sie ihm rechtlich eine frist setzen, damit er JETZT
sofort seine
sachen aus unsere gemeinsame Wohnung holt???

solange er nicht kündigt, ist er auch mieter in der wohnung. mit allen rechten und pflichten. d.h. im zweifelsfall muss er die miete weiter zahlen etc. dafür „wohnt“ er aber auch noch dort. soweit ich weiß, kann aber nicht eine hälfte die wohnung kündigen und der mietvertrag gilt weiter. entweder ganz, oder eben garnicht. wenn der eine mieter auszieht kann er sogar die kündigung für beide durchsetzen. ob der vermieter dann einen neuen vertrag mit dem verbleibenden aufsetzt, bleibt ihm überlassen. auch, ob er z.b. mehr miete verlangt (ist ja ein neuer vertrag…)

hier ein wenig mehr: http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokument…