Gemeinsame Wohnung und dann Entloben

Hallo,
ich habe mit meiner (noch) Verlobten eine Eigentumswohnung gekauft 50/50.
Nun steht die Trennung ins Haus. Ich will die Wohnung nicht, sie schon. Wie kann ich ihr meine 50% übertragen ohne hohe Kosten zu haben? Achja, Schulden haben wir auch 50/50 wird das verrechnet?
Schenkung oder Verkauf oder oder?

Moin,

Schenkung oder Verkauf oder oder?

solche Fragen sollten mit einem Steuerberater und/oder einem Fachanwalt geklärt werden. Das ist die billigste Lösung, denn ein Prozess (oder emhrere) kosten unter dem Strich weit mehr. Vom zerschlagenen Porzellan ganz abgesehen.

Gandalf

Hi Gandalf,
zerschlagenes Geschirr wird es nicht geben, wir sind uns da schon einig. Wir haben uns nur auseinandergelebt - kein Zoff.

Moin,

zerschlagenes Geschirr wird es nicht geben,

das meinte ich auch mehr metaphorisch.

wir sind uns da
schon einig. Wir haben uns nur auseinandergelebt - kein Zoff.

Gerade dann solltet ihr euch meinen Rat mit den Fachmenschen zu Herzen nehmen.

Gandalf

Servus,

welche Optionen lässt denn die finanzierende Bank überhaupt zu? Wenn man sich darauf beschränkt, gibts eventuell nicht mehr so sehr viele.

Schöne Grüße

MM

Mit der finanzierenden Bank haben wir noch nicht gesprochen, wir wollen keine „schlafenden Hunde wecken“

Aber die Verträge sind so gestaltet, dass eine Auflösung jederzeit ohne zusätzliche Kosten möglich ist, also Umschuldung kein Problem. Aber mir geht es mehr um die Frage was günstiger ist, verkaufen für 1Euro, Schenkung oder sonstige Möglichkeiten

Servus,

zur Debatte stehen:

  • Grunderwerbsteuer
  • Schenkungsteuer
  • Notarkosten für die Beurkundung
  • Gerichtskosten für die Eintragung

Die einzelnen Werte kann man bloß berechnen und vergleichen, wenn man den Wert der Immobilie und die Struktur und das Volumen der Finanzierung kennt. Außerdem ist der Rahmen für „Gestaltungen“ eher eng, weil im Steuerrecht alles, was nicht auch wirtschaftlich einen Sinn gibt, als gegenstandslos betrachtet wird. Beispiel: Man kann nicht die Grunderwerbsteuer willkürlich niedrig halten, indem man einen Erwerb formal in zwei gegenseitige „Schenkungen“ aufteilt. Was bei nicht Verheirateten beiläufig auch rechnerisch keinen besonderen Sinn hätte.

Wieauchimmer: Der Umfang der Einzelheiten aus dem individuellen Fall, die hier berücksichtigt werden müssen, ist so groß, dass eine Antwort „Was ist besser“ hier nicht geleistet werden kann und beiläufig auch nicht geleistet werden darf.

Schöne Grüße

MM

Hi,

m.E. habt Ihr nicht sonderlich viel Möglichkeiten, die obligatorischen Kosten zu drücken.

Es ist halt mal so, dass unverheiratete nicht in allen Bereichen so behandelt werden wie verheiratete. Ganz deutlich zu sehen innerhalb des Steuerrechts.

Grunderwerbssteuer wird immer anfallen. Die Höhe richtet sich zwar nach dem Kaufpreis, allerdings wird dieser ggf. bei zu niedrigem Ansatz vom FA nicht anerkannt. Dann wird hier der Standardmarktwert (gem Gutachterausschuss herangezogen).

Auch die Kosten der bBeurkundung und des GB werden sich immer im gleichen Rahmen bewegen, da auch hier der Wert als Berechnungsansatz genutzt wird.

Ohne die Summen zu kennen, um die hier eigentlich gesprochen wird, ist es schwer einen Tipp zu geben. Ich würde meine Hälfte an die Ex verkaufen zu einem Preis von ca.50-70% des von mir angenommen Wertes. Da ist die Wahrscheinlichkeit, ohne große Fragen durchzukommen am größten.

Allerding sehe ich bei Eurem Vorhaben ein ganz anderes Problem. Auch wenn Ihr aus Euren alten Darlehen unbeschadet rauskommt, heisst das noch lange nicht, dass der andere Partner diesen Teil von einer Bank finanziert bekommt. Sollte die Bank mitmachen, ist zu prüfen inwiefern ein Darlehensnehmerwechsel möglich ist (Oder falls Ihr beide für die Gesamtdarlehen unterschrieben habt -REGEL- handelt es sich um eine Schuldhaftentlassung).
Es gibt da einige Möglichkeiten wie die Bank vorgehen kann (M.E. 98 % mit Kosten). z.B. Ablehnen aus Bonitätsgründen, neues Darlehen (wahrscheinlich mit Zinszuschlag), altes Darlehen übertragen, Neuen Darlehensnehmer fordern … und noch einige mehr.

Was heißt keine schlafenden Hunde wecken? Was sollte/könnte denn passieren wenn die Bank von der Trennung erfährt? Antwort: NIX!
Ausser das Euch ganz klar gesagt wird, was die Bank mitmacht und was nicht!

Hier sollte und muss mit der Bank das Gespräch VORHER gesucht werden. Wenn Ihr erstmal den Verkauf/Übertragung in die Wege geleitet habt, ist evtl. das Kind in den Brunnen gefallen. Und das Ihr Euch ja trennen wollt ist ja schließlich Fakt, oder? Ihr nehmt Euch so nur die Möglichkeit, machbare Umsetzungen -mit der Bank abgestimmt- anzugehen.

Viele Grüße und viel Erfolg bei Eurem Vorhaben wünsche ich Euch schon jetzt.

Hallo !

Hier sollte und muss mit der Bank das Gespräch VORHER gesucht
werden.

Richtig : das ist auch voll und ganz meine Meinung dazu !!

Viel Erfolg
u. frdl. Gruß
-heddygg-