Hallo,
ich habe da eine Frage. Und zwar bin ich Alleinerziehende Mutter von 2 Kindern (5 + 2 Jahre) und beziehe Hartz IV.
Bin seit längerem wieder in einer Beziehung mit einem Mann, der ebenfalls 2 Kinder hat, geschieden ist und Unterhalt für seine Kinder zahlt.
Wir würden sehr gerne zusammenziehen. Meine Frage ist, haben wir dann immer noch Anspruch auf Harzt IV oder haben wir evtl. andere finanzielle Möglichkeiten???
Grüße, LovelyAngel.
Wenn dein Bekannter nicht genung verdient schon.Wenn du jetzt mit ihm zusammen ziehst fällt das Alleinerziehungsgeld weg , weil du denn wieder in einer Beziehung bist denn seid ihr alle eine Gemeinschaft und dein Bekannter kann für euch aufkommen.(Ist eigentlich eine Überlegung wert es nicht zu tun).Nur mal so ein Gedanke.
Davon habe ich nicht all zuviel Ahnung,Kommt darauf an ob er auch Hartz4 bzw ALG2 bekommt.Wenn Ihr es offiziell machen wollt mit dem zusammen ziehen,werdet Ihr auf jeden Fall als Bedarfsgemeinschaft gerechnet.Das kann nachteilig sein,da ja beide Finanzen zusammen gerechnet werden.Wenn er gut Verdient,kann es passieren das Du gar kein Hartz4 mehr bekommst.Würde Inoffizell zusammen leben,das ist besser.Den Staat bescheissen,die zocken einem vom Amt auch genug ab.Meine Meinung.Besser könnte allerdings eine kostenlosen Beratung bei einem Arbeitlosenverband sein in deiner nähe.Oder einfach mal bei diesem link schaun.http://www.arbeitslosennetz.de/forum/ Die könnten da eher Bescheit wissen.
hallo,
leider hast du nicht geschrieben, ob dein Freund in einem Arbeitsverhältnis steht oder nicht. Ich gehe mal davon aus, dass er arbeitet. Da würde für euch dann die Möglichkeit in Frage kommen Wohngeld zu beantragen, falls euch dann das Einkommen reichen würde, müsstet ihr kein Hartz 4 dazu beantragen, ansonsten schon. Im Internet gibt dazu Wohngeldrechner wo du das mal kalkulieren kannst, was ihr so bekommen würdet.
Dann gäbe es noch den Kindergeldzuschlag, aber da weiss ich nicht ob das auch unverheirateten Paaren wie euch zustehen würde. Vielleicht einfach mal bei er Kindergeldkasse nachfragen.
Hoffe ich konnte ein wenig helfen,
lg
Jutta
Hallo,
wenn ihr zusammenzieht bildet ihr eine Bedarfsgemienschaft und damit ist sein Einkommen voll anrechenbar. Verdient er zu viel gibt es kein H4 mehr. Verdient er zu wenig dürft ihr jeden Monat die Abrechnung vorlegen.
Gruß
also soweit ich weiß, wenn ihr zusammenzieht bildet ihr eine bedarfsgemeinschaft. das heiß alles was an lohn rein kommt oder eben auch kindergeld, wird zusammengerechnet. und wenn ihr dann mehr als den grundbedarf für 2 erwachsene und 2 kinder habt bekommt iht nix mehr. wenn ihr darunter liegt bekommt ihr den rest bis zum grundbedarf. aber das musst du dir berechnen lassen bei der arge. es gibt auch rechner im internet. da musst du einfach mal nach hartz 4 rechner googeln. die sind ziemlich genau hab ich schon selbst probiert. also alles gute…
Hatte ich dir nicht schon genatwortet? Sorry, das erscheint hier bei mir als nicht beantwortet. Ich denke jedoch, dass nach so langer Zeit die Frage hinlänglich beantwortet sein wird?
Viele Grüße
zaubermaus