Folgende Situation des Ehepaares:
Sie in D angestellt in GB arbeitend (entsendet) und lebend. Nur in GB Wohnsitz.
Er in GB arbeitend und lebend, Wohnsitz in GB und D.
Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass Er vom Sparer-Pauschbetrag profitiert?
Vermutung: Es muss wieder getrennt veranlangt werden, getrennte Freistellungsaufträge (bzw. nur für Ihn), demnach nur Pauschbetrag über 801,-€, oder?
Danke
Andreas
Hmm, ich kann Dir da nicht helfen, denke ich. Aber eine Anmerkung:
Wenn sie mehr als 180 Tage in GB ist und KEINEN Wohnsitz in D hat, womit begründet sich die Versteuerung in D? Ich glaube, allein die Anstellung in D reicht nicht. Und Lebensmittelpunkt ohne Wohnsitz???
Gruß, R
Sie ist nicht in D steuerpflichtig, zahlt auch keine Steuern. Ihr AG zahlt in England Steuern.
Gruß
Andreas
Das heißt Du willst eine gemeinsame Veranlagung mit jemandem, der gar nicht in D steuerpflichtig ist - klingt schräg. Aber da bin ich Laie.
Mein Gefühl sagt mir aber, dass Du da getrennt veranlagen musst.
R
Sie ist nicht in D steuerpflichtig, zahlt auch keine Steuern.
Ihr AG zahlt in England Steuern.
Gruß
Andreas
ich denk, getrennte Veranlagung ist klar, aber hat Er Anspruch auf den Sparer Pauschbetrag?
LG
Andreas