Gemeinsame Zinseinkünfte teils im Ausland lebend

Folgende Situation des Ehepaares:

Sie in D angestellt in GB arbeitend (entsendet) und lebend. Nur in GB Wohnsitz.
Er in GB arbeitend und lebend, Wohnsitz in GB und D.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass Er vom Sparer-Pauschbetrag profitiert?

Vermutung: Es muss wieder getrennt veranlangt werden, getrennte Freistellungsaufträge (bzw. nur für Ihn), demnach nur Pauschbetrag über 801,-€, oder?

Danke
Andreas

Hmm, ich kann Dir da nicht helfen, denke ich. Aber eine Anmerkung:
Wenn sie mehr als 180 Tage in GB ist und KEINEN Wohnsitz in D hat, womit begründet sich die Versteuerung in D? Ich glaube, allein die Anstellung in D reicht nicht. Und Lebensmittelpunkt ohne Wohnsitz???
Gruß, R

Sie ist nicht in D steuerpflichtig, zahlt auch keine Steuern. Ihr AG zahlt in England Steuern.

Gruß
Andreas

Das heißt Du willst eine gemeinsame Veranlagung mit jemandem, der gar nicht in D steuerpflichtig ist - klingt schräg. Aber da bin ich Laie.
Mein Gefühl sagt mir aber, dass Du da getrennt veranlagen musst.

R

Sie ist nicht in D steuerpflichtig, zahlt auch keine Steuern.
Ihr AG zahlt in England Steuern.

Gruß
Andreas

Kann dir leider nicht weiterhelfen.

Tut mir leid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich denk, getrennte Veranlagung ist klar, aber hat Er Anspruch auf den Sparer Pauschbetrag?

LG
Andreas