… gemeinsamer Grundbucheintragung , gemeinsamer Erbschein kann die Partei aus dem Haus rausgeworfen werden , wenn dieser einfach ohne Genehmigung des andern Erben einzieht ?
es wurde Werterhaltung und Schadensbegrenzung fürs Haus beim Einzug bedacht . Es erfolgte keine Klärung des Problems , auch nicht über die Rechtsanwälte beidseitig seit Jahren , daher der eigenmächtige Einzug .es wurden sehr sehr viele Versuche der gütigen Einigung gemacht , ohne Erfolg …was kommt da auf den jenigen im Erstfall zu .
Die Frage wurde unten, doch bereits beantwortet.
Vermutlich wird es auf eine Zwangsverteigerung hinauslaufen. Das kostet zwar unnötig Geld, aber wenn man sich nicht einigen kann, wird das die einzige Möglichkeit sein.
ja, danke nett , aber wenn der andere part ja das haus hälftig kaufen will und der andere dem nicht zustimmt , muß man auch raus ?
was gibt s da für möglichkeiten
als gleichberechtigter part muß man dem zwangsverkauf doch nicht zustimmen , was dann , was kann die gegenpartei noch aushecken ???
das gemeinsame erbe ,haus garten soll erhalten bleiben und im andenken an die verstorbenen ect…
ja, danke nett , aber wenn der andere part ja das haus
hälftig kaufen will und der andere dem nicht zustimmt , muß
man auch raus ?
Das sollte man mit einem Anwalt klären.
was gibt s da für möglichkeiten
als gleichberechtigter part muß man dem zwangsverkauf doch
nicht zustimmen , was dann , was kann die gegenpartei noch
aushecken ???
Doch darum heißt es ja Zwangs versteigerung. Jeder der Erben kann diese zur Auflösung der (Erben-)Gemeinschaft beantragen.
Das genaue Prozedere sollte man vor Ort mit einem Anwalt klären.
das gemeinsame erbe ,haus garten soll erhalten bleiben und im
andenken an die verstorbenen ect…
Der Erbe, der das Haus behalten möchte, kann mitbieten. Ob er den Zuschlag erhält steht auf einem anderen Blatt.