Gemeinsamen Mietvertrag kündigen - Recht auf Weiterwohnen?

Hallo allerseits!

Haben mehrere Personen mit einem Vermieter einen gemeinsamen Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen, so kann dieser nicht von einem Mieter alleine gekündigt werden. Allerdings können sich die anderen Mieter nicht dagegen wehren, zu kündigen, sondern müssen im Falle des Auszugswunsch eines Einzelnen gemeinsam kündigen. 

Was ist aber, wenn in der Situation, dass ein Mieter ausziehen will und die anderen nicht, der Vermieter keinen neuen Mietvertrag mit den übrigen Mietern bzw, mit einem neuen Mieter zu machen? Kann er also alle einfach rausschmeißen oder besteht ein Recht auf einen neuen Mietvertrag?

Haben mehrere Personen mit einem Vermieter einen gemeinsamen
Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen, so kann dieser
nicht von einem Mieter alleine gekündigt werden. Allerdings
können sich die anderen Mieter nicht dagegen wehren, zu
kündigen, sondern müssen im Falle des Auszugswunsch eines
Einzelnen gemeinsam kündigen. 

Richtig.

Kann er also alle einfach rausschmeißen

Er schmeißt sie nicht raus - die Mieter kündigen selbst. Und wer kündigt, muss ausziehen.

besteht ein Recht auf einen neuen Mietvertrag?

Wenn der alte Mietvertrag gekündigt wurde, kann der Vermieter mit jeder x-beliebigen anderen Person einen neuen Mietvertrag abschließen. Nennt sich Vertragsfreiheit. :smile:

Gruß,
Max

Im Grunde stimme ich dem Denker a.D. zu!
Jeder sollte sich gut überlegen solch einen „gemeinsamen“ Mietvertrag abzuschließen. Näheres bei: http://www.mietrecht.org/kuendigung/gemeinsamer-miet…

Hallo,

die Situation ist recht einfach.

Wenn mehrere Parteien den Vertrag ursprünglich unterzeichnet haben, und eben von dieser Gemeinschaft jetzt einer kündigt und ausziehen möchte, bleibt der Vertrag weiterbestehen, zu den bestehenden Konditionen.

Er läuft also weiter, ohne die Person, welche gekündigt hat. Für eine komplette Vertragsauflösung müssen alle die Kündigung unterschreiben, was ja nicht passiert, wenn nur einer raus möchte.

So passiert das Tag für Tag, wenn z. B. Ehegatten oder WG-Bewohner sich trennen, und einer die Wohnung behalten möchte.

Gruß

Huhu,

handelt es sich um ein WG Mietvertrag oder um einen normalen Wohnraummietvertrag?

Bei einen WG Mietvertrag ist der Austausch einzelner Mieter vorgesehen. Bei einen Standartmietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden oder wenn der Vermieter zustimmt eine einzelne Person aus dem Mietvertrag entlassen werden. Je nach Situation haben aber die anderen Mieter da ein Wörtchen mitzureden.

cu

Moin,

die Situation ist recht einfach.

Das zumindest stimmt.

Wenn mehrere Parteien den Vertrag ursprünglich unterzeichnet
haben, und eben von dieser Gemeinschaft jetzt einer kündigt
und ausziehen möchte, bleibt der Vertrag weiterbestehen, zu
den bestehenden Konditionen.

Das hingegen ist völlig falsch.

Er läuft also weiter, ohne die Person, welche gekündigt hat.
Für eine komplette Vertragsauflösung müssen alle die Kündigung
unterschreiben, was ja nicht passiert, wenn nur einer raus
möchte.

Es können nur alle gemeinsam oder gar keiner kündigen.

So passiert das Tag für Tag, wenn z. B. Ehegatten oder
WG-Bewohner sich trennen, und einer die Wohnung behalten
möchte.

So passiert das mit Sicherheit nicht täglich, weil die Rechtslage komplett anders ist.

Wenn man so gar keine Ahnung hat, warum antwortet man dann?

TET

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