Guten Tag,
1990 haben wir ein Grundstück (das inzwischen sehr wertvoll geworden ist) erworben und dies auf Namen meiner Frau im Grundbuch eintragen lassen. Hat der inzwischen verstorbene Steuerberater so empfohlen. 1991 wurde das Grundstück dann bebaut. Wir leben in Gütergemeinschaft, haben drei Kinder, die uns nach dem Tod des letzten Partners beerben sollen und fragen uns nun, was passiert, sollte meine Frau zuerst sterben. Erbe ich dann das ganze Haus oder die Hälfte bzw. ein Viertel davon?
Was sollte ich tun, um in disem Fall resp. meine Frau Alleineigentümer/in des Hauses zu sein?
Danke für zweckdienliche Hinweise
Richie
Auch Ihnen einen schönen Tag!
Ich bin kein Anwalt, antworte daher nach bestem Wissen
und Gewissen.
Gesetzliche Erbfolge unterstellt, erben Sie im Falle
des Todes Ihrer Frau 50%, die anderen 50% gehen zu
gleichen Teilen an Ihre Kinder.
Um sicher zu stellen, dass Sie im Falle des Todes Ihrer
Frau nicht aus dem haus müssen oder verkaufen müssen,
um die Erbteile Ihrer Kinder auszahlen zu können,
sollten Sie sich zumindest von Ihrer Frau ein
lebenslanges Wohnrecht einräumen lassen. Dies muss
notariell erfolgen und im Grundbuch eingetragen werden.
Gruß vL
Guten Tag,
1990 haben wir ein Grundstück (das inzwischen sehr
wertvoll
geworden ist) erworben und dies auf Namen meiner Frau
im
Grundbuch eintragen lassen. Hat der inzwischen
verstorbene
Steuerberater so empfohlen. 1991 wurde das Grundstück
dann
bebaut. Wir leben in Gütergemeinschaft, haben drei
Kinder, die
uns nach dem Tod des letzten Partners beerben sollen
und
fragen uns nun, was passiert, sollte meine Frau zuerst
sterben. Erbe ich dann das ganze Haus oder die Hälfte
bzw. ein
Viertel davon?
Was sollte ich tun, um in disem Fall resp. meine Frau
Alleineigentümer/in des Hauses zu sein?
Danke für zweckdienliche Hinweise
Richie
Vielen Dank, das war sehr hilfreich!
Schnell und sicher !
1000 Dank sagt Richie
Auch Ihnen einen schönen Tag!
Ich bin kein Anwalt, antworte daher nach bestem Wissen
und Gewissen.
Gesetzliche Erbfolge unterstellt, erben Sie im Falle
des Todes Ihrer Frau 50%, die anderen 50% gehen zu
gleichen Teilen an Ihre Kinder.
Um sicher zu stellen, dass Sie im Falle des Todes Ihrer
Frau nicht aus dem haus müssen oder verkaufen müssen,
um die Erbteile Ihrer Kinder auszahlen zu können,
sollten Sie sich zumindest von Ihrer Frau ein
lebenslanges Wohnrecht einräumen lassen. Dies muss
notariell erfolgen und im Grundbuch eingetragen werden.
Gruß vL
Guten Tag,
1990 haben wir ein Grundstück (das inzwischen sehr
wertvoll
geworden ist) erworben und dies auf Namen meiner Frau
im
Grundbuch eintragen lassen. Hat der inzwischen
verstorbene
Steuerberater so empfohlen. 1991 wurde das Grundstück
dann
bebaut. Wir leben in Gütergemeinschaft, haben drei
Kinder, die
uns nach dem Tod des letzten Partners beerben sollen
und
fragen uns nun, was passiert, sollte meine Frau zuerst
sterben. Erbe ich dann das ganze Haus oder die Hälfte
bzw. ein
Viertel davon?
Was sollte ich tun, um in disem Fall resp. meine Frau
Alleineigentümer/in des Hauses zu sein?
Danke für zweckdienliche Hinweise
Richie
hallo,
die Frage ist von vL leider lückig beantwortet worden:
Das empfohlene Wohnrecht (!??) ist längst nicht so günstig wie z.B. ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB mit den Bestimmungen über die Nebenkosten und die Unentgeltlichkeit o d e r die Alleinerbeneinsetzung per Testament/Erbvertrag. Beim Erbvertrag wäre es darüber hinaus erheblich günstig, wenn die Kinder wegen des Pflichtteilsverzichtes daran teilnehmen würden. Ohne Notarbeteiligung würde ich nicht über die Alternativen entscheiden.
Übrigens: Ist tatsächlich die Gütergemeinschaft oder die Zugewinngemeinschaft gemeint? Die Antwort von vL berücksichtigt auch dieses ? nicht…
Sorry, dass ich mich einmische.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.