Hallo ! Weiß jemand, ob es eine Vorlage / ein Musterdokument gibt, mit der man einen Immobilienmitbesitzer, der die gemeinsame Immobilie nicht verkaufen will, zur Auszahlung des eigenen Anteils auffordern könnte ? Habe im Internet nichts gefunden, wüßte aber gerne, wie so etwas formuliert wird ! Wenn der Mitbesitzer Geld vom Sozialamt bekommt, das Amt auch bereits Schulden in die Immobilie eingetragen hat und er deshalb nicht verkaufen will, könnte es dann passieren, dass die Aufforderung zur Auszahlung im Sande verläuft und alles bleibt, wie es ist, oder welchen Weg geht das ganze dann ? Geht das vor Gericht, wenn er einfach nicht reagiert oder nicht zahlen kann ? Was müßte man dafür tun ? Es könnte zur Zwangsversteigerung kommen, wenn der Mitbesitzer nicht auszahlen kann, soviel ich weiß. Wie läuft so was ?
Weiß jemand, ob es eine Vorlage / ein Musterdokument
gibt, mit der man einen Immobilienmitbesitzer, der die
gemeinsame Immobilie nicht verkaufen will, zur Auszahlung des
eigenen Anteils auffordern könnte ?
sowas gibt es nicht, weil dazu eine teilungsversteigerung (http://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung) angestrebt werden muss, wenn man sich nicht privat einigen kann. und dann sollte man als laie in jedem fall einen anwalt bemühen, sonst wird das nichts.
aha, okay, das ist also umfangreicher, als ich dachte. greift da eine Rechtsschutzversicherung ? Noch habe ich keine, wollte aber eigentlich ohnehin eine abschließen.
Hallo,
eine RV greift aber nicht für bereits bestehende Problemfälle und nicht in Fällen innerhalb einer Familie
Grüße
miamei
Hallo,
ohne jegliche rechtliche Grundlage !!!
Das Haus ist im Grundbuch mit je 50% pro Partei geteilt ?
Damit kann das Haus von keinem komplett verkauft werden ohne Zustimmung des anderen. Inwieweit jeder seine Hälfte veräußern kann/darf, mag ich nicht zu beurteilen.
Wie auch immer, das Sozialamt hat sich bei einem möglichen Verkauf das Recht eingetragen, dass sie zunächst Ihr Geld bekommt.
Würden beide Parteien das Haus komplett an einen dritten verkaufen, dann bekommt der eine seine 50% und der andere die 50% minus dem Geld, was er dem Sozialamt schuldet.
Was passiert,wenn der Anteil des Sozialamtes den Anteil des einen verzehrt hat … keine Idee.
Viel glück
eine RV greift aber nicht für bereits bestehende Problemfälle
richtig
und nicht in Fällen innerhalb einer Familie
falsch.
sie zahlt auch bei erbstreitgkeiten (die sich in aller regel innerhalb einer familie abspielen), nur nicht in fällen innerhalb eines versicherten haushalts.
Inwieweit jeder seine Hälfte veräußern
kann/darf, mag ich nicht zu beurteilen.
gar nicht, natürlich. weil niemand sagen kann: das ist mein zimmer, das ist deins. das ist mein fenster, das ist deins. das ist mein ziegelstein, das ist deiner. man kann es schlicht nicht trennen!
okay. Ob „die Streitigkeiten“ schon bestehen, ist die Frage. Zwischen den beiden Hauseigentümern bestehen keine Streitigkeiten, nur einer von beiden will es im Moment, aufgrund seiner finanziellen Lage, nicht verkaufen und der andere von beiden will es evtl. aufgrund seiner finanziellen Lage, verkaufen… weil das Haus auch nicht in besseren Zustand kommt, je länger nichts daran gemacht wird, und sein eigenes Haus, in dem er mit seiner Familie wohnt, auch nicht in besseren Zustand kommt, je länger nichts daran gemacht wird, und er für beides das Geld nicht hat und deshalb ein Haus gerne veräußern würde. Natürlich nicht das, in dem er mit seiner Familie wohnt, sondern das „unnötige“ Haus… gibt es eine Chance, dass er aus der Eigentümergemeinschaft rauskommt ? Wenn, dann wohl nur über enormen Wertverlust seiner Haushälfte. Aber zuschauen, wie beide Häuser quasi verfallen, mag er auch nicht mehr…