Hallo, ich brauche einen Rat zu folgender Frage:
Zwei alten Freunde A und B möchten zusammen eine Eigentumswohnung kaufen.
Zweck: Renovierung/Modernisierung und dann Vermietung oder ggf. Verkauf.
Alle Einnahme und Gewinne (im Falle des Verkaufs) werden 50/50 aufgeteilt (und dann individuell versteuert). Die Wohnung soll über Bank finanziert werden.
Ich habe gehört, für solche Fälle (gemeinsamer Immobilienbesitz) wird oft eine GbR gegründet. Ist das ein passendes Konstrukt dafür?
Wenn ja, wie sieht es dann konkret aus:
Wer schließlich den Kaufvertrag ab, Person A und Person B als Privatleute oder GbR A&B ?
Wer wird in das Grundbuch eingetragen?
Gehört die Immobilie der GbR, oder doch den Einzelleuten A und B und die GbR regelt nur das Besitzverhältnis (50/50)?
Wenn GbR, welche Form wäre besser für den Fall? Grundbesitz GbR, Vermögensverwaltung GbR oder GbR für Vermierung?
Wer wird der Kreditnehmer sein, Person A und B, oder doch GbR und die Personen A und B bürgen nur dafür.
Kann es irgendwo eine negative Rolle spiele (z.B. Finanzamt), wenn Person B noch eine kleine eigene Baufirma besitzt, die dann auch für die Renovierung beauftragt wird.
Hallo,
hier kann ich Dir nur diese Antwort geben: Zwei natürlich Personen, die ein gemeinsames Ziel verwirklichen ist eine GbR, da die Verträge schon mündlich gültig sind. So ist auch das gemeinsame Lottospielen im Grund auch eine GbR.
Der Rest ist zu komplex um hier behandelt zu werden. Zudem müsste es an dieser Stelle allgemein bleiben, da Steuer- oder Rechtsberatungen nur von den entsprechende Leuten erlaubt ist.
Mein Rat: Wenn das Geld für eine Wohnung da ist, dann sollten die paar Euros auch noch übrig sein um sich gescheit und Vorort beraten zu lassen. Eine ordentliche Beratung ist extrem wichtig in einem solchen Fall, da Unklarheiten und Unrichtigkeiten nur zu Streit führt, auch und gerade bei Freunden ist das bedauerlich.
Warum eine Firma gründen? A und B können eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, dazu wird eine Erklärung beim Finanzamt abgegeben, wer zu Welchen Teilen Eigentümer und Nutznießer ist.
Hallo Günther,
leider bin ich weder Jurist, noch Immobilienexperte und kann Ihnen daher bei der Beatwortung der Frage nicht weiterhelfen.
Tut mir leid!
Viel Erfolg und besten Gruß
Alexander
ich würde eine GbR (mit Gesellschaftsvertrag gründen, die kann m.E. auch ins Grundbuch al Eigentümer eingetragen werden. Aber die GbR muss dann auch den Erwerb und Vermietung / Renovierung tatsächlich durchführen (= Bezahlung). Daher empielt es sich ein Konto zu eröffnen, über das alle Zahlungen abgewickelt werden.
Hallo, ich brauche einen Rat zu folgender Frage:
Zwei alten Freunde A und B möchten zusammen eine
Eigentumswohnung kaufen.
Zweck: Renovierung/Modernisierung und dann Vermietung :oder
ggf. Verkauf.
Alle Einnahme und Gewinne (im Falle des Verkaufs) :werden 50/50
aufgeteilt (und dann individuell versteuert). Die :Wohnung soll
über Bank finanziert werden.
Ich habe gehört, für solche Fälle (gemeinsamer
Immobilienbesitz) wird oft eine GbR gegründet. Ist :das ein
passendes Konstrukt dafür?
Ja
Wenn ja, wie sieht es dann konkret aus:
Wer schließlich den Kaufvertrag ab, Person A :und Person B
als Privatleute oder GbR A&B ?
die GbR
Wer wird in das Grundbuch eingetragen?
die GbR + Gesellschafter
Gehört die Immobilie der GbR, oder doch den :Einzelleuten A
und B und die GbR regelt nur das Besitzverhältnis 50/50)?
gehört der GbR
Wenn GbR, welche Form wäre besser für den :Fall? Grundbesitz
GbR, Vermögensverwaltung GbR oder GbR für Vermierung?
meiner Meinung nach irrelevant
Wer wird der Kreditnehmer sein, Person A und :B, oder doch
GbR und die Personen A und B bürgen nur dafür.
weiß ich nicht sicher, denke aber GbR
Kann es irgendwo eine negative Rolle spiele z.B.
Finanzamt), wenn Person B noch eine kleine eigene :Baufirma
besitzt, die dann auch für die Renovierung beauftragt :wird.
nein, fällt mir nichts zu ein
Viele lieben Dank im Voraus.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen, AoG, für Rückfragen zu einzelnen Punkten stehe ich gern zur Verfügung. Grüße, Björn
im Bereich von Eigentümergemeinschafter / GBR gibt es viel Gestaltungsmöglichkeiten, daß hier nur Juristen und Steuerberater eine kompetente Auskunft geben können.