Gemeinsamer Kredit Haus mit nur einem Besitzer bei Scheidung

A und B sind verheiratet. A gehört im Grundbuch ein Haus, das zu einem Teil verschuldet ist. Um einen günstigen Kredit zur Weiterfinanzierung zu bekommen, unterschreibt B den Kreditvertrag mit. Als Absicherung gibt es eine Grundschuld. Erst einmal sind wohl aber die Kreditnehmer haftend bevor die Grundschuld greift. Die Bank hat B nicht darauf hingewiesen, dass er keine Gegensicherung für seine Bürgschaft hat (z.B. Eintrag im Grundbuch als Miteigentümer), hat sie da richtig beraten?
Dann kommt die Trennung bzw. Scheidung.
Wie kommt B aus dem Kreditvertrag, wenn das Haus einen ausreichenden Gegenwert darstellt, und über Mieten ausreichend finanziert wird, aber A nicht über zusätzliches  Einkommen verfügt. Während der Ehe gab es ein Testament, das B als Alleinerben einsetzte und eine nicht schriftliche eheübliche Übereinkunft des Wohnrechts und der gemeinsamen Nutzung als Gegenleistung, die beide natürlich gestrichen werden sollen mit der Scheidung.
Was nun? Gibt es dazu vielleicht sogar Urteile?
Danke, ynot

Grundschuld greift. Die Bank hat B nicht darauf hingewiesen, dass er keine Gegensicherung für seine Bürgschaft hat (z.B. Eintrag im Grundbuch als Miteigentümer),

Mußte sie das ? Schließlich müßte B das selber am besten wissen, dass er nicht zusammen mit im Grundbuch steht. Da kommt man nämlich nicht ohne sein Wissen rein.

hat sie da richtig beraten?

Ich bin nicht sicher, dass die Grundbuchsituation Gegenstan der Finanzierungsberatung ist, und schon gar nicht bei einer Anschlußfinanzierung.

Wie kommt B aus dem Kreditvertrag, wenn das Haus einen ausreichenden Gegenwert darstellt, und über Mieten ausreichend finanziert wird,

Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung des Scheidungsverfahrens. Die Bank wird da aber ein Wörtchen mitzureden haben.

Gegenleistung, die beide natürlich gestrichen werden sollen mit der Scheidung.

Dann haben die beiden Anwälte ja gut zu tun.

Was nun? Gibt es dazu vielleicht sogar Urteile?

Wie wäre es, wenn man erst einmal über die einzelnen Punkte der Scheidung miteinander spricht, ggf. unter Eibeziehung der Anwälte ?

Gruß

Nordlicht

Keine Sorge, A und B haben noch denselben Anwalt und sind sich bei den meisten Punkten einig, lediglich versteht A die Bedenken von B nicht, als haftender Kreditnehmer ohne Eigentum überhaupt aus den Kreditvertägen rauszuwollen…

Keine Sorge, A und B haben noch denselben Anwalt und sind sich
bei den meisten Punkten einig, lediglich versteht A die
Bedenken von B nicht, als haftender Kreditnehmer ohne Eigentum
überhaupt aus den Kreditvertägen rauszuwollen…

Unter diesen Bedingungen sollte es möglich sein, eine Vereinbarung zu finden, die den Sorgen von B Rechnung trägt und die finanziellen Konsequenzen der Scheidung für beide erträglich hält.