KN1 ist mein Ex-Freund, ich bin KN2. Wir haben vor ein paar Jahren einen gemeinsamen Kredit aufgenommen und mittlerweile sind noch ca. 4000 Euro offen und das Ganze geht noch ein paar Monate. Es ist so er ist jetzt arbeitslos und bittet mich ab Februar die gesamten Kosten für den Kredit zu übernehmen. Möchte ich aber nicht machen. Bis jetzt haben wir das so geregelt, dass ich ihm die Hälfte der Rate auf sein Konto überweise und er den Gesamtbetrag an die Bank überweist. Seine Zahlungsmoral ist nicht gerade die Beste. Wenn er jetzt die Rate nicht mehr zahl, was passiert dann? Kommt die Bank dann zu mir und fordert das Geld von mir ein? Kann ich irgendetwas machen, dass ich nicht die ganze Rate zahlen muss?
Gruß
hallo,
wenn Sie gemeinsam (wie beschrieben) den Kredit aufgenommen haben, dann tragen beide eine sogenannte „gesamtschuldnerische“ Haftung, d.h. die Bank kann sich an einen von Ihnen beiden oder an beide gemeinsam halten. In der Praxis hält sich eine Bank an denjenigen, wo sie davon ausgeht, dass der jenige da auch bezahlen kann.
Praxis.
Die Bank wird sich vermutlich an Sie halten, wenn sie mitbekommt, dass der Freund nicht bezahlen kann. Sie haben dann natürlich im Innenverhältnis einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Freund - aber dort muss halt erst einmal was zu holen sein.
Ich fürchte daher, dass Sie dann für den Restkredit aufkommen müssen.
MfG
JK
gegenüber der Bank haftet ihr vermutlich jeder für sich mit dem Gesamtbetrag.
Wenn Dein Ex nicht zahlt, hält sich die Bank an Dich.
Du kannst natürlich versuchen, von Deinem Ex die Hälfte der Raten einzuklagen (falls Ratenzahlung je zur Hälfte mit ihm vereinbart war).
Mein dringender Rat:
Spreche umgehend mit der Bank! Insbesondere würde ich kein Geld mehr an den Ex überweisen, sondern meinen Teil der Rate immer direkt an die Bank zahlen.
leider ist es so, dass die Bank die Rückzahlung des Kredites von jedem Kreditnehmer verlangen kann. Also wird die Bank sich an den KN wenden, der zahlungsfähig ist.Die Absprache mit Ihrem Ex-Freund, dass jeder von Ihnen die Hälfte bezahlt, hat nur im Innenverhältnis, also im Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Freund, Gültigkeit.
natürlich kommt es darauf an, was genau im Kreditvertrag steht.
Ich verstehe Dich so, dass Ihr im Vertrag beide als gesamtschuldnerische Kreditnehmer steht. Das würde bedeuten, dass die Bank den vollen Betrag von JEDEM der beiden Kreditnehmer einfordern kann. Insofern wird die Bank bei Ausbleiben der Rate oder eines Teiles davon auf den solventeren Kreditnehmer zukommen, der wohl momentan Du bist. Da kannst Du auch - zumindest juristisch - nichts machen, Vertrag ist Vertrag.
Auf jeden Fall würde ich Dir DRINGEND davon abraten, die Hälfte der Rate auf sein Konto zu überweisen. Denn Du weißt nicht, was mit dem Geld tatsächlich passiert (insbes. wenn Dein Ex arbeitslos und in Geldnot ist). Wenn das Geld nicht bei der Bank ankommt, bist Du Deinen Geldbetrag los, die Verbindlichkeit bei der Bank bleibt aber unverändert bestehen.
Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Verständnis hast Du einen Anspruch gegenüber Deinem Ex auf Rückzahlung des Betrags, den Du auf Anforderung der Bank für Ihn gezahlt hast (also wohl die Hälfte des noch ausstehenden Kreditbetrages).
An Deiner Stelle würde ich Folgendes machen:
Sprich mit einer (kirchlichen) Schuldnerberatung. Die kennen sich am besten aus und können Dir auf Basis des Kreditvertrages bei der Kreditregelung ganz individuelle Tipps geben. Die Schuldnerberatung ist sicher auch bereit, ggf. zu einem Gespräch mit der Bank mitzugehen. Auch kann man Dir dort helfen, eine - am besten vertragliche - Regelung zwischen Dir und Deinem Ex zu finden. Zu denken wäre an eine Regelung, dass Du den Kredit zunächst alleine zurückzahlst, aber nur unter der Bedingung dass er Dir im Monat den realistischen und festen Betrag X (inkl. Zinsen) zurückzahlt. Ob er das macht bzw. machen kann, musst Du enscheiden, Dein Risiko. Vielleicht kannst Du ja von ihm auch eine (wirklich werthaltige!) Sicherheit bekommen, vielleicht auch eine Bürschaft z.B. von seinen Eltern erhalten.
Ich würde an Deiner Stelle auch das Gespräch mit der Bank suchen und die Karten auf den Tisch legen. Das schafft Vertrauen und damit vielleicht eine bessere Verhandlungsposition. Vielleicht kann man ja in der jetzigen Situation eine Steckung der Raten erreichen (insbes. wenn Du wie oben gesagt zunächst alleine zurückzahlst). Eine Restschuld von 4.000 EUR ist für eine Bank überschaubar, insbesondere dann, wenn wenigstens von einem Kreditnehmer mit regelmäßigem Einkommen in absehbarer Zeit realistisch eine Rückführung zu erwarten ist. Sprich aber wie gesagt vorher mit der Schuldnerberatung.
Natürlich wäre auch eine Regelung (in der jetzigen Situation immer schriftlich festhalten), dass Dein Freund seinen Anteil (also 2.000 EUR zzgl. Zinsen) bei Dir abarbeitet. Vielleicht gibt es ja etwas zu renovieren, …
Antwort:
Mehrer Kreditnehmer haften i.d.R. gesamtschuldnerisch
(schaue in den Kreditvertrag, dort steht es drin).
Das heisst:
Die Bank kann sich von jedem einzelnen Kreditnehmer den Gesamtbetrag holen. Natürlich nicht 2 x, das wäre ja sittenwidrig. Aber sie kann sich den solventesten Kreditnehmer aussuchen und holt sich von ihm das Geld.
Es gibt das sogenannte Innenverhältnis (KN1 ./. KN2).
Es gibt das sogenannte Außenverhältnis (KN1 ./. Bank,
KN2 ./. Bank).
Im Aussenverhältnis kommst Du nicht frei, wenn die Bank Dich nicht lässt.
Im Innenverhältnis kommt es darauf an, wer ist der Nutznießer des Gekauften, wer zahlt?
Wenn Dich der Andere zahlen lässt und nutzt das Gekaufte alleine, hast Du regelmäßig auch einen Anspruch auf einen Teil des Gekauften.
Willst Du den Teil des Gekauften nicht, kannst Du i.d.R. Barersatz vom Anderen verlangen. Und schon bist Du beim Rechtsanwalt.
Ohne den würde ich weiter nichts alleine machen.
Was macht die Bank?
Sie nimmt dich bei Ratenrückstand in Anspruch und verlangt Zahlung. Zahlst Du: o.k.
Zahlst Du nicht, erfolgen Mahnung/en, Kündigung, Antrag auf gerichtlichen Mahnbescheid, Antrag auf Vollstreckungsbescheid, Pfändung von Rechten/Gegenständen, ggfs. zum Schluß die Ableistung der eidesstattlichen Versicherung.
Dann bist Du von der Kreditwürdigkeit her tot,
bekommst nirgends mehr EC-Karte, Kreditkarte, Kredit.
Sogar die bestehenden Bankverbindungen könnten Dir
(erlangen Kenntnis über Schufa-Meldung) Konten/Kredite kündigen usw.
Also suche Dein Heil in einer Erstberatung (vielleicht kannst Du eine Beratungspauschale beim RA für etwa
Euro 50,00 aushandeln - ist oft üblich) beim Rechtskundigen.