Gemeinsamer Mietvertag einen Mieter aus dem Vertag nehmen

Kann bei einem Mietvertrag wo zwei Personen unterschrieben haben (Person A + B), die Person B aus dem Mietvertrag genommen werden, wenn sich Person A und Vermieter einig sind diese aus dem Mietvertrag zu nehmen, die Person B sich jedoch weigert die Aufhebung zu unterschreiben.
Vielen Dank für die Antworten

Hallo!

Nein, das geht nicht.
Man kann doch einen Vertragspartner nicht einseitig ausschließen.

Und zur Frage, ob man „Gäste“ oder „Dauermitbewohner“ des einen Mieters dulden muss ist eine andere Sache.
Auch der nicht einverstandene Mieter hat das Hausrecht über die Wohnung. Er muss nicht dulden, das andere Personen sich dauerhaft dort aufhalten. Zu Besuch ja, das kann man schwerlich verwehren.
Wie man es rechtlich gegenüber dem Mitmieter durchsetzt ?
Anwaltlicher Rat ist wohl angezeigt.
Eine einstweilige Verfügung beantragen ?

MfG
duck313

Hallo,

Eine einstweilige Verfügung beantragen ?

eine Verfügung, dass der Mietvertrag gilt und die Gesetze einzuhalten sind? Oder was hast Du Dir da vorgestellt?
Gruß

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Hallo,

Eine einstweilige Verfügung beantragen ?

eine Verfügung, dass der Mietvertrag gilt und die Gesetze
einzuhalten sind? Oder was hast Du Dir da vorgestellt?

Ich glaube hier ging es um die Frage der ungebetenen Gäste.
Greetz
T.

Hallo,

Eine einstweilige Verfügung beantragen ?

Ich glaube hier ging es um die Frage der ungebetenen Gäste.

Ah - jetzt! Ja!
Gruß