Gemeinsamer Mietvertrag

Hallo,

der Mietvertrag läuft auf meinen Ex-Freund und mich. Er ist jetzt ausgezogen. Muß ich jetzt die Miete alleine tragen?
Wenn ja, was kann ich machen, dass er die hälfte zahlen muss. Ausziehen?

Danke für die Antworten.

Gruß
Simone

Da ihr beide Vertragsparteien seid, sied ihr auch beide Schuldner des Mietzinses. Da eine Gesamtschuld vorliegt, kann der Vermieter die Zahlung von jedem von Euch in der ganzen Höhe verlangen, insgesamt aber nur einmal.

Im Innenverhältnis spricht viel dafür, dass du als alleinige Nutzerin der Wohnung die Miete allein aufbringen musst. Wenn dein ehemaliger Mitbewohner also von dem Vermieter in Anspruch genommen wird, kann er sich wahrscheinlich das Geld bei dir wieder holen.
Ob du vielleicht doch noch einen Anspruch gegen deinen Ex-Mitbewohner hast, kann nur geklärt werden, wenn die genaueren Umstände bekannt sind, die zum Auszug geführt haben, seit wann du hiervon wusstest und ob dir eine rechtzeitige Kündigung möglich war.

Egonist

Hallo,

der Mietvertrag läuft auf meinen Ex-Freund und mich. Er ist
jetzt ausgezogen. Muß ich jetzt die Miete alleine tragen?
Wenn ja, was kann ich machen, dass er die hälfte zahlen muss.
Ausziehen?

Bekanntlich muss der Mietvertrag, wenn er von beiden Partein geschlossen wurde, auch von beiden Parteien gekündigt werden. Will ein Teil die Wohnung alleine übernehmen, benötigt er/sie die Zustimmung des Vermieters. Dies bedeutet, dass Dein Freund solange haftbar ist, solange er im Mietvertrag steht. Und zwar für Miete und alle Nebenkoisten, alle Mängel und Schäden.

Gruss Günter

So einfach ist das nicht

Bekanntlich muss der Mietvertrag, wenn er von beiden Partein
geschlossen wurde, auch von beiden Parteien gekündigt werden.
Will ein Teil die Wohnung alleine übernehmen, benötigt er/sie
die Zustimmung des Vermieters. Dies bedeutet, dass Dein Freund
solange haftbar ist, solange er im Mietvertrag steht. Und
zwar für Miete und alle Nebenkoisten, alle Mängel und Schäden.

Gruss Günter

Hi!

So einfach ist das nciht! Die Verflichtung gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag ist von der Mietzinstragungspflicht zwischen den beiden Mietern klar zu trennen.

Ich verweise auf meine Stellungnahme. Eine klare Antwort ist nach den bisherigen Informationen nicht möglich.

Hanno

Was soll denn da nicht so einfach sein. Oder nicht so sein. Beide Mieter haften gegenüber dem Vermieter in gesamtschuldnerischer Haftung. Daher muss der Vermieter einer Änderung zustimmen.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]