Hallo,
ich stecke ziemlich in der klemme und brauche dringend Rat.
Mein Freund und ich haben vor 3Wochen den Mietvertrag für unsere erste gemeinsame Wohnung unterschrieben, Für meine eigene Wohnung habe ich gekündigt bzw.mit dem Nachmieter und Vermieter alles unter dach und fach gebracht,auch habe ich schon einige meiner Möbel an den nachmieter verkauft. Nun fällt meinem Freund ein,er will doch nicht mehr mit mir zusammenziehen und den mietvertrag auflösen.Der Vermieter der neuen Wohnung ist ein alter Bekannter meines Freundes und er wird sich mit dem sicherlich auch einig werden.Nun hänge ich natürlich total in der Luft,und habe Angst dass ich in bälde auf der Strasse stehe.Meine frage,muß ich mir das gefallen lassen,und oder kann ich Schadensersatz verlangen für den ganzen Aufwand und unkosten die ich bis jetzt hatte,schließlich brauche ich nicht nur eine Wohnung und habe ich auch jede Menge Möbeln schon verkauft und brauche vieles neu.Ich weiß nicht mehr weiter wie er mir das antun kann.
Danke für alle hilfreichen Antworten
hallo.
Ich weiß nicht mehr weiter wie er mir das antun kann.
tja. wohl doch keine so gute wahl.
tip für zukünftige freunde: bevor man „offiziell“ zusammenzieht oder sonstige schritte zu einer engeren bindung unternimmt, sollte man zwei jahre lang zusammengelebt haben.
das gibt zwar keine garantie, verringert das risiko eines schiffbruchs aber ganz erheblich.
aber beachte erstmal FAQ:1129, dann sehen wir weiter.
gruß
michael
So traurig wie es sein mag: Es ist nicht wirklich ein mietrechtliches Problem, eher so was zwischenmenschliches.
Ein einfaches verschieben in das allgemeine Rechtsbrett wird auch nicht gehen. Warum? Steht hier FAQ:1129
vnA
Hallo,
wenn zwei Leute einen Mietvertrag unterschreiben, kann - meines Wissens - nicht einer von beiden „auf eigene Faust“ den Vertrag kündigen bzw. auflösen.
Google doch noch ein wenig in diese Richtung, da wirst du bestimmt schlauer.
Für „klassische“ WGs mag es da evtl. etwas anders aussehen, aber da habe ich nun gar keine Ahnung.
viele Grüße
Felix
So traurig wie es sein mag: Es ist nicht wirklich ein
mietrechtliches Problem, eher so was zwischenmenschliches.
Ein einfaches verschieben in das allgemeine Rechtsbrett wird
auch nicht gehen. Warum? Steht hier FAQ:1129
Das seh ich nicht so. Es geht um einen Mietvertrag, der von 3 Personen geschlossen worden ist und nun will jemand aus seinen Verpflichtungen raus. Ich halte das für ein sehr typisches mietrechtliches Problem.
Und natürlich exostiert hier ein Vertrag, welcher einzuhalten ist. Schadenerstazansprüche für bereits verkaufte Möbel sehe ich nicht, aber selbstverständlich hat die gemietete Wohnung zum genannten termin zur Verfügung zu stehen, der (Ex?)Partner haftet hier vermutlich gegenüber dem Vermieter sogar gesamtschuldnerisch. Daher könnte die Verfasserin gut und gerne auf Erfüllung des Mietvertrages bestehen, oder aber (gegen entsprechende finanzielle Erstattung ihrer Aufwendungen) einer Auflösung zustimmen.
Grüße
T.
Ich sehe das eher noch schlimmer
Freund und ich haben vor 3Wochen den Mietvertrag für unsere erste gemeinsame Wohnung unterschrieben
Grundsätzlich haften sowohl „Freund“ als auch „ich“ als gemeinsame Vertragspartei „Mieter“ gegenüber dem Vermieter jeder gesamtschuldnerisch für die komplette Miete+Nebenkosten, lediglich innergemeinschaftlich besteht zwischen den beiden Mietern ein Ausgleichsanspruch (soweit nichts vereinbart ist für die Hälfte)
Der Vermieter könnte sich also auch „ich“ gesamtschuldnerisch auf Vertragserfüllung in Anspruch nehmen …
Wenn das Mietvertragsverhältnis tatsächlich so einfach ungeschehen zu machen ist, dann ist „ich“ noch mit einem blauen Auge davongekommen. Trotzdem empfiehlt es sich die Auflösung des Mietverhältnisses im Auge zu behalten, sonst könnten da noch erhebliche Forderung seitens des Vermieters auf „ich“ zukommen. Bestenfalls sollte ein Aufhebungsvertrag (unterschrieben von Vermieter und allen Mietern) geschlossen werden - zweitbestens nachweisbar eine gemeinsame schriftliche Kündigung des Mietverhältnisses erfolgen - schlimmstenfalls sollte „ich“ aufgrund des „Nichtmehrwollens“ von „Freund“ dem Vermieter alleine schriftlich kündigen.
(Kündigung eines Mietverhältnisses = Schriftformerfordernis!)
Wenn „ich“ seine Zustimmung zur Aufhebung des Mietvertrags als Druckmittel benutzt, dann könnte das ziemlich unangenehm nach hinten losgehen.
Innerhalb der Mietergemeinschaft wäre das „Nichtmehrwollen“ von „Freund“ als Kündigung der Gemeinschaft zu deuten; dafür gilt die gleiche Kündigungsfrist wie der gemeinschaftlich eingegangene Mietvertrag. Rechtlich bestünde also ein Ausgleichsanspruch über 50% der vertragsgemäß zu leistenden Zahlungen an Vermieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Kurzum: wenn man gemeinsam Verträge eingeht, dann kann das unerwartete Folgen haben …
http://www.mietrecht.org/kuendigung/kuendigung-eines…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebens…
Der eigene Schaden (Wohnung gekündigt) könnte da schnell zum vernachlässigbaren Problem werden …
Gruss Rudi
Ich sehe das eher noch schlimmer
schlimmer als was?
Freund und ich haben vor 3Wochen den Mietvertrag für unsere erste gemeinsame Wohnung unterschrieben
Grundsätzlich haften sowohl „Freund“ als auch „ich“ als
gemeinsame Vertragspartei „Mieter“ gegenüber dem Vermieter
jeder gesamtschuldnerisch für die komplette Miete+Nebenkosten,
lediglich innergemeinschaftlich besteht zwischen den beiden
Mietern ein Ausgleichsanspruch (soweit nichts vereinbart ist
für die Hälfte)
Der Vermieter könnte sich also auch „ich“ gesamtschuldnerisch
auf Vertragserfüllung in Anspruch nehmen …
Stimmt, dann kann/muss „ich“ den freund entsprechend in Anspruch nehmen.
Wenn das Mietvertragsverhältnis tatsächlich so einfach
ungeschehen zu machen ist, dann ist „ich“ noch mit einem
blauen Auge davongekommen. Trotzdem empfiehlt es sich die
Auflösung des Mietverhältnisses im Auge zu behalten, sonst
könnten da noch erhebliche Forderung seitens des Vermieters
auf „ich“ zukommen.
Abgesehen von der Miete noch irgendetwas?
Bestenfalls sollte ein Aufhebungsvertrag
(unterschrieben von Vermieter und allen Mietern) geschlossen
werden - zweitbestens nachweisbar eine gemeinsame schriftliche
Kündigung des Mietverhältnisses erfolgen - schlimmstenfalls
sollte „ich“ aufgrund des „Nichtmehrwollens“ von „Freund“ dem
Vermieter alleine schriftlich kündigen.
Welche Auswirkung sollte das haben? Ausserdem hat „ich“ doch im Moment (so habe ich das verstanden) keine alternative Wohnung.
(Kündigung eines Mietverhältnisses = Schriftformerfordernis!)
Wenn „ich“ seine Zustimmung zur Aufhebung des Mietvertrags als
Druckmittel benutzt, dann könnte das ziemlich unangenehm nach
hinten losgehen.
Was genau könnte denn passieren?
Innerhalb der Mietergemeinschaft wäre das „Nichtmehrwollen“
von „Freund“ als Kündigung der Gemeinschaft zu deuten; dafür
gilt die gleiche Kündigungsfrist wie der gemeinschaftlich
eingegangene Mietvertrag. Rechtlich bestünde also ein
Ausgleichsanspruch über 50% der vertragsgemäß zu leistenden
Zahlungen an Vermieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Das hätte ich gerne mal belegt.
Kurzum: wenn man gemeinsam Verträge eingeht, dann kann das
unerwartete Folgen haben …
http://www.mietrecht.org/kuendigung/kuendigung-eines…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebens…
Der eigene Schaden (Wohnung gekündigt) könnte da schnell zum
vernachlässigbaren Problem werden …
Könnte aber auch sein, dass hierfür Ersatz rauszuschlagen ist, wenn „ich“ den eigenen Standpunkt mal klar vertritt und alternativ auf Einhaltung des Vertrages besteht! dann könnte nämlich für „Freund“ die Ersatzleistung billiger sein, als den Mietvertrag (als Gesamtschuldner) erfüllen zu müssen.
Grüße
T.