Gemeinsamer Mietvertrag, Expartner willigt Kündigung nicht ein

Noch nicht einmal das. Der Vermieter kann doch auch einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen - oder etwa nicht? Die Mieterin ist ja nicht zahlungsunfähig, sondern nur zahlungsunwillig …

Das wäre zumindest das, was ich als Vermieter anstreben würde, wenn ich spitzkriege, dass da jemand eine linke Tour mit mir abziehen möchte und versucht, seine Probleme auf mich abzuwälzen. Und die Wahrscheinlichkeit, dass ich das spitzkriege, wäre bei mir sehr groß, denn ich bin grundsätzlich ein sehr netter Vermieter und würde als erstes mal mit den Mietern reden, wenn die Miete ausbleibt. Und wenn mir dann der in der Wohnung zurückgebliebe erzählt, dass seine Freundin ausgezogen ist und deswegen nicht mehr zahlt …

und nicht sehr nett.

Sehr freundlich ausgedrückt, Ich würde es eher als eine miese Tour bezeichnen, die nur ausgesprochene Arschlöcher anwenden. :slight_smile: Diejenigen, die das hier vorgeschlagen haben, dürfen sich gerne angesprochen fühlen und sich fragen, warum der Vermieter eigentlich Problem lösen soll, das nicht seines ist.

Gruß,
Max

Formulieren wir es allgemeiner: Aus einem Zahlungstitel (Urteil, Vollstreckungsbescheid) lässt sich die Zwangsvollstreckung betreiben.

Jede Jeck is anders. Die meisten würden an deiner Stelle wohl früher oder später den Mietvertrag kündigen. Das ist unter anderem eine Frage der Prioritäten, der wirtschaftlichen Lage des Vermieters und des Wohnungsmarktes (lässt sich die Wohnung schnell neu vermieten oder nicht). Es besteht allerdings kein Widerspruch zwischen Kündigung und Vollstreckung eines Zahlungstitels.

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