Gemeinsamer Mietvertrag, Expartner willigt Kündigung nicht ein

Hallo,
eine Freundin von mir hat ein großes Problem bezüglich der Kündigung ihres Mietvertrages. Volgende Situation:
Der Mietvertrag läuft auf Sie und ihrem (ex)Partner. Die Miete hat aber von Anfang an nur sie gezahlt, da die zweite Partei arbeitsunfähig und ist und kein Einkommen hat. Ihr Ex hat bereits schon mehrere Anträge beim Amt wegen Bürgergeld oder sonstige Unterstützung gestellt doch diese Sache zieht sich schon mehrere Monate hin. Sie möchte jetzt der Sache ein Ende setzen und von ihrem Ex weg der noch immer dort wohnt und sich eine neue kleinere Wohnung suchen. Der Mietvertrag läuft aber auf beide und er will der Kündigung nicht einwilligen. Wie wird solch ein Fall am besten geregelt bzw. welche Rechte hat sie? Der Vermieter ist leider keine private Person sondern ein Verein bzw. Eine riesengroße Genossenschaft, das heißt ein Gespräch mit dem Vermieter wird eher schwierig.

Danke und LG

Sie dürfte einen Anspruch darauf haben, dass ihr Freund den Vertrag mit ihr gemeinsam kündigt. Diesen Anspruch kann sie nötigenfalls gerichtlich durchsetzen.

Sie könnte auch die Miete schuldig bleiben und auf eine Kündigung durch den Vermieter hoffen.

Wieso sollte das schwierig sein? Das Problem ist eher, dass der Vermieter nichts tun kann.

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Sie könnte dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass sie auszieht und ihr Ex fortan der alleinige Mieter ist. Erfolgt keine Reaktion vom Vermieter, sollte sie sich an den Mieterverein wenden.

Bitte und LG

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Klingt nach einer guten Idee, aber das läuft doch dann auf eine Räumungsklage hinaus. Ohne eine solche besteht ja immer noch die Möglichkeit, durch Zahlung der Miete die Kündigung unwirksam werden zu lassen - wodurch nix gewonnen wäre. Ob sich das nicht länger hinzieht und am Ende teurer für die Mieter(in) ist, als die Zustimmung des Ex-Freundes einzuklagen…?

Gruß,

Kannitverstan

Problem ist, dass das dem Vermieter völlig egal sein kann, weil die Mieter gesamtschuldnerisch für die Mietzahlung haften - d.h. er kann die Miete weiter bei ihr einfordern so dass sie dann für zwei Wohnungen blechen müsste. Sie kann auch nicht ihren Teil des Vertrags kündigen.

Einziger realistischer Weg ist wohl wirklich die Mietzahlung einzustellen und zu warten bis der Vermieter kündigt :no_mouth:

sie ist dann ja schon draussen … allerdings würden mich die Gerichtskosten nervös machen :worried:

Gruß h.

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Und dann wäre der Ex der alleinige Mieter oder wie? Einfach weil die Mieterin das sagt?

Und wenn eine Reaktion erfolgt? Dann nicht zum Mieterbund? Weil …? Was für eine Reaktion soll das überhaupt sein?

Von einer guten Idee würde ich nicht sprechen. Eher von einer Möglichkeit. Allerdings läuft das nicht unbedingt auf eine Räumungsklage hinaus, sondern zunächst einmal auf eine Kündigung. Wieso sollte eine Kündigung unbedingt eine Räumungsklage nach sich ziehen?

Und wer sollte warum die Miete zahlen? Der Freund hat kein Geld, die Freundin will ja gerade die Kündigung.

Das lässt sich beides nur bedingt prognostizieren. Allerdings ist die Idee mit der Mietzahlung rechtswidrig und nicht sehr nett. Natürlich plädiere ich dafür, den Anspruch auf die Mitwirkung bei der Kündigung durchzusetzen.

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naja, der Vermieter kann da nichts tun, außer „euch“ zu kündigen. Einfach die Mietzahlungen aussetzen und warten. Aber, die fehlenden Miete bis zur wirksamen Kündigung werdet „ihr“ zahlen müssen.

Nicht unbedingt, aber der Freund ist ja trotzdem noch in der Wohnung. Wenn er sich auch anderweitig umsieht, braucht’s natürlich keine Klage.

Naja… er hat ja angeblich schon mehrere Anträge auf Unterstützung gestellt, was sich „hinzieht“. Möglicherweise kann die Sache beschleunigt werden, wenn seine Ex-Freundin die Mietzahlung einstellt und auszieht und er bei den Ämtern entsprechend jammern kann.

Gruß,

Kannitverstan

Hallo und vielen Dank für eure Hilfe und Antworten. Also es gibt gute Nachrichten. Nach mehreren Telefonaten konnte sie beim Vermieter erreichen, dass dieser ihre alleinige Kündigung akzeptiert und anerkennt :slight_smile:

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Hallo,

mit welcher Wirkung denn? Dass sie aus dem Mietvertrag entlassen wird und der Ex-Partner alleiniger Mieter wird? Oder dass sie wirksam den gesamten Mietvertrag kündigt? Letzteres wird nicht funktionieren, sofern jemand damit ein Problem hat und das wird der Ex-Partner ziemlich sicher so sehen.

Gruß
C.

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der Vermieter kann es einfach nicht so entscheiden, ohne die Zustimmung von dem anderen Mieter. Den Mietrag haben ja die zwei unterschrieben. Jede Änderung ist nur gültig wenn es schriftlich ist und bei Parteien unterschrieben haben.

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Das ist zwar nett gemeint, aber der Ex-Mann wird sich wohl zu recht darauf berufen, dass die Kündigung nicht wirksam ist.

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Meines Wissens gibt es keine gesetzliche Formvorschrift für Mietverträge außer der des § 550 BGB. In dieser Vorschrift folgt aber sogar aus fehlender Schriftform die Gültigkeit eines Mietvertrages für unbestimmte Zeit. (Ein mündlicher, auf z.B. zwei Jahre befristeter MV wird dadurch zum unbefristeten MV)

Die Willenserklärung beider Mieter, den MV zu kündigen, muss vorhanden sein. Mündlich, schriftlich, konkludentes Handeln - alles möglich. Wobei ohne Schriftform die Beweisbarkeit das Problem ist. (Fehlerhafte Info, Aprilfisch hat korrigiert)

Jedenfalls ist es so, dass der Vermieter der Kündigung nicht zustimmen kann, die nicht von beiden Mietern erklärt wurde.
Praktisch wird es wohl so sein, dass der Ex-Partner sich darauf berufen wird, der MV sei nicht wirksam gekündigt worden; er werde daher nicht ausziehen; ferner sei er mittellos und der Vermieter möge die Miete doch besser bei der Ex-Partnerin eintreiben.

Da hat man nur Zeit und Geld verloren, wenn man denkt, dass es so klappen könnte.
Aber vielleicht hat man ja auch Glück und der Ex-Partner denkt, die Kündigung sei wirksam.

Servus,

§ 568 BGB sieht hier (ungewöhnlich für so einen „normalen“ zivilrechtlichen Vorgang) die Schriftform vor.

Schöne Grüße

MM

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Verrückt, ich habe da ein Urteil zur Verpflichtung zur Zustimmung zur Kündigung falsch gelesen. Da stand, dass der Auszug des einen Partners im Sinne des konkludenten Handelns als Kündigung anzusehen sei - nur halt bloß nicht als Kündigung des Mietvertrages, sondern als Kündigung der GbR.

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Das Gericht sagt, dass, wenn sich zwei Leute eine Wohnung teilen, eine GbR vorliegt?

„Das Amtsgericht hat die Beklagte zu Recht gemäß §§ 723 Abs. 1 Satz 1, 730 Abs. 1 BGB zur Zustimmung des gemeinsamen Mietverhältnisses der Parteien verurteilt. Die infolge der gemeinsamen Anmietung der Wohnung formlos entstandene Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist durch Auszug des Klägers beendet worden.“

LG Berlin – Az.: 63 S 86/16 – Urteil vom 25.10.2016
https://www.mietrechtsiegen.de/zustimmung-zur-kuendigung-mietvertrag-nach-aufloesung-lebensgemeinschaft/

Hab ich das nun falsch verstanden?

Nein, nein, alles richtig.

Es fehlt das wichtigste Wort im Satz:

(fett = eingefügt von mir)

Das ist eine ordentliche Schlamperei im Text der Anwaltskanzlei.

Warum fällt das - außer mir - niemandem auf? :sunglasses:

In allen Fundstellen ist dieser Fehler. Er scheint beim Verfassen des Urteils geschehen zu sein.

Ja, er war mir aufgefallen und ich wollte noch was dazu schreiben - habe es aber vergessen.
Der Fehler ist aber gar nicht so schlimm, da im Kontext klar zu erkennen ist, was ausgesagt werden sollte.

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