Gemeinsamer Mietvertrag - kündigungsfrist?!

Hallo,

ich habe da mal eine kleine Frage und hoffe dass ihr mir helfen könnt…also vorab ich habe mich gerade von meinem freund getrennt wir haben 2 jahre eine gemeinsame wohnung bewohnt und stehen auch beide im mietvertrag…nun habe ich mich ja getrennt und möchte ihn gerne die wohnung überlassen da ich mich dort nicht mehr wohlfühle und er will sie auch gerne behalten…ich wohne zur zeit bei meinem vater der ist nie zu hause also könnte ich hier ein paar monate wohnen bis ich eine wohnung gefunden habe…nun habe ich heute bei meinem vermieter angerufen (der ein ganz böser mensch ist geldgiereig und soo) und fragte nach ob ich mich aus dem vertrag rausstreichen lassen kannso dass mein ex drin wohn bleiben kann…darauf meinte er ja das wäre möglich aber ich hätte dennoch eine 3 monatige kündigungsfrist…

nun meine frage: habe ich wirklich diese frist wenn er darin wohnbleiben möchte…das ist für mich nämlich richtig mies weil ich da ja garnicht wohne zur zeit und eigentlich sparen muss weil alle möbel ihn gehören…ist halt nur optimal für ihn weil er muss dann ja nur die hälfte der miete zahlen…

ich hoffe ihr könnt mir helfen

entweder hat er hühnerbrühe gespritzt, oder er will dich veräppeln. wenn der mv so geschrieben ist, dass ihr nur gemeinsam kündigen dürft, so kann deine entlassung nur rechtens werden, wenn vermieter und dein freund sie unterzeichnen; fristen bedarf es nicht.
alternative: du bleibst im mv, dein freund zahlt brav alles weiter und du wohnst wo anders. haftest halt dann aber für alles mit und nicht nur zur hälfte, wenn der mv gesamtschuldnerische haftung vorsieht.

Hallo, richtig wäre, gemeinsame Verträge, können nur gemeinsam gekündigt werden. Dann hat man natürlich auch drei Monate Kündigungsfrist. Alles andere ist falsch, kann aber in beiderseitigen Einvernehmen natürlich gemacht werden. Der Vermieter ist also nicht im Unrecht mit der Kündigungsfrist. MfG

Auch wenn es vielleicht gemein ist, aber du musst die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten, es sei denn, dein Freund übernimmt den Mietvertrag allein. Das muss aber schriftlich erfolgen.

Hallo,

ich habe da mal eine kleine Frage und hoffe dass ihr mir
helfen könnt…also vorab ich habe mich gerade von meinem
freund getrennt wir haben 2 jahre eine gemeinsame wohnung
bewohnt und stehen auch beide im mietvertrag…nun habe ich
mich ja getrennt und möchte ihn gerne die wohnung überlassen
da ich mich dort nicht mehr wohlfühle und er will sie auch
gerne behalten…ich wohne zur zeit bei meinem vater der ist
nie zu hause also könnte ich hier ein paar monate wohnen bis
ich eine wohnung gefunden habe…nun habe ich heute bei meinem
vermieter angerufen (der ein ganz böser mensch ist geldgiereig
und soo) und fragte nach ob ich mich aus dem vertrag
rausstreichen lassen kannso dass mein ex drin wohn bleiben
kann…darauf meinte er ja das wäre möglich aber ich hätte
dennoch eine 3 monatige kündigungsfrist…

nun meine frage: habe ich wirklich diese frist wenn er darin
wohnbleiben möchte…das ist für mich nämlich richtig mies
weil ich da ja garnicht wohne zur zeit und eigentlich sparen
muss weil alle möbel ihn gehören…ist halt nur optimal für
ihn weil er muss dann ja nur die hälfte der miete zahlen…

ich hoffe ihr könnt mir helfen

HI stimmt was dein Vermeiter sagt. du hast eine 3 monatige Kündigungsfrist einzu halten. Denn dann endet euer beides Abenteuer und dein Freund bekommt einen neuen Mietvertarg in dem er nur noch alleine darinnen steht.
GRU?pETER