Gemeinsamer Mietvertrag, Trennung

Liebe WWW-Comunity,

ich hätte eine Frage in Namen eines Freundes.
Er hatte bis letztes Jahr eine Beziehung gehabt. Er ist zu ihr gezogen und standen gemeinsam
im Mietvertrag zusammen. Die Beziehung endete und er zog in eine andere Stadt.
Der Vermieter weigerte sich ihn aus den Vertrag zu entlassen,.
Also schloßen beide Mietparteien einen gesonderten Vertrag ab, wo sie ihn von allen kommenden
(nach dem Auszug) entstandenen Kosten entbunden hat. Hierbei ist aber kein Einverständnis oder
Unterschrift vom Vermieter dabei.

So nun hätte ich einige Fragen zu der Problematik.

  1. Ich denke, dass dieser Vertrag unter beiden abgeschloßenen Parteien (ohne Vermieter) im Ernstfall hinfällig ist. Sollte es soweit kommen, dass es zu Schäden bei besagter Wohnung kommen, er zur Kasse gebeten wird?

  2. Eine Möglichkeit den Mietvertrag wäre die Kündigung beider Mietparteien und einen neuen Vertrag mit dem tatsächlich wohnhaften Mieter zu machen. Aber in dem Punkt weigert sich die Ex-Freundin, da sie Angst hätte, auf der Straße zu sitzen. Gibt es noch andere Möglichkeiten?

  3. Er hat mittlerweile eine eigene Wohnung. Hat aber aktuell viele Anträge mit Ämtern zu regeln. Er hat diese „zweite“ Wohnung (in der er zwar im Mietvertrag drinnen steht, aber werder bewohnt noch etwas bezahlen muss) nie mit angegeben. Kann ihm dieses auf die Füße fallen?
    Da kenne ich mich leider auch nicht so gut aus…

Mit freudlichen Grüßen

Augentrost

Ja. Er kann dann versuchen, das von seiner Freundin einzuklagen. Der Vertrag zwischen den beiden ist nicht hinfällig, er gilt halt nur zwischen den beiden.

Nein.

Hallo!

zu 1). Der Vertrag besteht unter den beiden, der gilt schon. Nur der Vermieter hat damit nichts zu tun. Er kann sich mit allen Forderungen auch an den Mann richten. Der Mann kann ja seine Freundin in Haftung nehmen, sollte der Vermieter Geld von ihm fordern. Nur dem Vermieter ist es völlig freigestellt von wem der das Geld fordert (i. d. R. von dem zahlungskräftigeren).

zu 2) Nein, man kann nichts anderes machen außer mit dem Vermieter eine Lösung suchen. Einer wird aus dem Vertrag entlassen, einer bliebt als alleiniger Mieter wohnen.
Wenn es bisher nicht zu Zahlungsschwierigkeiten oder sonstigem Ärger gekommen war, dann mag Vermieter sicher eher zustimmen.
Er muss es nicht, er verschlechtert ja sein finanzielle Absicherung.

zu 3) Zur Sicherheit sollte man das immer angeben. Aber wenn man für diese Wohnung keine Sozialleistungen bekommt, dann wäre es auch egal.

MfG
duck313

Am besten lässt sich dein Freund von einem Fachanwalt in Sachen Mietrecht beraten.
Selbstgeschriebene Verträge die nicht zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen wurden birgen ein zu hohes Risiko.

So wird dein Freund tatsächlich zahlen müssen, sollte es zu Schaden kommen. Ist von diesem Schaden auszugehen?

Warum die Exfreundin Angst hat auf der Straße zu landen wenn der Mietvertrag rechtmäßig geändert wird weiß ich nicht.
Hierauf sollte der Freund pochen um die Sache abzuschließen.

Da es nicht um einen Mietvertrag geht, sondern um einen Vertrag zwischen zwei Menschen, die einen Haftungsausschluss vereinbaren, sollte das jeder Anwalt schaffen.

Ein solcher Vertrag sollte die Situation darstellen und in klaren Worten das Gewollte. Etwa: „M und F sind sich einig, dass M auf die Nutzung der Wohnung verzichtet, alle Schlüssel abgibt,… F stellt M gegenüber allen Ansprüchen frei, die sich aus der Nutzung der Wohnung durch sie ergeben, insbesondere, aber nicht ausschließlich: Mietzahlungen, Betriebskosten, Haftung für nicht durch M verursachte Schäden,… Sollten durch Dritte Forderungen aus dem Mietvertrag an M herangetragen werden, so wird F diese Forderungen begleichen. Sollte M derartige Forderungen begleichen, so wird F diese erstatten.“ Na, irgendwie so halt. Bin kein Anwalt.
Es muss halt klar werden: M verzichtet auf jegliche Rechte aus dem Mietvertrag, F übernimmt im Gegenzug alle Pflichten.

GANZ KLAR: Das kann dem Vermieter egal sein. M ist weiterhin auch sein Ansprechpartner. Er kann weiterhin Geld von M fordern, wenn F nicht zahlt. Der Vertrag kann also nur regeln, dass M diese Zahlungen von F zurückfordern kann. Sollte F in die Zahlungsunfähigkeit abrutschen, dann hat M Pech. Er MUSS zahlen und von F wird er nichts erstattet bekommen.

Weil eine solche ÄNDERUNG nicht erfolgt. Es ist nämlich eine gemeinsame Kündigung beider Mieter notwendig, um den Mietvertrag aufzulösen. Ob dann der Vermieter einen neuen Vertrag mit F macht, ist seine Entscheidung. Und wenn ja: Ob er dann nicht mal eben die Miete auf das zulässige Maximum erhöht?

Schade, dass der Vermieter sich sperrt. Mit seiner Kooperation wäre alles ganz einfach.

Was genau hätte er denn Deiner Meinung nach davon, sich nicht zu sperren?

Glückliche Kühe Mieter.

Dass der Vermieter eigennützig handelt, wenn er keine Herauslösung des Freundes akzeptiert, habe ich nie angezweifelt.

Wohl eher nicht.

Hier hätte er einen glücklichen Ex-Mieter und vermutlich einen in naher Zukunft unglücklichen Vermieter.
Oder was glaubst Du, ist der Grund für die Furcht der Ex-Freundin, die Wohnung zu verlieren?