Gemeinsamer Rad- und Gehweg - Zeichen 241

Hi,

Bei einem gemeinsamen Rad- und Gehweg, ausgeschildert mit Zeichen 241 stellt sich mir eine Frage bzgl. der Fußgängerspur…

Mal angenommen, die Radspur hätte die erforderlichen 150 cm in der Breite (fraglich, aber ich hatte keinen Gliedermaßstab mit), für die Fußgänger finde ich ad hoc und bei meiner kurzen Recherche keine Pflichtmaße… Steht evtl irgendwo in der ERA oder VwV - aber ich bin zu blind, das gerade nebenbei zu finden.

Zur Erklärung, hier wird ein (absolut bescheuerter, weil gerade mal 100 m langer) benutzungspflichtiger Schmutzstreifen von der Fahrbahn auf den Gehweg geführt (für vllt. 50 m bevor da eh Ende ist).
Der Gehwegteil ist breitentechnisch so toll, das dort gerade 1 Kinderwagen draufpasst, dem entsprechend ist der Radweg von Fußgängern frequentiert. Innerorts, belebte Gegend in der Nähe von 3 Schulen.

Bevor ich jetzt einen Versuch starte, den entschildern zu lassen, will ich erstmal die Voraussetzungen abklären… Weil Ansicht der Stadtverwaltung ist: der ist toll!

Addendum, gibt es eigentlich Vorschriften zum Abstellen von Mülltonnen auf dem Radwegteil des gemeinsamen Rad- und Gehwegs?

Danke

getrennt…

Klage mal - nach meinem Empfinden widerspricht das fast komplett dem Text der Verwaltungsvorschrift… Was sagt denn der örtliche Radlerclub?

Andererseits - bei den Verhältnissen würde ich auch einfach gelassen auf der Fahrbahn bleiben, da sicherlich keine geeignete und sichere Auf- und/oder Abfahrt möglich ist… oder der Radwegteil gerade benutzt wird, oder sonstwas…

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Können die ja Ansichten. Nur sagt das Regelwerk etwas anderes. Hier eine Übersicht.
http://www.geh-recht.de/fussverkehrsanlagen.html
Und da dann
http://www.geh-recht.de/gehwege

" Das Grundmaß für den „Verkehrsraum“ des Fußverkehrs ist auf den Begegnungsfall bzw. das Nebeneinandergehen von zwei Personen ausgerichtet und beträgt daher 1,80 Meter. Es ist um je einen seitlichen Sicherheitsraum von 0,50 Metern Abstand zu einer Fahrbahn oder einem Längs-Parkstreifen und 0,20 Meter Abstand zu einer Einfriedung oder einem Gebäude zu ergänzen. Dadurch ergibt sich ein „lichter Raum“ bzw. als „Regelbreite“ die absolute Mindestbreite für Seitenraum-Gehwege von 2,50 Metern (RASt, 6.1.6.1, vgl. 4.7).

„Der Breiten- und Längenbedarf von Personen mit Stock oder Armstützen, blinden Personen mit Langstock, Blindenführhunden oder Begleitpersonen bzw. aus den Abmessungen von Rollstühlen ist größer, als diese für den allgemeinen Fußgängerverkehr in Ansatz gebracht werden […].“ (H BVA, 3.1.1) Allgemein sollte der Seitenraum für die Nutzung durch mobilitätseingeschränkte Personen 2,70 m breit sein, zusammengesetzt aus 2 m Begegnungsraum (2 x 90 cm für Verkehrsteilnehmer und 20 cm Sicherheitsabstand), 50 cm Abstand zur Fahrbahn und 20 cm Abstand zu Haus oder Grundstück. (H BVA, 3.3.1) Weitere Informationen finden Sie unter Barrierefreiheit."

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Merci vielmals! Das hilft mir weiter!

Das der Radteil nur mit Gefahr für Radfahrer und Fußgänger benutzbar ist, ist klar, aber ich wollte nicht zu sehr in die Polemik abschweifen :wink:

Nix, denn den gibt es nicht - nur mich, die sich ständig bei der Stadtverwaltung ‚beliebt‘ macht, weil sie z. B. I’m Winter regelmäßig moniert, dass der Schnee auf den Schmutzstreifen geschoben wird :wink:

Auch auf der Fahrbahn ist es meeeh. Die ganze Ecke wurde neu gemacht und viiiiiiiel Farbe verwendet, aber so richtig interessiert die Malerei keinen.
Hier ein harmloses Beispiel aus street View


Harmlos weil: ausnahmsweise steht keiner noch weiter auf der Sperrfläche und dem Linksabbieger um geradeaus zu fahren…

Vermutlich meinst du einen getrennten Rad- und Gehweg.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

Oh ja, hatte die Zeichennummern gesucht und den Namen durcheinander geworfen.

241 / getrennter ist richtig

Gibt es eine Seniorenvertretung? Seniorenbeirat? Behindertenvertretung? Behindertenbeirat? Irgendsoetwas in der Art?

Wird es sicherlich geben, am Ort sind einige medizinische Einrichtungen. Ist aber auch egal, selbst ist die Frau. Eskalieren geht immer noch noch :wink:
Auch kann ich selbst das schneller selbst erledigen, als das ich mich erst durchfrage.

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