Hallo,
hier mal eine Frage:
Gibt es eine rechtliche Grundlage, die den gemeinsamen Urlaub mit dem Lebenspartner regelt, wenn beide in der gleichen Firma unter der gleichen Vorgesetzten arbeiten??
Der Betrieb hat mehr als 100 mitarbeiter, unterliegt keinem Tarifvertrag, da Haustarif in dem das aber nicht geregelt ist.
Die Vorgesetzte verweigert den gemeinsamen Urlaub, mit dem Hinweis, das nur einer (Frau) der beiden ein schulpflichtiges Kind hat, der Lebensgfährte jedoch nicht, da das Kind der Frau aus einer vorherigen Beziehung stammt.
Vielleicht kennt ja jemand die rechtliche Lage und könnte helfen.
Hi!
Gibt es eine rechtliche Grundlage, die den gemeinsamen Urlaub
mit dem Lebenspartner regelt, wenn beide in der gleichen Firma
unter der gleichen Vorgesetzten arbeiten??
Nein
Der Betrieb hat mehr als 100 mitarbeiter, unterliegt keinem
Tarifvertrag, da Haustarif in dem das aber nicht geregelt ist.
Die Vorgesetzte verweigert den gemeinsamen Urlaub, mit dem
Hinweis, das nur einer (Frau) der beiden ein schulpflichtiges
Kind hat, der Lebensgfährte jedoch nicht, da das Kind der Frau
aus einer vorherigen Beziehung stammt.
Sprechen denn die Urlaubspläne der Kollegen des Mannes gegen seine Urlaubspläne?
Gruß
Guido
Die Kollegen sind in dem Fall unrelevant, weil sie nicht direkt zusammen arbeiten, sondern alle getrennte Bezirke haben, da es in dem Betrieb um die Verteilung von Tagespresse geht, da spricht man sich nicht untereinander ab, das macht halt die Vorgesetzte.
1 „Gefällt mir“