Gemeinsamer Urlaub mit dem Lebenspartner

Hallo,
ich habe folgendes Problem: und zwar arbeiten mein Lebensgefährte und ich seit 8 Jahren in der selben Firma, und sind seit 2 Jahren ein Paar. Unsere Chefin hat damit eigentlich kein Problem, außer wenn es um den Urlaub geht.Ich habe aus einer vorherigen Ehe ein schulpflichtiges Kind, somit bekomme ICH bei Ihr Urlaub in den Ferien. Mein LG hat aber Ihrer Meinung nach KEIN schulpflichtiges Kind, also bekommt er keinen Urlaub in den Ferien. Nun sind wir zu einer Hochzeit bei gemeinsamen Freunden eingeladen, die an der Ostsee feiern, und wir sollen keinen Urlaub dafür bekommen.
Zum Vorgesetzten unserer Chefin brauchen wir gar nicht gehen, der macht nur was sie sagt.
Meine Frage: steht uns nicht für so etwas gemeinsemer Urlaub zu??
Dies Jahr hat sie uns nur außerhalb der Ferien zusammen frei gegeben, was ja auch blöd ist, da kann man ja nicht weg, weil mein Sohn ja in die Schule muß.
Vielleicht weiß ja einer von euch einen Rat.
Ich sollte wohl noch erwähnen das wir keinem Tarifvertrag oder so unterstehen, da unser Betrieb einen Haustarifvertrag hat, womit wir auch keiner Gewerkschaft unterliegen.
Schon mal danke im voraus für Antworten

Hallo!

Blöde Situation… Was sagt denn der Betriebsrat dazu?

Wohnt ihr (du und dein Partner) eigentlich zusammen?

Gruß
finnie

Ja wir wohnen zusammen und einen Betriebsrat gibt es bei uns nicht.

[MOD] evtl was fürs Rechtsbrett :smile:
Hallo Pologirl,

vllt solltest du deine Anfrage mal unter Beachtung der FAQ:1129 im Brett „Arbeitsrecht“ einstellen…

Meine Frage: steht uns nicht für so etwas gemeinsemer Urlaub
zu??

Ich sollte wohl noch erwähnen das wir keinem Tarifvertrag oder
so unterstehen, da unser Betrieb einen Haustarifvertrag hat,
womit wir auch keiner Gewerkschaft unterliegen.
Schon mal danke im voraus für Antworten

Liebe Grüße,

duplosche

hallo

Wohnt ihr (du und dein Partner) eigentlich zusammen?

spielt doch in der sache gar keine rolle! zumindest aus arbeitsrechtliches gesichtspunkten. sie sind eben nicht verheiratet.

meine meinung: wenn die chefin außerhalb der ferienzeit einen gemeinsamen urlaub bewilligt,innerhalb der ferienzeit jedoch nciht, dann geilt sie sich daran auf, euch beiden einen auszuwischen. so einfach sollte es sein.

jana

huhu Jana,

warum aufgeilen? Vllt hat sie nicht die personellen Möglichkeiten beiden in den Ferien frei zu geben? Wir wissen nichts über Betriebsgröße, Anzahl der Eltern, die in den Ferien unbedingt Urlaub haben möchten.

Erst wenn solche Punkte geklärt sind kann man doch wissen, ob es aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht geht oder sie den beiden eins auswischen möchte. Aber das einfach so voraussetzen ist Kristallkugel :wink:

lg, Dany

3 Like

tja, liebe jana, nur spielt deine meinung in der rechtlichen betrachtung auch keine rolle. und wenn die chefin sich x-mal „aufgeilt“ - das zu wissen, hilft der up auch nicht weiter.

saludos, borito