Hallo!
Mal angenommen, die Grundstücksnachbarn A und B wollen einen Privatweg als gemeinsame Zufahrt zu ihren Häusern zu errichten:
Sie werden je die Hälfte der Breite des Wegs zur Verfügung stellen und ihn gemeinsam errichten und unterhalten, einschließlich Reinigung, Abführung des Oberflächenwassers und Schneeräumung. Kosten für Vermessung und Grundbucheintrag werden hälftig übernommen.
Gibt es dafür im Netz einen Mustervertrag, oder kann jemand mitteilen, worauf man evtl. achten muss, um nicht über den Tisch gezogen zu werden?
Gruß!
Hannes
Hallo!
Mal angenommen, die Grundstücksnachbarn A und B wollen einen
Privatweg als gemeinsame Zufahrt zu ihren Häusern zu
errichten:
Sie werden je die Hälfte der Breite des Wegs zur Verfügung
stellen und ihn gemeinsam errichten und unterhalten,
einschließlich Reinigung, Abführung des Oberflächenwassers und
Schneeräumung. Kosten für Vermessung und Grundbucheintrag
werden hälftig übernommen.
Hast ja eigentlich an alles gedacht. Fehlt noch Todesfall / Geschäftsführung durch Erben, Insolvenz, Zahlungsverweigerung (Errichtung und Unterhalt), zufälliger Untergang (Naturkatastrophe und Wiedererrichtung).
Idee - den Weg als Gemeinschafteigentum nach WEG handhaben?
Christian
Moin, Hannes,
das kann man wohl alles so machen, setzt aber voraus, dass die nachbarliche Liebe auf ewig erhalten bleibt. Rechtlich sicherer wäre, dass einer den Weg auf seinem Grund anlegt und dem anderen ein Nutzungsrecht einräumt. Und verkaufen lässt sich ein Grundstück dann auch leichter.
Gruß Ralf
Hallo hannes,
Mal angenommen, die Grundstücksnachbarn A und B wollen einen
Privatweg als gemeinsame Zufahrt zu ihren Häusern zu
errichten:
Sie werden je die Hälfte der Breite des Wegs zur Verfügung
stellen und ihn gemeinsam errichten und unterhalten,
einschließlich Reinigung, Abführung des Oberflächenwassers und
Schneeräumung.
Wirklich alles dabei! (Vielleicht sollte an die Befahrbarkeit mit „schweren“ Fahrzeugen gedacht werden.)
Kosten für Vermessung und Grundbucheintrag
werden hälftig übernommen.
Hier würde ich überlegen, ob es nicht auch ein Geh- und Fahrrecht tut.
oder kann jemand
mitteilen, worauf man evtl. achten muss, um nicht über den
Tisch gezogen zu werden?
Wenn ich das lese, dann kann es mit dem nachbarschaftlichen Einvernehmen nicht so furchtbar weit her sein. Unter diesem Umständen würde ich mich um eine kompetente Rechtsberatung für den Einzelfall kümmern oder - noch besser - es ganz lassen. (Ist aber nur meine höchstprivate Meinung.)
Gruß
Jörg Zabel
Hi,
Christian!
Idee - den Weg als Gemeinschafteigentum nach WEG handhaben?
Erklärst du mir das bitte noch genauer?
Gruß!
Hannes
Hallo,
man kann nicht nur Gebäude nach dem Wohneigentumsgesetz [WEG] aufteilen, sondern auch Grundstücke.
Man macht eine Teilungserklärung und eine Gemeinschaftsordnung und den Rest regelt das WEG.
Sollte man mit dem Notar besprechen.
Christian
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