Gemeinsamer WG-Mietvertrag/Auszug einer Person

Hey… hoffe mir kann jemand helfen:
zur Gründung einer Wg wurde vor 2 Jahren ein gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen.
die gemeinsamen Mietkosten betragen 550 €, die untereinander aufgeteilt wurden,im Mietvertrag steht jedoch nur die Gesamtsumme und alle 3 Mieter.

Vor einem Jahr ist einer der Mieter, nachdem er gekündigt hatte, ausgezogen. Kurz darauf zog jemand neues ein, der Vermieter machte jedoch keinen neuen Mietvertrag, und ließ sich das Geld des neuen Mieters unter der Hand schwarz bezahlen.
war der alte Mietvertrag denn zu diesem Zeitpunkt noch gültig,auch wenn der Mieter, der längt schon gekündigt hat,immer noch im Mietvertrag steht?

vor kurzem zog dann der neue Nachmieter auch aus. Bisher hat er seine Miete trotzdem weitergezahlt,ab nächstem Monat aber nicht mehr. Das Problem ist dass für dieses Zimmer keinen Nachmieter gefunden wurde(trotz längerer suche). Deshalb die Frage : müssen die übrigen 2 Mieter die Kosten des leeren Zimmers nun mitübernehmen, auch wenn der einzige Mietvertrag der abgeschlossen wurde der vom Beginn unserer WG ist?

bin für jede Antwort dankbar…

mfg Thorsten

Hallo Thorsten,

Deshalb die
Frage : müssen die übrigen 2 Mieter die Kosten des leeren
Zimmers nun mitübernehmen, auch wenn der einzige Mietvertrag
der abgeschlossen wurde der vom Beginn unserer WG ist?

grundsätzlich schon. Sogar der zuerst Ausgezogene könnte eventuell noch haftbar sein, aber ich vermute mal, der hat schriftlich etwas nachzuweisen, dass er anerkanntermaßen ausgezogen ist. Dann haben die übrigen beiden mit dem Vermieter stillschweigend den Vertrag fortgesetzt.

Die Vermietung an den Nachmieter könnte man ja vielleicht noch de facto belegen. Aber das entbindet wohl kaum die ursprünglichen Mieter davon, dass sie nunmehr die Miete alleine tragen müssen.

Ganz simpel: wenn ein Paar sich trennt, kann der bleibende Mieter sich auch nicht darauf berufen, er habe nur die halbe Wohnung gemietet.

Wenn der Vermieter tatsächlich diese Mieteinnahmen unter der Hand eingefahren hat, ist das natürlich nicht gesetzeskonform. Aber für die Mieter bleibt es wohl dabei, dass sie den Vertrag unterschrieben und unter den späteren Bedingungen weitergeführt haben.

Anders wäre es höchstens, wenn jeder Mieter sein eigenes Zimmer laut Vertrag angemietet hat. Aber das war wohl hier nicht der Fall.

Gruß!

Horst