Gemeinsames Auftreten zweier Firmen

Hallo,

folgender Fall: Ein Betriebswirt mit eigener Werbeagentur und eine Partnerschaftsgesellschaft bestehend aus zwei Leuten möchten gerne gemeinsame Projekte realisieren. Beide möchten vorerst ihre Firmen nicht aufgeben, können sich aber vorstellen, dies bei späterem Erfolg und Sicherheit zu tun. Vorerst möchten sie aber eben selbstständig bleiben und haben auch Projekte am laufen, mit denen der jeweils andere nichts zu tun hat.

Die beiden Parteien überlegen, welche Möglichkeiten es gibt, gemeinschaftlich aufzutreten, um die gemeinschaftlichen Projekte voran zu treiben.

Welche Möglichkeiten gibt es? Die Frage zielt nicht darauf ab, die Beratung beim Notar/Anwalt zu umgehen. Es geht um einen ersten Überblick.

Überlegt wird auch, einen selbstständigen Architekt mit ins Boot zu holen bzw. je nach Auftragslage mit Freelancern zu arbeiten.

Die beteiligten Personen möchten vorerst keine gemeinsame Firma gründen, da alle sich momentan mit ihrer eigenen Selbstständigkeit über Wasser halten können und eine Firmengründung erst dann in Frage kommt, wenn ein Erfolg abzusehen ist.

Wie sieht es denn z.B. mit einer „Group“ aus? Benötigt wird eine Gesellschaftsform, bei der gemeinsame Projekte in Angriff genommen werden können, jeder Selbstständige für sich aber auch an eigenen Projekten weiterarbeiten kann.

Oder würde es sich Lohnen, eine dritte, gemeinsame Firma zu gründen?

Vielen Dank und LG IA

Die beteiligten Personen möchten vorerst keine gemeinsame
Firma gründen

Was verstehst Du unter „Firma“?

Wie sieht es denn z.B. mit einer „Group“ aus?

Ein Wort ohne rechtliche Bedeutung.

Benötigt wird
eine Gesellschaftsform, bei der gemeinsame Projekte in Angriff
genommen werden können, jeder Selbstständige für sich aber
auch an eigenen Projekten weiterarbeiten kann.

Dann würde ich eine GbR gründen. GbR-Verträge können sehr frei gestaltet werden.

Oder würde es sich Lohnen, eine dritte, gemeinsame Firma zu
gründen?

Was verstegst Du genau unter „Firma“?

Lg,
M.

gruß inder

Hallo Denker,

Was verstehst Du unter „Firma“?

In diesem Fall eine übergeordnete Gesellschaftsform, unter der zwei unabhängig agierende Firmen als eine Einheit auftreten können, wenn sie an Gemeinsamen Projekten arbeiten.

Wie sieht es denn z.B. mit einer „Group“ aus?

Ein Wort ohne rechtliche Bedeutung.

Wird für soetwas eine Form mit rechtlicher Bedeutung benötigt? Oder reichen interne Verträge aus?

Benötigt wird
eine Gesellschaftsform, bei der gemeinsame Projekte in Angriff
genommen werden können, jeder Selbstständige für sich aber
auch an eigenen Projekten weiterarbeiten kann.

Dann würde ich eine GbR gründen. GbR-Verträge können sehr frei
gestaltet werden.

Danke für den Tipp/Meinung

Oder würde es sich Lohnen, eine dritte, gemeinsame Firma zu
gründen?

Was verstegst Du genau unter „Firma“?

Sowas wie du schon sagtest: Eine GbR vielleicht.

Vielen Dank und LG
IA

ARGE
Hallo,

wie „Inder“ bereits sagte:

Informiere dich doch mal über die „ARGE“. Hier ein kleiner Einstieg:

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgemeinschaft_%28…

Grüße

godam

Ach Arge!
Hallo,

bei „Arge“ kam zuerst das Arbeitsamt in den Kopf! Durch den Link (vielen Dank!) wurde Klarheit geschaffen. Vielen Dank euch beiden!

LG IA

Hallo!

In diesem Fall eine übergeordnete Gesellschaftsform, unter der
zwei unabhängig agierende Firmen als eine Einheit auftreten
können, wenn sie an Gemeinsamen Projekten arbeiten.

Also die volkstümliche Bedeutung. :smile: Rechtlich ist „Firma“ noch etwas differenzierter.

Wird für soetwas eine Form mit rechtlicher Bedeutung benötigt?

Sie entsteht zwangsläufig. Wenn keine andere Gesellschaftsform vereinbart ist, dann dürfte in vielen Fällen ohnehin ene GbR vorliegen. GbRs muß man nicht explizit gründen, die entstehen auch von alleine. „Wir fahren am Dienstag zum Grillen. Ich besorge die Würste, Peter das Bier und Du die Holzkohle. Die Ausgaben teilen wir dann durch drei“ kann man bereits als simpelste Form einer GbR interpretieren.

Oder reichen interne Verträge aus?

Auch interne Verträge können eine Gesellschaft begründen.

Dann würde ich eine GbR gründen. GbR-Verträge können sehr frei
gestaltet werden.

Danke für den Tipp/Meinung

Ich ahbe beispüielsweise eine GbR mit meiner Partnerin. Zweck: Gemeinsame Vermarkzung unserer Tätigkeit und gemeinsamer Außenauftritt. Die GbR schließt aber keine eigenen Außenverträge und hat auch keine Einnahmen und Ausgaben.

Lg,
M.

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Danke Denker! owt
nix

Hallo,

wie zurecht erkannt käme eine ARGE (Arbeitsgemeinschaft) in Frage oder die Interessengemeinschaft, soweit die Voraussetzungen gegeben sind.

Aber- beide ‚‚Gesellschaftsformen‘‘ sind nur ein Zusammenschluss, bei dem für die gemeinsame Arbeit ein gemeinsames Auftreten der ARGE, oder IG gegeben wird.
Es ist daher notwendig, dass fortan, wobei die ARGE i.d.R.mehr projektbezogen ist und nach Abwicklung aufgelöst wird und die IG nicht diese Abhängigkeit hat, ein gemeinsames Konto, gemeinsame buchführung etc. wirken. Zudem ist jeder Beteiligter zur eigenen Buchführung auch verpflichtet, also unwahrscheinlich viel Mehrarbeit.

Die ARGE ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der jeder Teilnehmer mit seiner Gesellschaft haftet.
Sollten daher mehrere Projekte über die ARGE abgewickelt werden, würde ich die Gründung einer neuen Gesellschaft empfehlen.

Danke für die Info! owt
nix

Ich ahbe beispüielsweise eine GbR mit meiner Partnerin. Zweck:
Gemeinsame Vermarkzung unserer Tätigkeit und gemeinsamer
Außenauftritt.

Die GbR schließt aber keine eigenen
Außenverträge und hat auch keine Einnahmen und Ausgaben.

Erhält der Kunde dann von jedem beteiligten Lieferanten/Dienstleister eine Rechnung, oder

gibt es nur von einem der Beteiligten eine Rechnung und die Anderen berechnen Arbeitsanteile der Partner mit Rechnungen untereinander?

Gruß JK

Erfahrungsgemäß ist es für den Anfang ausreichend als ArGe (Arbeitsgemeinschaft) aufzutreten. Dieser kann man einen eigenen Namen und Design geben und jedes Mitglied bleibt selbstständig. Der Auftritt kann in der Manier der Airline-Verbünde erfolgen (Siehe Star-Alliance) Firma XY Mitglied der Erfolgsgemeinschaft (ArGe)

Erhält der Kunde dann von jedem beteiligten
Lieferanten/Dienstleister eine Rechnung, oder

gibt es nur von einem der Beteiligten eine Rechnung und die
Anderen berechnen Arbeitsanteile der Partner mit Rechnungen
untereinander?

Geht beides. Ich bevorzuge in der Regel die erste Variante, da ich Umsatzsteuer nach Pauschsätzen abführe und mir dadurch bei der zweiten Variante zusätzliche Kosten entstehen.

Lg,
M.