ich wohne mit meinem Freund zusammen, wir sind (noch) nicht verheiratet und wollen uns nächstes Jahr ein Auto zusammen kaufen.
Wir rechnen damit, dass jeder ca. 5.000 EURO zu dem Auto beisteuert.
Nun konnte mir allerdings bisher keiner sagen, wie das nun alles geregelt werden soll:
Nur einer darf ja im Kfz-Brief stehen, wie ist das geregelt? Sollte man über den Anwalt noch etwas aufetzen lassen, für den Fall einer möglichen Trennung?
Oder muss der eine den anderen ausbezahlen, wenn man sich trennt? Aber welchen Wert hat das Auto denn dann noch?
Hoffe jemand kann mir helfen, wie das alles am besten geregelt wird.
Danke schon jetzt!!
Hallo, der Kaufvertrag muss auf beider Namen geschrieben werden und man lässt sich 2 Quittungen geben über je 5000 Euro.
Bei einer Trennung behält derjenige das Auto, auf dessen Namen der Wagen zugelassen ist und der andere erhält die Hälfte des Zeitwertes ausgezahlt. Da das in der Regel durch ein Gutachten (z.B DAT) geregelt wird, sind die Preise relativ gering.
Ich würde daher in jedem Fall empfehlen, das der Wagen auf Ihren Namen zugelassen wird und somit bei einer evtl. Trennung Ihnen zugesprochen wird, sodass Sie dann Ihren Partner mit einer relativ geringen Summe auszahlen.
Grüsse kahlken