Hallo,
ich habe mich bezüglich einem gemeinsammen Ehekonto Schlau gemacht und konnte dazu allerhand Informationen finden, was mich nun gänzlich verwirrt ist das auf manchen Seiten davon gesprochen wird:
"Wenn eine Partei deutlich mehr verdient als der andere, kann auch hier das Finanzamt für Probleme sorgen."
siehe hierzu z.B. : http://www.finanz-journal.com/gemeinsames-konto-fur-unverheiratete-und-in-der-ehe/
Nun habe ich das schon öfter im Zusammenhang mit Gemeinsschaftskonten gelesen.
Kann mir jemand sagen ob das nur unverheiratete betrifft oder auch eben verheiratete?
Wäre schön wenn es jemand mit Sicherheit sagen könnte. Bei uns liegt nämlich ein sehr ungleicher Verdienst vor (Partner A 10.000€, Partner B 2.800€ jeweils Netto).
Wir möchten ungerne unsere Konten zusammenlegen und dann nachher ein böses erwachen haben.
Vielen Dank im voraus.
Marc