Gemeinsames eigentum u.schadensregulierung

A.,B. u.C sind Eigentümer eines Autos.
Während A.und B. je ca 5000 km im Jahr fahren, fährt
C.nur 1000 km.Jetzt ist ein Verschleißschaden in Höhe von
ca 1100,- Euro entstanden.Muß C. sich in gleicher Höhe
an der Umlage beteiligen oder nicht?Ich wäre dankbar
für faire Meinungen.

bobbydoc

A.,B. u.C sind Eigentümer eines Autos.
Während A.und B. je ca 5000 km im Jahr fahren, fährt
C.nur 1000 km.Jetzt ist ein Verschleißschaden in Höhe von
ca 1100,- Euro entstanden.Muß C. sich in gleicher Höhe
an der Umlage beteiligen oder nicht?Ich wäre dankbar
für faire Meinungen.

angenommen, es handelt sich wie im regelfall bei gemeinsamen eigentum um eine bruchteilsgemeinschaft und es fehlt an einer vereinbarung zwischen den miteigentümern,

außerdem sei vorausgesetzt, dass es sich um notwendige erhaltungsmaßnahmen handelt:

§ 744 II 1.Hs. bgb: jeder teilhaber kann ohne zustimmung der anderen die notwendige maßnahme (z.b. reparatur zur erhaltung der substanz bzw. des wirtschaftl. wertes) durchführen.
im innenverhältnis besteht gem. § 748 bgb ein aufwendungsanspruch gegen die anderen miteigentümer.

entscheidend für die anteilsmäßige ausgleichspflicht ist dabei der jeweilige bruchteil am eigentum, nicht aber die jeweilige inanspruchnahme eines miteigentümers.
ist C also eigentümer zu 1/3, dann hat er auch 1/3 der kosten zu tragen unabhängig seiner geringeren nutzung.

(sinnvoll wäre es natürlich gewesen bzw. ist es, dass man mit den anderen miteigentümern eine vereinabrung trifft, nur die kosten für den eigenen gebrauch zu tragen)

[obige ausführungen entstammen nicht meiner fantasie und sind auch nicht meine ansichten und theorien, sondern können in jedem kommentar nachgelesen werden…]