Gemeinsames konto auf nur eine person

hallo,

wäre es möglich, dass zwei ehepartner nur ein konto haben, welches dann aber nur auf die frau läuft und auf das auch sämtliche zahlungseingänge des arbeitenden ehegatten draufgehen (er hätte quasi KEIN eigenes konto mehr)?

wie würde sich dies auswirken auf forderungen dritter an den ehemann, der ja einen regelmäßigen zahlungseingang durch die berufstätigkeit hat, aber kein eigenes konto - würde dann das gemeinsame konto bei forderungen oder erneuter gehaltsüberprüfung herhalten müssen, auch wenn es namentlich nur auf die ehefrau laufen würde?

welche auswirkungen hätte dies auf bestehende schufa-einträge und den score des bei der schufa-gemeldeten?

vielen dank + gruß,
s.

Wenn das Konto wirklich nur auf die Frau läuft sind Kontopfändungen wohl nicht möglich, anders sieht es aus wenn der Mann eine Verfügungsgewalt über das Konto hat, z.b. Kontovollmacht. Dann kann das Konto gepfändet werden und dann wären auch die Beträge der Frau dran.

Was das jetzt mit der Schufa zu tun haben soll, weiß ich nicht. Die Schufa bewertet ja nur die Kreditwürdigkeit. Die Schufa kann auch ohne Konto absolut einwandfrei sein wenn man z.b, immer alles brav einzahlt und bezahlt

Gruß
Stefan

hallo stefan,

vielen dank! bist du dir da absolut sicher?

könnten dritte mit forderungen nicht anfragen und den nachweis haben wollen, wo das gehalt des mannes durch den arbeitgeber eingezahlt wird?
auf dem konto der frau wäre ja ersichtlich, wo das geld herkäme und wer es verdient hätte…

gäbe es außerdem die möglichkeit dem ehemann eine art befugnis für den notfall auszustellen, angenommen die ehefrau würde sterben oder im koma liegen etc… man weiß ja nie, was passiert. quasi eine notfall-befugnis, die jedoch weiterhin dritten nicht die möglichkeit gibt, auf das konto zuzugreifen?

danke + gruß,
sonja

hallo stefan,

vielen dank! bist du dir da absolut sicher?

könnten dritte mit forderungen nicht anfragen und den nachweis
haben wollen, wo das gehalt des mannes durch den arbeitgeber
eingezahlt wird?

wenn der Gläubiger den AG kennt aber der Schuldner „angeblich“ kein Konto hat, wird er eh direkt das Gehalt pfänden.

auf dem konto der frau wäre ja ersichtlich, wo das geld
herkäme und wer es verdient hätte…

also mein kenntnisstand ist, dass vor allem Behörden wie Finanzämter etc nicht halt machen vor Pfändungen von Drittkonten, wenn der Schuldner eine Vollmacht hierfür hat, weil man über die Verfügungsmacht persönliches Eigentum vermutet. Es ist zwar richtig, dass die Vollmacht lediglich aussagt, dass man in Vertretung für eine Person Rechtsgeschäfte ausüben kann, jedoch wird man nicht Forderungsinhaber der Konten bzw Eigentümer des Geldes in das dann die Bank berechtigterweise vollstrecken könnte. Das Interessiert viele Behörden und gläubiger aber nicht.

Ich sehe allerdings durchaus in der Kontoinhaberin einen Drittschuldner, da der Mann das Geld ja auf das Konto der Frau überweist

hierzu noch

Etwas anderes wäre es , wenn die Frau ihrem Mann gestatten würde, von Ihrem Konto einen gewissen Betrag abzuheben oder auf sein eigenes „Konto“ zu überweisen, den er dann für sich selber verwenden darf (z.B. sehr wahrscheinlich sein Gehalt). In diesem Fall könnte die Bank, wenn Sie es denn wissen würde, dass das Geld für Ihn bestimmt ist, hierein vollsrecken, da der Betrag sich dann auf seinem „Konto“ befindet, das ja der Vollstreckung ausgesetzt ist.

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Hallo,

ein gemeinsames Konto nur auf einen Ehe-Gatten ist wie eine 1-Personen-Ehe.

Und ein gemeinsames Konto mit Verfügungsberechtigung nur für einen Gatten ist ja offenbar auch nicht gewollt.

Vielmehr geht es darum, ob der Ehegatte denn die Leute veranlassen kann, nicht mehr an ihn (kein Konto mehr, da kein eigenes und kein gemeinsames Konto, sondern Konto ausschließlich auf den Ehegatten), sondern an einen Dritten (Ehegatten) schuldbefreiend zu leisten.

Ja, das geht. Der Göttergatte muss nur seinen Schuldnern entsprechend (damit diese etwas in der Hand haben am besten schriftlich) Bescheid geben.

VG
EK

Hallo,

es gibt ja nicht nur Kontopfändungen, sondern auch Pfändungen von Einkommen, z.B. ganz normale Gehaltspfändungen beim Arbeitgeber, Pfändung beim Sozialleistungsträger). Da wird dann eben an der Quelle zugegriffen.

So wird der Ehegatte seine Gläubiger auf Dauer nicht aussperren können.

VG
EK

hi stefan,

Ich sehe allerdings durchaus in der Kontoinhaberin einen
Drittschuldner, da der Mann das Geld ja auf das Konto der Frau
überweist

-> in dem fiktiven fall wäre es ja aber so, dass der AG des mannes dessen gehalt und spesen direkt auf das konto der frau überweisen würde und NICHT der MANN auf das konto seiner frau.

wie wäre dann die lage?

vielen dank!

gruß,
s.

hi stefan,

Etwas anderes wäre es , wenn die Frau ihrem Mann gestatten
würde, von Ihrem Konto einen gewissen Betrag abzuheben oder
auf sein eigenes „Konto“ zu überweisen, den er dann für sich
selber verwenden darf (z.B. sehr wahrscheinlich sein Gehalt).
In diesem Fall könnte die Bank, wenn Sie es denn wissen würde,
dass das Geld für Ihn bestimmt ist, hierein vollsrecken, da
der Betrag sich dann auf seinem „Konto“ befindet, das ja der
Vollstreckung ausgesetzt ist.

ein konto hätte er ja gar nicht… er würde eher eine art „taschengeld“ erhalten, dieses in bar ausbezahlt, da mit dem gehalt ja vom konto der frau diverse zahlungen der gemeinsamen lebenshaltungskosten, kredite, forderungsbegleichungen etc. bezahlt würden würden.

wie wäre die lage?

danke + gruß,
s.

hi stefan,

Etwas anderes wäre es , wenn die Frau ihrem Mann gestatten
würde, von Ihrem Konto einen gewissen Betrag abzuheben oder
auf sein eigenes „Konto“ zu überweisen, den er dann für sich
selber verwenden darf (z.B. sehr wahrscheinlich sein Gehalt).
In diesem Fall könnte die Bank, wenn Sie es denn wissen würde,
dass das Geld für Ihn bestimmt ist, hierein vollsrecken, da
der Betrag sich dann auf seinem „Konto“ befindet, das ja der
Vollstreckung ausgesetzt ist.

ein konto hätte er ja gar nicht… er würde eher eine art
„taschengeld“ erhalten, dieses in bar ausbezahlt, da mit dem
gehalt ja vom konto der frau diverse zahlungen der gemeinsamen
lebenshaltungskosten, kredite, forderungsbegleichungen etc.
bezahlt würden würden.

wie wäre die lage?

Taschengeld, das etwa eine Hausfrau von ihrem verdienenden Ehepartner bekommt, kann zur Begleichung von Schulden gepfändet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Das Taschengeld diene dem Ehegatten zur Befriedigung seiner persönlichsten Bedürfnisse und könne deshalb auch zur Tilgung seiner Schulden herangezogen werden, heißt es zur Begründung.

Laut Gesetz haben die den Haushalt führenden Ehepartner Anspruch auf ein Taschengeld in Höhe von fünf bis sieben Prozent des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens.

Im zu Grunde liegenden Fall sollte einem mit rund 45.000 Euro verschuldeten und ansonsten mittellosen Hausmann das Taschengeld gepfändet werden. Weil seine Ehefrau rund 2750 Euro netto verdiente, hatte der Mann Anspruch auf monatlich rund 190 Euro Taschengeld, und sollte das nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart bis auf 50 Euro an die Gläubiger abführen.

Die dagegen gerichtete Klage des Hausmannes vor dem BGH blieb nun weitgehend ohne Erfolg. Dass dies Pfändung des Taschengeldes meist zu einer „Mithaftung“ der Familie des Schuldners führt, weil sein Ehepartner den fehlenden Betrag in der Regel wieder zuschießt, schließe die Zulassung der Pfändung nicht aus, urteilte der BGH.

Az: IXa ZB 57/03

danke + gruß,
s.

Gruß
Stefan

hallo EK,

vielen dank!

es ginge nicht darum, gläubiger auszusperren, da man seinen verpflichtungen nachkommen muss und konsequenzen zu tragen hat - sondern es geht darum, einfach die ganzen geldangelegenheiten in hände zu legen, die einfach besser damit umgehen können um nicht durch unachtsamkeit (versäumis zahlungen, fehlender überlblick über die finanziellen möglichkeiten etc.) noch weitere schwierigkeiten zu kriegen.
nicht jeder kann gut mit geld umgehen, leider!

die bestehenden forderungen sollten auf diese weise kontrolliert abgestottert werden können, jedoch sollten eben einkünftge der ehefrau und evtl. ersparnisse dieser bei den forderungen gegen den ehemann nicht herangezogen werden dürfen.

klar könnte der mann seiner frau auch einfach die kontovollmacht geben, aber generell wäre es einfacher und übersichtlicher, wenn kosten beide betreffend eben von EINEM konto zu handeln wären…

also fazit: gesucht wird eine lösung, wie das organisatorisch begnadetere weibchen nur noch von einem konto aus wirtschaften müsste, jedoch dritte keinen zugriff auf das geld dieses hätten.

gäbe es für so einen fall eine wasserdichte lösung?

vielen dank + gruß,
s.

Hallo,

selbst wenn der Gläubiger nicht wüsste, wo der Ehegatte arbeitet und daher nicht weiß, an welcher Quelle er pfänden kann - spätestens mit dem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung werden diese Angaben nachgeliefert, da sind dann Arbeitgeber, Lebensversicherungen oder vL-Verträge aufzuführen (lügt man da, begeht man eine Straftat).

Denn in der EV wird gefragt:

Forderungen, Guthaben und ähnliche Rechte
11. Monatliche Einkünfte (ggf.besondere Aufstellung beifügen)
monatlich brutto DM / EUR monatlich netto DM / EUR
Arbeitseinkommen Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz,
Bundessozialhilfegesetz, sonstige Leistungen, Renten
Rentenanwartschaften, Versorgungsbezüge
Weihnachtsvergütung DM / EUR Urlaubsgeld DM / EUR Auslösungen und sonstige Zulagen DM / EUR
genaue Bezeichnung und Anschrift des Arbeitgebers

VG
EK

Hola,
ich habe den Fall erlebt daß „jemand“ sein Gehalt auf mein Konto überweisen liess und ICH dann einen Brief vom Finanzamt bekam, daß dieses Konto jetzt gesperrt und gepfändet und was weiss ich noch alles ist.

War ein Riesenstress das wieder alles auf die Reihe zu bekommen UND teuer!

Gruß
Nick H

der Gläubiger könnte versuchen bei der Kontoinhaberin den Anspruch auf Herausgabe bzw. Auszahlung des hinterlegten Geldbetrages durchzusetzen.

So läuft das auch bei Gehaltspfändungen, der Arbeitgeber muss dann eine Drittschuldnererklärung abgeben und der Gläubiger kann dann direkt beim Arbeitgeber (Drittschuldner) pfänden. Müsste eigentlich auch bei der ehefrau möglich sein, da man diese dann wohl auch als Drittschuldner sehen kann

hi stefan,

Taschengeld, das etwa eine Hausfrau von ihrem verdienenden
Ehepartner bekommt, kann zur Begleichung von Schulden
gepfändet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Das Taschengeld diene dem Ehegatten zur Befriedigung seiner
persönlichsten Bedürfnisse und könne deshalb auch zur Tilgung
seiner Schulden herangezogen werden, heißt es zur Begründung.

Laut Gesetz haben die den Haushalt führenden Ehepartner
Anspruch auf ein Taschengeld in Höhe von fünf bis sieben
Prozent des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens.

Im zu Grunde liegenden Fall sollte einem mit rund 45.000 Euro
verschuldeten und ansonsten mittellosen Hausmann das
Taschengeld gepfändet werden. Weil seine Ehefrau rund 2750
Euro netto verdiente, hatte der Mann Anspruch auf monatlich
rund 190 Euro Taschengeld, und sollte das nach einem Urteil
des Landgerichts Stuttgart bis auf 50 Euro an die Gläubiger
abführen.

Die dagegen gerichtete Klage des Hausmannes vor dem BGH blieb
nun weitgehend ohne Erfolg. Dass dies Pfändung des
Taschengeldes meist zu einer „Mithaftung“ der Familie des
Schuldners führt, weil sein Ehepartner den fehlenden Betrag in
der Regel wieder zuschießt, schließe die Zulassung der
Pfändung nicht aus, urteilte der BGH.

Az: IXa ZB 57/03

bei dem von mir angenommen fall wäre es ja aber so, dass der ehemann schon ein einkommen hätte - in dem von dir vorgelegten fall wäre er ja mittellos, bzw. handelt es sich um hausfrauen die (gewöhnlich) keiner arbeit nachgehen, mit welcher sie selber ein einkommen generieren könnten.

fakten hier wären ja:

  • ehemann verdient eigenes geld
  • gehalt sollte direkt vom AG auf das konto der ehefrau überwiesen
    werden
  • das konto würde nur auf die ehefrau laufen
  • ehemann bekäme in bar ein taschengeld ausbezahlt (deutlich unter
    dem, was er an gehalt bekommt, sonst bräuchte man das ja nicht
    machen… ), sämtliche andere kosten und verpflichtungen würde die
    ehefrau vom konto regeln und kontrollieren

und nun?

danke + gruß,
s.

Unsinn !
@sportsman: Eine Kontopfändung richtet sich allein nach dem Kontoinhaber, denn er ist Inhaber der Forderung, die gepfändet wird. Wenn der Schuldner eine Verfügungsberechtigung hat, führt das nicht dazu, dass das Konto gesperrt wird. Wenn allerdings die Bank in dem Rahmen merkt, dass der Kontoinhaber nur ein „Strohmann“ ist und nur Umsätze eines Dritten laufen, gibts gewaltig Ärger. Die Bank merkt es zwar im Normalfall nicht (die Prüfungspflichten haben sich geändert) aber bei einer Pfändung möglicherweise schon.

@Threadersteller: Man sollte demjenigen, der sowas macht, um Pfändungsgläubiger auszusperren, nochmal auf §288 StGB hinweisen. Was heutzutage als Kavaliersdelikt gilt, ist strafbar.

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hallo hans-jürgen,

@Threadersteller: Man sollte demjenigen, der sowas macht, um
Pfändungsgläubiger auszusperren, nochmal auf §288 StGB
hinweisen. Was heutzutage als Kavaliersdelikt gilt, ist
strafbar.

um eine aussperrung von pfändungsgläubigern ginge es hier gar nicht. wichtig wäre in diesem falle lediglich gewesen, dass die einkommen beider ehepartner auf EIN konto laufen und von diesem sämtliche forderungen und ausgaben gedeckt werden (so wie es sonst bei ehepaaren auch laufen würde). die handhabung und kontrolle eines einzigen kontos ist nun mal einfacher und übersichtlicher, als sich ständig gegenseitig geld hin- und herschieben zu müssen, weil beide die lebenshaltungskosten bestreiten aber zwei konten existieren.
nun hätte aber einer der beiden schulden und der andere eben nicht - dieser ohne schulden würde gerne die ganze organisatorische geschichte übernehmen, will aber nicht zu irgendwelchen zahlungen herangezogen werden, die der andere zu vertreten hat.
das sollte doch eigentlich nicht strafbar sein, oder?
man würde sich vor keiner verantwortung drücken wollen, sondern diese lediglich überschaubarer und auch für die gläubiger regelmäßiger wahrnehmen. und dabei eben einfach noch den anderen, der nix dafür kann, schützen.

grüße,
sonja

@sportsman: Eine Kontopfändung richtet sich allein nach dem
Kontoinhaber, denn er ist Inhaber der Forderung, die gepfändet
wird. Wenn der Schuldner eine Verfügungsberechtigung hat,
führt das nicht dazu, dass das Konto gesperrt wird. Wenn
allerdings die Bank in dem Rahmen merkt, dass der Kontoinhaber
nur ein „Strohmann“ ist und nur Umsätze eines Dritten laufen,
gibts gewaltig Ärger. Die Bank merkt es zwar im Normalfall
nicht (die Prüfungspflichten haben sich geändert) aber bei
einer Pfändung möglicherweise schon.

siehe hierzu auch meinen anderen Post in dem ich das genauer erläutert habe

also mein kenntnisstand ist, dass vor allem Behörden wie Finanzämter etc nicht halt machen vor Pfändungen von Drittkonten, wenn der Schuldner eine Vollmacht hierfür hat, weil man über die Verfügungsmacht persönliches Eigentum vermutet. Es ist zwar richtig, dass die Vollmacht lediglich aussagt, dass man in Vertretung für eine Person Rechtsgeschäfte ausüben kann, jedoch wird man nicht Forderungsinhaber der Konten bzw Eigentümer des Geldes in das dann die Bank berechtigterweise vollstrecken könnte. Das Interessiert viele Behörden und gläubiger aber nicht.

sorry, habe nicht alle Posts zuende gelesen.

Dein Kenntnisstand ist defnitiv falsch. Du kansst mir das glauben, ich habe unmittelbar damit zu tun.

Mein Schwiegervater hat eine Vollmacht über mein Konto, falls uns mal was zustösst. Wenn er eine Pfändung bekommt, ist mein Konto weiterhin auf und das ist auch gut so…

Das liegt daran, dass es einzig um die Forderungen des Schuldners geht, die er aufgrund seiner Geschäftsbeziehung an die Bank hat. (Guthaben eines Kontoinhabers). Mit dem Bevollmchtigten hat das nichts zu tun, der hat noch nicht einmal einen Vertrag mit der Bank. Nur der Kontoinhaber ist auch Inhaber der Forderung. Dass ein Bevollmächtigter die Forderung auch abrufen kann, ist egal.

Es ist auch falsch, dass Gläubiger Konten bestimmte Konten pfänden. Wenn das Finanzamt schreibt: Liebe Drittschuldnerbank, pfändet mal das Konto 08/15, wird das abgelehnt. Es werden in der Regel alle Forderungen (=Kontoguthaben) gepfändet, die der Schuldner gegen die Bank hat. Vielleicht steht auch eine Kontonummer drin, die ist aber kein Muss und evtl. weitere vorhandene Konten sind trotzdem betroffen.

Gruss

Hans-Jürgen