Hallo,
der Ehemann hat ein Baugewerbe die Ehefrau ein Gewerbe für Gebäudereinigung. Dürfen Sie ihre Umsätze auf einem gemeinsamen Konto führen, oder müssen die Umsätze auf 2 separaten Konten geführt werden.
Hallo norrbi,
ich denke das 2 separate Konten auf jeden Fall Sinn machen. Kann sein das der Gesetzgeber ein Auge zu drückt wenn bei einer der beiden Firmen nur wenige Buchungen anfallen. Bin mir da aber nicht 100% sicher.
Hallo,
soweit ich weiss werden Konten gebraucht um Geld-Verkehre nachweisen zu koennen.
Wenn Sie zurecht kommen mit der Mischung, dann ok.
Das Finanzamt wird aber keine Gnade haben falls Fehler auftreten.
Ich wuerde dafuer plädieren eine gesunde Trennung zu machen: schadet nicht (die Kto Gebuehren koennen auch nicht so hoch sein).
… Dürfen Sie ihre Umsätze auf einem
gemeinsamen Konto führen, oder müssen die Umsätze auf 2
separaten Konten geführt werden.
Wenn beide nicht bilanzieren und ihre Gw. mit einer EÜR verwalten, dürfte das zulässig sein.
Die Arbeit mit dem Auseinandersuchen möchte ich aber nicht haben und wünsche ich keinem.
Gruß
JoKu
Seperate Konten,sind auch einfacher außerdem.Antwort ist seperate Konten.LG