Gemeinsames Konto - Erbengemeinschaft

Hallo,

angenommen es gäbe eine Erbengemeinschaft.
Zum Zeitpunkt x gibt es eine einvernehmliche Auflösung/Aufteilung über alle Nachlassgegenstände. Es bliebe nur ein Bankkonto übrig dass auf
alle Mitglieder der Erbengemeinschaft läuft.

Was aber könnte man tun, wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft
der Auflösung eines Bankkontos oder der Umbenennung des Kontos auf nur einen Namen nicht (mehr) zustimmt.

Gibt es Unterschide bei unterschiedlichen Guthaben?
a) Das Guthaben ist unerheblich. unter 20 €
b) Das Guthaben ist beträchtlich und sollte einfach durch die
Anzahl der Mitglieder der Erbengemeinschaft gleichmässig
aufgeteilt werden.

Was kann getan werden, damit das gemeinsame Konto „erlischt“.
Wie kann das eine Mitglied das nicht zustimmt, dazu gebracht werden,
der Löschung des Kontos doch noch zuzustimmen?

Gruss
Drs. BOB

Hallo,

ob alle Einverstanden sind ist unerheblich, es reicht, wenn einer aus der Gemeinschaft aussteigen will.

http://dejure.org/gesetze/BGB/749.html (Aufhebungsanspruch)

http://dejure.org/gesetze/BGB/752.html (Teilung in Natur)

Hierfür ist auch der Kontostand nicht relevant.

Viele Grüße

Lumpi