Gemeinsames Konto nur gemeinsam loeschen?

Hallo,
nehmen wir an, zwei Eigentuemer eines Doppelhauses besitzen ein gemeinsames Konto zur Bezahlung aller anfallenden Kosten, die das Haus betreffen.
Nun nehmen wir an, einer der Eigentuemer verkauft seine Haushaelfte und zieht weg. Der Bank haetter er schriftlich seinen Willen zur Kontoaufloesung mitgeteilt.
Falls nun aber der andere Konto-Mitinhaber, auch nach einem Jahr, nicht sein Einverstaendnis gibt, das Konto zu loeschen, wuerde da nur der Weg zum Rechtsanwalt bleiben?
Da Rechnungen nicht mehr eingehen (alles ist bezahlt) aber die Konto-Gebuehren regelmaessig abgebucht werden, wuerde das Konto in die roten Zahlen rutschen. Wer waere da haftbar?
Besten Dank und
MFG
Reginarita

Hallo reginarita,

Ein Gemeinschaftskonto kann nur von allen Kontoinhabern gemeinsam aufgelöst werden. Siehe auch wikipedia " Bankkonten". unter „Oderkonten“
Vllt. könnte die Bank auch weiterhelfen, da sie bestimmt auch daran interessiert ist, dass das Konto nicht unnötig durch die Gebühren weiter abrutscht. Vllt. reagiert der andere Kontoinhaber ja auf Anschreiben der Bank.

LG
Harleybiene

Hallo, Harleybiene vielen Dank fuer den Beitrag. Selbst wenn die Bank dem anderen Kontoinhaber Formulare zur Loeschung zugeschickt haette, der aber nicht reagiert, gaebe es nichts zu machen!?
Mit freundlichem Gruss
Reginarita