Hallo,
ergänzend zu den anderen Postings :
So ein Gemeinschaftskonto mit zwei oder mehr Inhabern trägt immer das Risiko, dass entweder einer mit dem Geld abhaut und/oder ein anderer auf den Schulden sitzenbleibt.
Wenn das Konto dem Zahlungsverkehr dienen soll, macht nur eine Einzelvertretung („Oder-Konto“, jeder darf verfügen) Sinn. Dies kann natürlich auch missbräuchlich ausgenutzt werden. Die Bank kann nicht prüfen, ob derjenige im Sinne der WG handelt.
Das Risiko ist auch, dass alle Inhaber gesamtschuldnerisch für eventuelle Sollsalden haften. Gesamtschuldnerisch heisst, dass die Bank alle Inhaber für die gesamte Rückzahlung in Anspruch nehmen kann, unabhängig davon, ob sie damit den Richtigen oder den Falschen trifft.
Gruss Hans-Jürgen
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